Berufe in der Pflege
Dass so viele Menschen, die in der Pflege arbeiten, fehlen, hat auch etwas mit den dortigen Arbeitsbedingungen zu tun. Viele Menschen, die in der Pflege tätig sind, können aufgrund der physischen und psychischen Belastung keine Vollzeitstelle ausüben. Die sogenannte Schwerarbeiterpension gilt aber ausgerechnet für diese Berufsgruppe nicht. Dazu kommt oftmals eine Bezahlung, die der hohen Belastung nicht gerecht wird. Entsprechend häufig kündigen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflege. Die so entstehende Personalknappheit verschärft die Arbeitsbedingungen für die anderen Angestellten.
Auch der demografische Wandel verschärft die Situation noch zusätzlich. Laut Prognosen von Statistik Austria wird die Bevölkerung Österreichs bis zum Jahr 2030 auf etwa 9,1 Millionen anwachsen. Bis zum Jahr 2050 könnte sie sogar 9,9 Millionen erreichen. Dabei wächst jedoch das Durchschnittsalter. Bis 2030 wird erwartet, dass 29 Prozent der Bevölkerung 65 Jahre oder älter sein werden. Im Jahr 2050 könnte dieser Anteil sogar auf 33 Prozent steigen. Quasi parallel entwickelt sich auch die durchschnittliche Lebenserwartung. Die lag für Neugeborene im Jahr 2019 bei etwa 81,9 Jahren. Im Jahr 2030 soll sie bei 83,5 Jahre und 2050 bei 85,5 Jahre liegen.
Die Problematik ist also klar. Entsprechend wichtig ist es, zentrale Berufe in der Pflege attraktiver zu gestalten.
Übersicht über Berufe in der Pflege in Österreich:
- Diplomierte:r Gesundheits- und Krankenpfleger:in: Sie übernehmen eigenverantwortlich alle pflegerischen, präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen und führen diagnostische und therapeutische Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung durch. Die Regelungen erfolgen auf Bundesebene.
- Pflegefachassistent:in: Sie betreuen pflegebedürftige Menschen und unterstützen das Fachpersonal der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ärzte. Ihre Ausbildung ist zweijährig und auf Bundesebene geregelt.
- 24-Stunden-Betreuer:in (Personen-Betreuung): Sie bieten rund um die Uhr Betreuung im eigenen Zuhause, erbringen haushaltsnahe Dienstleistungen und unterstützen bei der Lebensführung. Dieser Bereich ist durch das Gewerbe der Personenbetreuung geregelt.
- Pflegeassistent:in (früher Pflegehelfer:inn): Sie assistieren und unterstützen pflegebedürftige Menschen unter der Anleitung des Fachpersonals der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ärzte. Ihre Ausbildung dauert ein Jahr und ist auf Bundesebene festgelegt.
- Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger:in: Sie spezialisieren sich auf pflegerische, präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen. Auch hier führen sie, nach ärztlicher Anordnung, diagnostische und therapeutische Maßnahmen durch. Dies ist auf Bundesebene geregelt.
- Heimleiter:in von Seniorenheimen und Pflegeheimen: Sie leiten Senioren- und Pflegeheime sowie andere stationäre Pflegeeinrichtungen. Ihre Ausbildung basiert auf einem Rahmenlehrplan für die Ausbildung von Führungskräften in der Altenhilfe, welcher auf Landesebene geregelt ist.
- Diplom-Sozialbetreuer:in für Altenarbeit: Diese Fachkräfte betreuen und unterstützen ältere Menschen eigenverantwortlich und führen angeleitete Pflegehilfe durch. Sie absolvieren eine 3-jährige Ausbildung, die auf die Fach-Sozialbetreuungsausbildung aufbaut.
- Fach-Sozialbetreuer:in für Altenarbeit: Sie betreuen und unterstützen ältere Menschen eigenverantwortlich und sind ebenfalls für angeleitete Pflegehilfe verantwortlich. Ihre Ausbildung dauert zwei Jahre.
- Heimhelfer:in: Sie helfen betreuungs- und/oder pflegebedürftigen Menschen, ihren eigenen Haushalt zu führen und arbeiten auch im stationären Bereich. Die gesetzlichen Regelungen sind in Österreich uneinheitlich.
Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Pflegefreistellung
Pflegende Angehörige sind die zentrale Säule der Pflege in Österreich. Nach Zahlen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kümmern sich 940.000 erwachsene Angehörige um hilfebedürftige Familienmitglieder. Sie übernehmen damit also den Löwenanteil der Pflegearbeit.
