Auch fürs Umland von Nutzen

Inhalt

  1. Seite 1
  2. Seite 2
  3. Auf einer Seite lesen >
Von der städtischen Infrastruktur profitieren nicht nur die StädterInnen. Nötig wäre eine Ausweitung der Investitionen.

Strikte Budgetregelungen bremsen

Ein Problem für die öffentlichen Investitionen ist ein zu enger budgetärer Spielraum. Die im österreichischen Stabilitätspakt umgesetzten europäischen Regelungen beschränken die Möglichkeit, Investitionen mittels Schuldenaufnahme zu finanzieren. Demnach dürfen die österreichischen Gemeinden zusammen eine strukturelle Neuverschuldung von 0,02 Prozent des BIP nicht übersteigen. Dabei erhöhen Investitionen langfristig das produktive öffentliche Vermögen und bilden damit die Grundlage für zukünftigen Wohlstand.

Noch dazu werden gerade langlebige Investitionen auch von zukünftigen Generationen genutzt. Eine schuldenbasierte Finanzierung von Investitionen ist unter diesen Gesichtspunkten also durchaus gerechtfertigt und angesichts der günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen ökonomisch zweckmäßig. Wird zu lange nicht oder zu wenig investiert, lebt man also zu lange von der Substanz, kann dies langfristig negative Folgekosten nach sich ziehen.

So können Sparmaßnahmen im Bildungsbereich zu Wohlstandsverlusten in zukünftigen Generationen führen, die Vernachlässigung von Erneuerung bei Gebäuden zu Sicherheitsproblemen in Ernstfällen, fehlende Straßenerhaltung zu Zusatzkosten für Staus und so weiter.

Mittel an kleine Gemeinden verteilen

Ein weiterer Grund für die prekäre Finanzlage der Städte ist die derzeitige Mittelverteilung im Finanzausgleich. Die Einnahmen der Gemeinden (inkl. Städte) beruhen zwar zum Teil auf eigenen Einnahmen (aus Kommunal- und Grundsteuern), zu einem größeren Teil jedoch auf Ertragsanteilen und Transfers. Ertragsanteile sind Anteile am gemeinsamen Steuertopf von Bund, Ländern und Gemeinden, die über den Finanzausgleich verteilt werden.

Sie berücksichtigen die überregionalen Aufgaben größerer Gemeinden durch den sogenannten „abgestuften Bevölkerungsschlüssel“. Dieser ist ein zentrales Kriterium in der Verteilung der Ertragsanteile für die Gemeinden und vergütet zentralörtliche Funktionen von Städten durch höhere Mittelzuteilungen je nach Gemeindegröße.

Neben den Ertragsanteilen spielen die Transfers – und hier insbesondere die Transfers zwischen Ländern und Gemeinden – eine wichtige Rolle für die Gemeindeeinnahmen. Einerseits leisten die Gemeinden in den Bereichen Krankenanstalten Kofinanzierungen an die Länder, die sich über alle Gemeinden hinweg im Jahr 2015 auf insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro beliefen.

Insgesamt sind Gemeinden mit bis zu 1.000 EinwohnerInnen Nettoempfängerinnen, ab 1.001 EinwohnerInnen besteht jedoch ein negativer Transfersaldo. Das bedeutet, dass die Gemeinden mehr Transfers an die Länder leisten, als sie erhalten. Innerhalb der länderinternen Finanzausgleiche kommt es durch die mit der Gemeindegröße zunehmende Belastung an Transferzahlungen an die Länder zu einer Verschiebung zulasten der Städte und zugunsten von Kleinstgemeinden. Um eine qualitativ gute Infrastruktur für wachsende Regionen aufbauen zu können, braucht es eine Ankurbelung der öffentlichen Investitionstätigkeit. Hierfür sind jedoch Änderungen des aktuellen europäischen und österreichischen Budget-Regelwerks nötig: Durch die Einführung der sogenannten „goldenen Investitionsregel“ würden die Nettoinvestitionen aus den aktuellen Grenzwerten für die Neuverschuldung ausgenommen

Ein wichtiger Schritt für eine größere finanzielle Autonomie und eine bessere Einnahmensituation für alle Gemeinden wäre eine Stärkung der eigenen Steuereinnahmen durch eine Reform der Grundsteuer, die derzeit anhand veralteter Einheitswerte bemessen wird. Für den städtischen Raum ist dabei wichtig, dass eine Abwälzung auf die MieterInnen verhindert wird.

Städte finanziell absichern

In der Mittelverteilung durch den Finanzausgleich braucht es eine Einschränkung des Transferwesens, um die finanzielle Autonomie der Gemeinden wieder zu stärken. Hier brachte das neue Finanzausgleichsgesetz 2017 zwar eine gewisse Begrenzung der Umlagen, verlagerte jedoch gleichzeitig den ehemals durch den Bund getätigten Zuschuss für den Finanzkraftausgleich an die Länder, wodurch der Anteil an Landestransfers in den Gemeindebudgets steigen wird.

Mit dem neuen Finanzausgleich wird der Erfüllung öffentlicher Aufgaben endlich größere Bedeutung beigemessen. Die Finanzausgleichspartner Bund, Länder und Gemeinden einigten sich erstmals auf das Konzept der Aufgabenorientierung, bei dem Finanzmittel je nach Herausforderung und Qualität der erbrachten öffentlichen Leistungen verteilt werden. Geplant ist ein Pilotprojekt in der Kinderbildung und -betreuung (0- bis 6-Jährige) ab 2018 sowie im Pflichtschulbereich ab 2019.

Von
Romana Brait
Abteilung Wirtschaftswissenschaft der AK Wien

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 4/17.

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor
romana.brait@akwien.at
die Redaktion
aw@oegb.at

Inhalt

  1. Seite 1
  2. Seite 2
  3. Auf einer Seite lesen >

Sie brauchen einen Perspektivenwechsel?

Dann melden Sie sich hier an und erhalten einmal wöchentlich aktuelle Beiträge zu Politik und Wirtschaft aus Sicht der Arbeitnehmer:innen.

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.