Europa sozialer machen

Inhalt

  1. Seite 1 - Verbindliche EU-Mindeststandards wären ein erstrebenswertes Ziel
  2. Seite 2 - Agenda für sozialen Fortschritt
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EU-Mindeststandards für die Arbeitslosenversicherung: ein konkreter Vorschlag für ein soziales Europa.

Unterschiede in der EU

Ein Vergleich der Nettoersatzraten (Leistungshöhe im Vergleich zum Netto-Erwerbseinkommen) und der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes zeigt, dass das Schutzniveau der Arbeitslosenversicherung zwischen den Mitgliedstaaten in beträchtlichem Ausmaß divergiert. In Österreich gilt seit dem Jahr 2001 eine Nettoersatzrate in Höhe von 55 Prozent des Erwerbseinkommens. Berücksichtigt man Zuschläge, ergibt sich je nach Familien- und Einkommenssituation eine Nettoersatzrate von durchschnittlich 64 Prozent. (EU-Vergleich: siehe Grafik 1) Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt in Österreich je nach Beschäftigungsdauer und Alter zwischen 20 und 52 Wochen (bzw. bei Weiterbildung auch länger).

Zum Vergleich: In Ungarn besteht nach einjähriger Beschäftigung Anspruch auf Arbeitslosengeld für nur wenige Wochen; in Belgien wird das Arbeitslosengeld zeitlich unbegrenzt gewährt. Auch bei der Abdeckung existieren große Unterschiede. Die Abdeckungsquote (Erfassungsrate) ist der Anteil der Arbeitslosen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (z. B. im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit) Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. In einigen Mitgliedstaaten kann ein großer Teil der Arbeitslosen die Voraussetzungen (z. B. eine bestimmte Mindestbeschäftigungsdauer) für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht erfüllen. In Rumänien erhalten nur knapp 10 Prozent der Arbeitslosen im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld; in Deutschland sind es etwa 2/3 der Arbeitslosen. Österreich weist eine sehr hohe Abdeckung auf, da nach Ausschöpfen des Arbeitslosengeldes die Notstandshilfe gewährt wird. Die von der Bundesregierung angedachten Vorhaben im Bereich der Arbeitslosenversicherung würden einen Rückgang der Abdeckung zur Folge haben.

Skepsis

Über die Arbeitslosenversicherung wird aktuell nicht nur in sozialpolitischer, sondern auch in fiskalpolitischer Hinsicht diskutiert. Nach der Finanzkrise wurde der Ruf nach einer Reform und Vertiefung der Eurozone laut. Eine Schwäche der Wirtschafts- und Währungsunion wird insbesondere darin gesehen, dass die Fiskalpolitik Sache der einzelnen Mitgliedstaaten ist.

Damit in Zukunft konjunkturelle Schocks besser abgefedert werden können, schlägt die EU-Kommission die Einrichtung einer fiskalischen Stabilisierungsfunktion vor. Dabei wird eine europäische Arbeitslosenversicherung, die bei einer plötzlichen Zunahme der Arbeitslosigkeit (als „Rückversicherungsfonds“ für die nationalen Arbeitslosenversicherungen) greifen würde, als eine mögliche Option genannt.

Diesem Vorschlag ist jedoch mit Skepsis zu begegnen. Insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung gibt es viele offene Fragen. Demgegenüber sollten Mindeststandards für die Arbeitslosenversicherung als sozialpolitische Initiative eingeführt und verstanden werden. Diese beiden Debatten sollten nicht verwechselt werden.

Agenda für sozialen Fortschritt

Die EU muss nun Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen setzen. Bei der Arbeitslosenversicherung könnte angesetzt werden. Dabei müsste sichergestellt werden, dass Mitgliedstaaten, die bereits ein hohes Schutzniveau aufweisen, nicht auf ein geringeres Niveau zurückfallen dürfen (Nicht-Rückschrittsklausel). Nettoersatzrate, Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes sowie die Abdeckungsquote sollten die Schlüsselwerte für die Festlegung von Mindeststandards sein. Da Strukturwandel und fortschreitende Digitalisierung fortlaufende Weiterbildung erfordern, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können, sollte darüber hinaus auch ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung und auf Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung mit entsprechender Existenzsicherung als Mindeststandard definiert werden.

Von
Sarah Bruckner
Abteilung EU und Internationales der AK Wien

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 6/18.

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