Länder und Unternehmen mit starker Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen sind widerstandsfähiger gegen ökonomische und soziale Krisen. Deshalb braucht es mehr Mitsprache – auch auf internationaler Ebene, kommentiert Margaretha Kopeinig.
Schlichtungsverfahren fristen im juristischen Arsenal von Arbeitnehmer:innenvertretungen ein Nischendasein – zu Unrecht, denn mit diesem Instrument lassen sich durchaus Verbesserungen erstreiten.
Rennen, retten, löschen: Oft werden Betriebsräte zu spät in wirtschaftliche Entscheidungen des Unternehmens einbezogen. Der Betriebsrat als Co-Management kann rechtzeitig reagieren und im besten Fall eigene Themen einbringen. Über die Möglichkeiten und Grenzen der wirtschaftlichen Mitbestimmung.
Der Bedarf an Beratung und Konflikten steigt. Das zeigt die Leistungsbilanz der Arbeiterkammer für das Jahr 2023. Auch deswegen konnte die Institution so viel Geld wie nie für ihre Mitglieder rausverhandeln.
50 Jahre Arbeitsverfassungsgesetz: Für Österreichs oberste Arbeitsinspektorin ist es „ein ganz besonderes Gesetz“, für PRO-GE-Chef Reinhold Binder etwas, „das gefeiert gehört“.
Zwölf Jahre hat es gedauert, bis Mümtaz Karakurt gemeinsam mit der GPA im Jahr 2006 das passive Wahlrecht für Nicht-Österreicher:innen zu Betriebsratswahlen erkämpfte. Sein Anliegen damals wie heute: bessere Chancen von Migrant:innen in der Arbeitswelt.
Wir haben heute eine staatliche Sozialversicherung. Das lässt vergessen: Der Staat hinkte nur nach und übernahm das Modell von den Gewerkschaften. Seit fast 150 Jahren wird darum gerungen, wer über die Leistungen bestimmt – auch in der Demokratie.
Seit Jahren nimmt Union Busting, der Versuch der Verhinderung von Betriebsrats- oder Gewerkschaftsarbeit, enorm zu. Besonders beliebt ist die Kündigung von Personen, die eine Betriebsratsgründung planen. Das Arbeitsverfassungsgesetz muss mehr schützen.
Die Verfassungsrichterin Sieglinde Gahleitner im Interview über ihre Berufung zur Gerechtigkeit, über die fehlende Begründungspflicht beim Kündigungsschutz, die Rechte von Frauen in der Betriebsverfassung – und womit sie sich eine Auszeit von Paragrafen verschafft.