in Leben lang gearbeitet und trotzdem kaum Pension? Das System in Österreich kann ungerecht sein. Vor allem ist es aber eines: kompliziert. Wir versuchen, an dieser Stelle etwas Licht in das Thema zu bringen.
Wie funktioniert das Pensionssystem?
Die gesetzliche Pension beruht auf dem Umlageverfahren: Die Beiträge der Erwerbstätigen und ihrer Arbeitgeber finanzieren die laufenden Pensionen. Für Angestellte beträgt der Beitragssatz einheitlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage, wovon 10,25 Prozent von Ihnen als Arbeitnehmer:in und 12,55 Prozent von Ihrem Unternehmen getragen werden. Abseits davon trägt der Bund mit Mitteln aus seinem Budget zur Finanzierung der gesetzlichen Pensionen bei. Auf Ihrem Pensionskonto werden Ihre individuellen Beitragsgrundlagen und Versicherungszeiten dokumentiert.
Wie wird die Pension berechnet?
Die Höhe der Pension in Österreich hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besonders wichtig sind:
- Ihr Alter beim Pensionsantritt
- Das beitragspflichtige Einkommen über Ihr gesamtes Arbeitsleben
- Erworbene Versicherungsmonate oder Beitragsmonate in der Pensionsversicherung
Auf Ihrem individuellen Pensionskonto entsteht am Ende des Jahres eine Pensionsgutschrift in Höhe von 1,78 Prozent der Beitragsgrundlagensumme (Jahreseinkommen). Frühere Gutschriften werden jährlich aufgewertet. Die Gesamtgutschrift ist die jährliche Bruttopension ohne mögliche Zu- bzw. Abschläge. Wenn Sie diesen Betrag durch 14 teilen, erhalten Sie Ihre monatliche Bruttopension.
Wenn Sie früher oder später in Pension gehen, können Ab- bzw. Zuschläge hinzukommen. Von der Bruttopension wird Ihnen grundsätzlich 6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag und je nach Pensionshöhe Lohnsteuer abgezogen. Der verbleibende Betrag ist Ihre Nettopension.
Was ist ein Pensionskonto?
Das Pensionskonto ist ein zentrales Instrument zur Berechnung der späteren Alterspension oder anderer Pensionsleistungen. Es erlaubt Ihnen, Ihren Pensionsanspruch zu verfolgen und Informationen darüber zu erhalten, wie viel Sie voraussichtlich in Ihrer Pension erhalten werden. Das Konto zeigt auch auf, ob Versicherte bestimmte Voraussetzungen für verschiedene Pensionsarten erfüllen, wie beispielsweise die Alterspension.
Wie hoch ist die durchschnittliche Alterspension in Österreich?
Frauen bekommen durchschnittlich eine Alterspension von 1.705 Euro brutto, während Männer durchschnittlich 2.434 Euro brutto bekommen. Das sagt die Pensionsversicherung Österreich. Die Gründe dafür sind die hohe Teilzeitquote, unbezahlte Care-Arbeit, der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern sowie die schlechtere Bezahlung in typischen Frauenbranchen. Wer im Laufe des Erwerbslebens mehr verdient und damit mehr Pension bekommt, entscheidet sich bereits im Kindesalter:„Wir sehen Ungleichheit schon vor dem ersten Job. Die Pension ist nur der Schlusspunkt einer Entwicklung, die viel früher beginnt“, sagt Sophie Achleitner, Ökonomin am Momentum Institut, im Gespräch mit Arbeit&Wirtschaft.
Wann kann ich in Pension gehen?
Das Regelalter für die Pension beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre. Seit Anfang 2024 wird jedoch das Frauenpensionsalter schrittweise von 60 auf 65 Jahre erhöht. Ab 2033 wird dann sowohl für Männer als auch für Frauen das Pensionsalter bei 65 Jahren liegen. Die Berechnung und der Anspruch auf Ihre Pension hängen von Ihrem Geburtsdatum ab.
Anhebung des Regelpensionsalters von Frauen bis 2033
| Geburtsdatum | Pensionsalter |
| bis 31.12.1963 | 60 |
| 01.01.1964 bis 30.06.1964 |
60,5 |
| 01.07.1964 bis 31.12.1964 |
61 |
| 01.01.1965 bis 30.06.1965 |
61,5 |
| 01.07.1965 bis 31.12.1965 |
62 |
| 01.01.1966 bis 30.06.1966 |
62,5 |
| 01.07.1966 bis 31.12.1966 |
63 |
| 01.01.1967 bis 30.06.1967 |
63,5 |
| 01.07.1967 bis 31.12.1967 |
64 |
| 01.01.1968 bis 30.06.1968 |
64,5 |
| ab 01.07.1968 | 65 |
Quelle: Angleichung des Frauenpensionsalters – Pensionversicherung Österreich
Welche Arten von Pension gibt es?
Das Pensionssystem in Österreich musste sich im Laufe der Jahre an die unterschiedlichen Erwerbsbiografien und Lebensentwürfe anpassen. Es kam immer wieder zu kleineren und größeren Reformen und Ergänzungen. So entstand eine Vielzahl verschiedener Arten von Pensionen. Hier eine Übersicht.
Alterspension
Die Alterspension ist die am häufigsten vorkommende Form der Pension und wird an Menschen gezahlt, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und die erforderlichen Beitragszeiten erfüllen. Das bedeutet, dass Sie mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) nachweisen müssen. Davon müssen 84 Versicherungsmonate auf eine Erwerbsarbeit zurückgehen.