Für diese Arbeit gibt es aber keinen klassischen, finanziellen Lohn. Außerdem fehlt es an rechtlicher und sozialer Anerkennung. Mit Regelungen wie der Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und Pflegefreistellung versucht der österreichische Gesetzgeber, die Situation von pflegenden Angehörigen zu verbessern und ihre Leistung anzuerkennen. Zudem gibt es das Pflegegeld, das zwar primär eine Unterstützung für die pflegebedürftige Person ist, aber indirekt auch die Arbeit der Angehörigen anerkennt.
Pflegekarenz
Bei der Pflegekarenz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich die Möglichkeit zur Pflege eines nahen Angehörigen (z.B. Eltern, Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder). Dies bedeutet eine befristete, vollständige Freistellung von der Arbeit von bis zu sechs Monaten. Während dieser Zeit besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz. Es gibt keinen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, jedoch kann ein Pflegekarenzgeld beantragt werden.
Personen in Pflegekarenz haben meist einen Anspruch auf das Pflegkarenzgeld. Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Nettoeinkommen. Es ist so bemessen, dass es in etwa der Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht, das der betreffende Arbeitnehmer erhalten würde. Daher orientiert sich die Höhe des Pflegekarenzgeldes an den Beitragsgrundlagen der letzten 12 Monate vor Antritt der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Pflegekarenzgeld in der Regel nicht das volle Einkommen ersetzt und daher in der Regel niedriger ist als das letzte Nettoeinkommen. Weiterhin gibt es auch Höchstbeträge und andere Regelungen, die die Höhe des Pflegekarenzgeldes beeinflussen können.
Pflegeteilzeit
Die Pflegeteilzeit ist eine Variante der Pflegekarenz. Hier reduziert der oder die Beschäftigte die Arbeitszeit (mindestens jedoch auf die Hälfte) für den gleichen Zweck und für denselben Zeitraum. Auch hier besteht während des vereinbarten Zeitraums ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Zusätzlich zu einem anteiligen Gehalt gibt es die Möglichkeit, Pflegekarenzgeld zu beziehen.
Pflegefreistellung
Die Pflegefreistellung ist ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich, der es ihnen ermöglicht, sich für kurze Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, der plötzlich erkrankt ist. Beschäftigte können je nach Betriebszugehörigkeit zwischen einigen Stunden und einer Woche pro Arbeitsjahr in Anspruch nehmen. Während der Pflegefreistellung steht ihnen das volle Gehalt zu. Es handelt sich also um eine kurzfristige, bezahlte Freistellung im Gegensatz zur längerfristigen, meist unbezahlten Pflegekarenz.
Pflegegeld
Das Pflegegeld in Österreich ist eine finanzielle Unterstützung, die Personen gewährt wird, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dauerhaft hilfs- oder betreuungsbedürftig sind. Es soll dazu dienen, pflegebedürftigen Personen die notwendige Betreuung und Hilfe zu gewährleisten, damit sie eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung genießen können. Das Pflegegeld ist im Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geregelt.
Betroffene Personen erhalten zwölf Mal pro Jahr im Nachhinein Pflegegeld. Die Höhe ist von der sogenannten Pflegestufe abhängig. Die wiederrum orientiert sich am Pflegebedarf in Stunden. Die sieben Pflegestufen und das Pflegegeld (ab 1. Jänner 2024) in Österreich in der Übersicht.
Pflegestufe 1: Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich.
– Pflegearbeit: Ca. 2 Stunden pro Tag.
– Pflegegeld: 192,00 Euro
Pflegestufe 2: Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden monatlich.
– Pflegearbeit: Ca. 3 Stunden pro Tag.
– Pflegegeld: 354,00 Euro
Pflegestufe 3: Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden monatlich, wenn regelmäßige nächtliche Hilfe nötig ist, sonst mehr als 160 Stunden.
– Pflegearbeit: 4-5 Stunden pro Tag.
– Pflegegeld: 551,60 Euro
Pflegestufe 4: Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden monatlich, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegt, sonst mehr als 180 Stunden.
– Pflegearbeit: Ca. 5-6 Stunden pro Tag.
– Pflegegeld: 827,10 Euro
Pflegestufe 5: Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden monatlich, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegt, sonst mehr als 225 Stunden und wenn die regelmäßige nächtliche Hilfe eines Dritten erforderlich ist.
– Pflegearbeit: 6-7,5 Stunden pro Tag.
– Pflegegeld: 1.123,50 Euro
Pflegestufe 6: Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden monatlich, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegt, der einen solchen Aufwand an Hilfeleistungen erforderlich macht, dass auch die zeitlich überwiegende Anwesenheit einer Betreuungsperson während des Tages erforderlich ist.
– Pflegearbeit: Rund um die Uhr Betreuung, mit einigen Pausen.
– Pflegegeld: 1.568,90 Euro
Pflegestufe 7: Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden monatlich, wenn die notwendigen Hilfeleistungen nur unter besonders erschwerenden Bedingungen erbracht werden können.
– Pflegearbeit: Rund um die Uhr intensive Betreuung.
– Pflegegeld: 2.061,80 Euro
Übersicht: Arten von Pflege
Bei der Grundpflege geht es vor allem um folgende Aufgaben: Mobilisieren und aktivieren, Überwachung der Vitalfunktionen, Prophylaxen anwenden, Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten, Ernährungsberatung und unterstützt bei der Nahrungsaufnahme. Zusätzlich muss die Pflegekraft die Leistung dokumentieren.
Behandlungspflege unterstützt vom Arzt verordnete Ziele. Sie kann Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen. Krankenkassen übernehmen diese Pflege, wenn vorher genehmigt. Zu den Aufgaben der Pflegekraft zählen:
- Hilfe bei Medikamenteneinnahme.
- Durchführen spezieller Prophylaxen.
- Anlegen von Wickeln und Verbänden.
- Unterstützung bei Heilbehelfen und Gehhilfen.
- Durchführen von Infusionen nach Arztanweisung.
Außerdem gibt es die sogenannte aktivierende Behandlungspflege. Sie wird beispielsweise bei Wachkomapatienten eingesetzt. Sie vermeidet Komplikationen und erkennt Rehabilitationspotential. Die Einbindung von Angehörigen wird unterstützt.
Kurzzeitpflege dauert zwischen einer Woche und zwei Monaten. Sie unterstützt pflegebedürftige Personen, meist teilstationär. Grund dafür ist, dass Angehörige manchmal eine Pause brauchen (Urlaub, Krankheit). Manche ältere Menschen benötigen nach Krankenhausaufenthalten oft Überbrückungspflege. Mit neuer Gesetzesänderung ist Ersatzpflege zu Hause möglich. Der Anspruchskreis hat sich erweitert. Regelungen und Finanzierung für Kurzzeitpflege variieren in Bundesländern.
Langzeitpflege passiert in erster Linie in stationären Pflegeeinrichtungen wie Senioren- und Pflegeheimen. Dort erhalten Menschen aller Altersgruppen mit chronischen Erkrankungen dauerhafte Pflege. Mobile Dienste und Hauskrankenpflege sind hiervon ausgeschlossen. Krankenhäuser bieten keine Langzeitpflege an. Zur finanziellen Unterstützung der Langzeitpflege dienen Sozialhilfe und Pflegegeld. Aber auch Zahlungen der Betroffenen aus dem Privatvermögen.
Überleitungspflege, auch als „Nahtstellenmanagement“, „Pflegeüberleitung“ oder „Übergangspflege“ bekannt, unterstützt Patienten beim Übergang vom Akutkrankenhaus zurück nach Hause oder in eine Einrichtung. Dabei baut eine Überleitungspflegeperson schon im Krankenhaus Vertrauen auf. Das lokale pflegende Team, Angehörige und der behandelnde Arzt ermitteln den Versorgungsbedarf. Sie planen entsprechend Hilfsmittel, Pflegehilfen oder Pflegedienste. Ziel ist es, die Selbstständigkeit des Patienten zu fördern und durch Reha-Maßnahmen zu stärken oder auszubauen.
Arten von Diensten in der Pflege
Neben den verschiedenen Arten der Pflege, muss in diesem Sektor auch nach den unterschiedlichen Diensten unterschieden werden. Hierzu gehören stationäre Dienste, teilstationäre Dienste und mobile Dienste.
Bei stationären Diensten ist die zu pflegende Person wenigstens kurzfristig dauerhaft in einer passenden Einrichtung. Sie ist für Menschen gedacht, die nicht mehr in der Lage sind, den eigenen Haushalt zu führen. Teilstationäre Dienste versorgen die zu pflegende Person während eines Teils des Tages oder der Nacht in einer entsprechenden Einrichtung. Mobile Dienste bieten ihre Leistungen vor Ort im eigenen Zuhause der Person an.
Übersicht zur Pflege in Österreich
- In der Pflege in Österreich arbeiten rund 127.000 Menschen. Es ist eine zentrale Aufgabe des Sozialstaates.
- Aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen und des demografischen Wandels gibt es zu wenige Menschen, die in Pflege arbeiten.
- Pflegende Angehörige erledigen den größten Teil der Pflege in Österreich. Regelungen wie die Pflegekarenz, die Pflegefreistellung und die Pflegeteilzeit sollen ihnen diese Arbeit erleichtern.