Wer fragt, kriegt Antworten

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Das sind einige der Fragen, die dem ÖGB in letzter Zeit häufig gestellt werden, im echten Leben und in den sozialen Medien.

Wie will der ÖGB die höheren Mindestlöhne durchsetzen?

Generalvereinbarung für schrittweise höhere Mindestlöhne

Der ÖGB möchte eine Generalvereinbarung mit der Wirtschaftskammer über die schnelle Erreichung von 1.500 Euro Mindestlohn/-gehalt in allen Kollektivverträgen abschließen. Die einzelnen Branchen hätten dann eine bestimmte Zeit für die Umsetzung. Mit einer solchen Vereinbarung wurde auch schon der Mindestlohn von 1.000 Euro durchgesetzt.

Seit Jahresbeginn wurde der Mindestlohn von 1.500 Euro bereits in einigen Kollektivvertragsverhandlungen umgesetzt. Parallel dazu werden die Gewerkschaften aber in einzelnen Kollektivvertragsverhandlungen weiter das Ziel eines Mindestlohns von 1.700 Euro verfolgen.

Damit sich auch alle Unternehmen an die Mindestlohnregelungen halten, fordert der ÖGB verschärfte Kontrollen und strengere Strafen bei Unterentlohnung, aufbauend auf dem Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping.

Würden alle Beschäftigten von der Generalvereinbarung profitieren?

Der ÖGB fordert gesetzliche Verbesserungen für Menschen ohne Kollektivvertrag

In Österreich gilt für 98 Prozent aller ArbeitnehmerInnen ein Kollektivvertrag – und somit auch ein Mindestlohn.

Es gibt aber auch einige wenige Bereiche ohne Kollektivvertrag, entweder weil sich der jeweilige Arbeitgeberverband weigert, einen abzuschließen, oder weil es für diesen Bereich gar keinen Arbeitgeberverband gibt.

Der ÖGB fordert gesetzliche Verbesserungen etwa für ArbeitnehmerInnen, für die überhaupt kein KV gilt. Vorstellbar wäre etwa eine Passage, wonach die ortsübliche angemessene Bezahlung nicht per Arbeitsvertrag unterschritten werden darf. Auch für freie DienstnehmerInnen fordert der ÖGB besseren Schutz, damit es sich für Arbeitgeber nicht mehr auszahlt, aus dem KV zu flüchten, indem sie ArbeitnehmerInnen durch freie DienstnehmerInnen ersetzen.

Soll der Mindestlohn auch für Selbstständige gelten?

Scheinselbstständigkeit verhindern – Mindestlohn für echte Selbstständige nicht möglich

Es ist zweifellos so, dass viele Menschen in die (Schein-)Selbstständigkeit gedrängt werden, obwohl ihre Tätigkeit eher der von Angestellten entspricht. Hier wurden mittlerweile Verbesserungen bei der Abgrenzung beschlossen. Langfristig ist aber die Neudefinition des ArbeitnehmerInnenbegriffs notwendig: Wer von einem einzigen Arbeitgeber wirtschaftlich abhängig ist, muss als ArbeitnehmerIn gelten, nicht als Selbstständige/r.

Für echte Selbstständige, die freie UnternehmerInnen mit mehreren KundInnen und freier Preisgestaltung sind, wären „Mindestlöhne“ technisch nicht durchführbar und außerdem vermutlich wettbewerbs- und kartellrechtlich nicht haltbar.

Können sich die Unternehmen 1.700 Euro Mindestlohn leisten?

Die Gewinne der Unternehmen steigen

Da kommt es natürlich auf das einzelne Unternehmen an. Quer über die Branchen muss man aber sagen: Während die Lohnquote sinkt, steigen die Gewinne.

Vor allem ab den 1990er-Jahren bis zur Finanzkrise 2008 ging die Lohnquote stark zurück. Der Gewinneinbruch in der Krise trug zwar zu einer kleinen Gegenbewegung bei. Doch während sich die Gewinne seither wieder erholt bzw. zu neuen Höhen aufgeschwungen haben, verharrt die Lohnquote auf einem deutlich niedrigeren Niveau als noch vor 40 Jahren.

Unternehmen profitieren von höherer Kaufkraft

Löhne und Gehälter sind zwar auch Kosten für die Unternehmen. Andererseits sind Löhne und Gehälter Einkommen für die ArbeitnehmerInnen und bestimmen damit deren Konsumnachfrage.

Beim unteren Einkommensdrittel wandern 80 Prozent der zusätzlichen Einkünfte sofort in den Konsum. Das wiederum kurbelt die Wirtschaft an.

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