Langzeitversichertenpension (Hacklerregelung)
Die Langzeitversichertenpension, auch als “Hacklerregelung” bekannt, ist eine spezielle Form der Alterspension. Sie ermöglicht Menschen, die eine lange Versicherungszeit und eine bestimmte Anzahl von Versicherungsjahren nachweisen können, früher in Pension zu gehen. Männer haben bei 540 Beitragsmonaten ab dem 62. Geburtstag Anspruch. Für Frauen hängt die Inanspruchnahme der Hacklerregelung von Ihrem Geburtstag ab. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Pensionsversicherung Österreich. Bei einem Antritt vor dem Regelpensionsalter fallen grundsätzlich Abschläge an.
Schwerarbeitspension
Die Schwerarbeitspension ist eine Pension, die für Personen verfügbar ist, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit körperlich sehr anstrengende Arbeiten ausgeführt haben (Schicht- oder Wechseldienst, Arbeit in Hitze oder Kälte, Arbeit unter chemischen Einflüssen, schwere körperliche Arbeit und besonders belastende Pflege). Diese Pension ermöglicht es diesen Personen, früher in Pension zu gehen. Sie können ab dem 60. Geburtstag diese Variante wählen. Vorausgesetzt, dass sie mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) nachweisen können. In den letzten zwanzig Jahren müssen sie außerdem mindestens 120 Schwerarbeitsmonate nachweisen.
Altersteilzeit
Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer, schrittweise vor dem Regelpensionsalter in den Ruhestand zu gehen, indem sie ihre Arbeitszeit reduzieren. Bei diesem Übergangsmodell erhalten sie teilweise Lohnersatzleistungen und später eine Alterspension. In Absprache mit dem Unternehmen können Beschäftigte die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduzieren. 50 Prozent der Kürzung werden entlohnt. Die Beschäftigten verlieren weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Abfertigung, Arbeitslosen- oder Krankengeld.
Teilpension
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine reguläre Pension erfüllen, aber noch weiterarbeiten wollen, können Sie in Teilpension gehen. Damit können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension beziehen. Dafür müssen Sie Anspruch auf die Korridorpension, Langzeitversichertenpension, Schwerarbeitspension oder Alterspension erworben haben und Ihre Arbeitszeit um 25 Prozent bis 75 Prozent reduzieren. Sie brauchen dafür das schriftliche Einverständnis Ihres Arbeitgebers.
Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension
Diese Art der Pension wird an Personen gezahlt, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Invalidität nicht mehr in der Lage sind, ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die betroffenen Beschäftigten können vor dem Regelpensionsalter in den Ruhestand.
Korridorpension
Die Korridorpension ermöglicht bei langer Versicherungsdauer einen Antritt vor dem Regelpensionsalter. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren sind, steigen die Voraussetzungen schrittweise: Das mögliche Antrittsalter erhöht sich seit 2026 von 62 auf 63 Jahre, die erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504. Für Frauen gilt die Korridorpension ab Jänner 2030.
Witwenpension
Die Witwenpension wird an hinterbliebene Ehepartner:innen von Verstorbenen gezahlt. Sie soll die finanzielle Sicherheit der überlebenden Ehepartner:in gewährleisten.
Waisenpension
Die Waisenpension ist eine Leistung, die an Kinder von Verstorbenen gezahlt wird, um ihre finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.
Betriebspension
Die Betriebspension ist eine freiwillige Form der Altersversorgung, die von Arbeitgeber:innen in privaten Unternehmen angeboten wird. Dafür zahlt das Unternehmen Beiträge in einen Pensionsfonds ein, der später zur Auszahlung einer Pension verwendet wird. Nicht alle Firmen bieten diese Leistung an. Sie ist im Arbeitsvertrag, im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Was ist die Ausgleichszulage zur Pension?
Beziehen Sie eine sehr niedrige Pension, kann der Staat eine Ausgleichszulage gewähren. Der Volksmund nennt sie auch „Mindestpension”. Eine Ausgleichszulage gibt es für Personen, deren monatliches Einkommen als Alleinstehende/-r 2026 weniger als 1.308,39 Euro beträgt und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften im gemeinsamen Haushalt beträgt die Grenze 2.064,12 Euro. Zusätzlich gibt es einen sogenannten Ausgleichszulagenbonus für Personen, die mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erreicht haben.
Ob Sie die Ausgleichszulage bekommen, hängt vom anrechenbaren Gesamteinkommen ab. Dazu zählen auch weitere Einkünfte oder Unterhaltsansprüche.
Wie kann ich eine Pension beantragen?
Um eine Pension zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Antragsformular bei Ihrem Pensionsversicherungsträger einreichen. Diese Formulare sind in den Landesstellen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie bei anderen Sozialversicherungsträgern wie der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und staatlichen Verwaltungsbehörden wie Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften erhältlich.
Pension in Kürze:
- Das Regelalter für die Pension in Österreich beträgt für Männer 65 Jahre. Bei Frauen hängt das Regelpensionsalter vom Geburtsdatum ab. Die Anhebung betrifft Jahrgänge 1964 bis 1968.
- Es gibt verschiedene Arten von Pensionen in Österreich, die den unterschiedlichen Lebensmodellen, Arbeitswegen und Belastungen der Menschen zumindest teilweise Rechnung tragen.
- Ihre Beiträge zur Pensionsversicherung fließen nicht in ihre eigene Pension, sondern finanzieren die Leistungen der derzeit anspruchsberechtigten Pensionisten und Pensionistinnen. Ihr Pensionskonto gibt Ihnen eine Übersicht über Ihre bisher angesammelten Leistungen.
& Info und Beratung
Die Antworten zu gängigsten Fragen zur Pension in Österreich, einen Zuverdienstrechner und generelle Hilfe bei diesem Thema erhalten Sie bei der Arbeiterkammer oder beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB).