Auf EU-Ebene gibt es rund 1.200 Betriebsräte. Bis dato hat es für Konzerne kaum Konsequenzen, wenn sie den Europäischen Betriebsrat umgehen. Das Europäische Parlament will dessen Rechte nun stärken und legte im Februar einen Reformvorschlag vor.
Im Podcast: Was hat sich seit der Rekordarbeitslosigkeit der Pandemie verändert? Gibt es wenige Fachkräfte oder zu schlechte Arbeitsbedingungen? Wie niedrig ist die Höhe unseres Arbeitslosengeldes? Warum wird immer mehr Druck auf Arbeitslose ausgeübt und was ist gemeint, wenn von „Anreizen“ gesprochen wird?
Die Klimakrise ist nur durch internationale Solidarität bewältigbar. Davon ist der Wiener Autor und Politikwissenschaftler Alexander Behr überzeugt. Doch was heißt das eigentlich, und was geht Gewerkschafter:innen das an?
Telosa soll eine Stadt mit fünf Millionen Einwohner werden. Mitten in der Wüsste. Hinter den Planungen steht Milliardär Marc Lore. Die Dystopie zeigt, was in der Stadtplanung häufig falsch läuft. Ein Kommentar.
Fragen über Fragen - das A&W Magazin sieht in seiner neuen Rubrik „Die große Frage“ genauer hin und stellt ganz konkrete Fragen. Und die Experten antworten. Heute: Politikwissenschaftler Thorsten Schulten über die EU-Richtlinie für Mindestlöhne.
IT-Entwicklerinnen, Maschinenbauerinnen, Elektrotechnikerinnen: Frauen in diesen traditionell männlichen Branchen sind immer noch die Ausnahme. Wie kann es gelingen, Mädchen für solche Lehrausbildungen zu gewinnen?
Der Betriebsrat ist der Rückhalt für die Arbeitnehmer:innen in den Betrieben. Laut einer neuen IFES-Studie werden die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten von den befragten Studienteilnehmer:innen als sehr wichtig erachtet. Welche Arbeitnehmer:innen ein Recht auf einen Betriebsrat haben, wie man diesen gründet und was er darf – ein Faktencheck.
Wer zahlt, schafft an: Mit der Neuen Seidenstraße möchte China nicht nur die Welt verbinden, sondern auch Geopolitik betreiben. Das löst zunehmend Skepsis aus. Auch und vor allem in Europa.
Die geltende Kettenvertragsregelung an den Universitäten sorgt für Unmut. Das wissenschaftliche Personal darf nach aktueller Regelung maximal acht Jahre an derselben Universität forschen und lehren. Fixanstellungen wären eine Lösung, nur sind sie im universitären Wissenschaftsbetrieb äußerst selten.