Von Arbeit muss man leben können. Was selbstverständlich klingt, trifft für viele Beschäftigte in Österreich nicht zu. Jede/r achte ArbeitnehmerIn verdient trotz Vollzeitbeschäftigung zu wenig.
Das sind einige der Fragen, die dem ÖGB in letzter Zeit häufig gestellt werden, im echten Leben und in den sozialen Medien.
Der beste Mindestlohn nutzt wenig, wenn er nicht bezahlt oder ein Dienstverhältnis via Scheinselbstständigkeit umgangen wird.
Die sinkende Tarifabdeckung ließ die deutschen Gewerkschaften für den gesetzlichen Mindestlohn eintreten. Die erste Bilanz ist durchaus positiv.
Immer mehr Länder in Europa versuchen, den negativen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt mit gesetzlichen Mindestlöhnen entgegenzuwirken.
Die Textilindustrie ist eine jener Branchen, in denen sich die Sozialpartner kürzlich auf eine Anhebung der Löhne und Gehälter auf mindestens 1.500 Euro brutto geeinigt haben. Arbeit&Wirtschaft hat zwei Textilbetriebe besucht und mit BetriebsrätInnen über die neuen Entwicklungen gesprochen.
Er kurbelt die Wirtschaft an, entlastet die Staatskassen und hat praktisch keine Effekte auf die Beschäftigung.
Der Mindestlohn wird festgelegt in:
Kollektivvertrag
Besoldungsrecht (öffentlicher Dienst)
Satzung
Mindestlohntarif
Mehr als 90 Prozent aller Beschäftigten verdienen 1.500 Euro auf Vollzeitbasis.
Deutlich mehr Frauen würden von 1.700 Euro Mindestlohn profitieren.
Mehr Infos und alle Statistiken finden Sie bei den Downloads.
Quelle: Arbeit&Wirtschaft 3/17
Datum: 18.04.2017 00:00
In Österreich werden 98 Prozent der unselbstständig Beschäftigten von einem Kollektivvertrag erfasst. Doch was ist mit dem Rest?