Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen, die Insolvenzen und generell der Arbeitsdruck in wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigen, dann macht sich das in den Zahlen der AK bemerkbar. Einen Auszug aus den Leistungen der Interessenvertretung haben wir hier:
- 948 Millionen Euro konnte die AK im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder erkämpfen. Das sind um 15 Prozent mehr als im Jahr davor. Vor allem in den Bereichen Konsumentenschutz, Arbeits- und Steuerrecht sowie Insolvenzen konnten hohe Summen erstritten werden.
- 94.600-mal wurden 2025 Mitglieder gerichtlich und außergerichtlich von der AK vertreten.
- 2,3 Millionen Beratungen führte die Arbeiterkammer 2025 durch – telefonisch, schriftlich, persönlich. Der Löwenanteil entfiel auf die Bereiche Arbeitsrecht, Sozialrecht und insolvenzrechtliche Beratungen. Vor allem Insolvenzen standen 2025 im Fokus.
- 4,7 Millionen schriftliche Ratgeber wurden im Vorjahr versandt oder online heruntergeladen, allen voran zu den Themen Steuersparen, Beenden von Arbeitsverhältnissen und Kinderbetreuungsgeld.
- 1.100 Stellungnahmen und Begutachtungen zu Gesetzen und Verordnungen hat die AK im Vorjahr verfasst.
- 2,2 Millionen Medien wurden aus den AK-Bibliotheken ausgeliehen.
Die größten Erfolge 2025
Gebühren zurück: Die Kreditbearbeitungsgebühren mehrerer Banken sind rechtswidrig, das setzte die AK gerichtlich durch. Betroffene erhalten unzulässig eingeforderte Gebühren aus Hunderttausenden Verträgen, insgesamt in Millionenhöhe, zurück.
Parkplatzabzocke: Kurz wo halten, und schon heißt es: Besitzstörung? Die AK geht gegen dubiose Geschäftspraktiken rund ums Parken vor – mit Beratung, Gerichtsverfahren und einer gesetzlichen Änderung. 2025 wurden Fälle im Ausmaß von rund 100.000 Euro erledigt.
Betriebskosten zu hoch: Die AK klagte im vergangenen Jahr erfolgreich wegen unzulässiger Betriebskostenklauseln. Betroffene Mieter:innen erhielten Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 1,28 Millionen Euro – im Schnitt rund 2.500 Euro pro Haushalt!
Fallbeispiel: Kein Pflegegeld für Baby
Ein schwerkrankes Baby kämpfte mit epileptischen Anfällen und massiven körperlichen Beeinträchtigungen. Doch die Pensionsversicherungsanstalt PVA lehnte den Antrag auf Pflegegeld ab. Die AK zog vor Gericht. Das Ergebnis: Pflegestufe 6 – und die gilt rückwirkend.
Fallbeispiel: Falsche Abfertigung
Ein Unternehmen berechnet einem Dienstnehmer die Abfertigung fehlerhaft nach dem alten Abfertigungssystem. Die AK intervenierte, forderte eine Korrektur, und dem Arbeitnehmer wurde im Endeffekt die Differenz ausgezahlt: mehr als 19.000 Euro.
Fallbeispiel: Betrug beim Pelletskauf
Herr R. hat im Internet Pellets für den Winter bestellt. Plötzlich sollte er dafür aber doppelt so viel bezahlen wie bei der Bestellung angegeben. Die AK klärte rechtzeitig auf: Es handelte sich um einen Fake-Shop. Unnötige Kosten in Höhe von 1.800 Euro blieben Herrn R. auf diese Weise erspart.
Böse Überraschung für einen Wiener. Er sollte nach der Rückgabe eines Leihautos plötzlich 1.200 Euro für angebliche Schäden zahlen. #AKhilft – er musste nicht bezahlen.
#AK rät: Leihautos bei Übernahme und Rückgabe genau zu dokumentieren. Die Story ⬇️— @Arbeiterkammer (@arbeiterkammer.at) 26. Mai 2026 um 10:17