Pensionsreform 2000

Trotz strikter Einwände der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen wurde die Pensionsreform 2000 durchgesetzt. Das führte teilweise zu dramatischen Verschlechterungen im Pensionsrecht und einer Anhebung des Pensionsalters bei vorzeitigen Alterspensionen. Es folgte eine Verschärfung der Abschläge bei frühzeitigem Pensionsantritt, Härtefonds und Härteklauseln, einer Anhebung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit sowie zu Kürzungen bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen und bei Witwen-/Witwerpensionen.
Pensionsreform 2003

2003 wurde die vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit unter Schwarz-Blau abgeschafft. Die Regierung weitete den Bemessungszeitraum auf 40 Jahre aus. Der ÖGB mobilisierte dagegen in einer Großdemonstration in Wien über 100.000 Menschen.
Pensionsreform 2004

Mit der Pensionsreform 2004 gab es einige Änderungen im Pensionsrecht, um eine Angleichung der unterschiedlichen Pensionssysteme für die verschiedenen Gruppen (unselbstständig Erwerbstätige, Gewerbetreibende, Beamt:innen etc.) zu erreichen. Diese Angleichung durch das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) betrifft alle nach dem 1. Jänner 1955 geborenen Versicherten (mit Abweichungen für Bundesbeamt:innen). Ihre Anwartschaften aus den verschiedenen Pensionssystemen wurden abgerechnet und ins neue Pensionskonto als Startgutschrift übertragen. Am individuellen Pensionskonto werden die eingezahlten Beiträge, Beitragsgrundlagen sowie vor allem die erworbenen Ansprüche ausgewiesen.
2004 wurden ebenfalls das persönliche Pensionskonto, die Schwerarbeitsregelung und die lebenslange Durchrechnung eingeführt. Zudem kam es zur Wiedereinführung der vorzeitigen Alterspension (Korridorpension) und einer Pensionsanpassung aufgrund des Verbraucherpreisindex.
Pensionsreform 2010

Mit der Pensionsreform 2010 reagierte die damalige Bundesregierung auf die Wirtschaftskrise 2009. Sie zielte insbesondere darauf ab, den Zugang in die vorzeitige Alterspension und in die Invaliditätspension einzudämmen. Die Auswirkungen beschreibt Wolfgang Panhölzl in seinem A&W-Blogbeitrag „,Wann kommt die große Pensionsreform‘, ist die falsche Frage“:
„Völlig unabhängig von der Frage der Rehabgeldbezieher:innen haben die Verschärfungen bei den vorzeitigen Alterspensionen und Invaliditätspensionen zu einer jährlichen Ausgabendämpfung von rund 1,6 Milliarden Euro geführt. Unstrittig haben auch die Anpassungen der Pensionen unter der Inflationsrate, die Aussetzung der Pensionsanpassung im ersten Jahr des Bezuges und die Aliquotierung der Sonderzahlungen die Pensionsausgaben gedämpft. Demgegenüber stehen schmerzhafte Einschnitte für die Betroffenen. Sie sind zwar nicht in Pension, aber 20.000 Personen sind im Rehabgeldbezug und 40.000 sind krank und arbeitslos. Das bedeutet eine erhebliche Belastung des Arbeitsmarktes und große Herausforderungen in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Wiedereingliederung. Auch das Pensionsniveau wurde für viele zusätzlich zu den Kürzungen durch die Pensionsreform 2003 weiter abgesenkt.“
Pensionsreform 2012

Mit der Pensionsreform 2012 kam es zu einer stufenweisen Anhebung des für den Tätigkeitsschutz maßgeblichen Anfallsalters. Zudem wurden strengere Anspruchsvoraussetzungen bei der Korridorpension und der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer eingeführt, es gab eine Erhöhung der Abschläge bei der Korridorpension im Pensionskonto von 4,2 auf 5,1 Prozent.
Pensionsreform 2017
Auch wenn es im Jahre 2017 keine umfangreiche Pensionsreform gab, folgten doch einige Veränderungen. So wurde beispielsweise die Mindestpension für Alleinstehende mit mindestens 30 Arbeitsjahren erhöht. Ebenfalls angehoben wurde die Höhe der Pensionsleistungen um 0,8 Prozent. Zudem wurde ein Rechtsanspruch auf Rehabilitation eingeführt, wenn der/die Betroffene die Voraussetzungen für eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zumindest in absehbarer Zeit „wahrscheinlich“ erfüllen wird.
Unstrittig haben die Anpassungen der Pensionen unter der Inflationsrate, die Aussetzung der Pensionsanpassung im ersten Jahr des Bezuges und die Aliquotierung der Sonderzahlungen die Pensionsausgaben gedämpft. Demgegenüber stehen schmerzhafte Einschnitte für die Betroffenen.
Wolfgang Panhölzl, Abteilung Sozialversicherungen, AK Wien
Der eingeführte Aufschubbonus führte dazu, dass die Leistung für die Monate der späteren Inanspruchnahme erhöht wurden, wenn jemand die Alterspension trotz Erfüllung der Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit erst nach Erreichen des Regelpensionsalters in Anspruch nimmt.
Pensionsreform 2019

Noch unter Türkis-Blau war eine klare Strategie zum Abbau des Sozialstaates zu erkennen, die weg von der staatlichen Pensionsversicherung, hin zu privaten Versicherungspartnern führen sollte. Geplant waren Maßnahmen, die zu einer Schwächung des gesetzlichen Pensionssystems geführt hätten. Es sollte eine verstärkte Förderung des Ausbaus der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge stattfinden, was eine Umverteilung nach oben verschärft hätte.
Von privater Pensionsvorsorge profitieren nicht die Masse der Klein- und Mittelverdiener, nicht die Arbeitslosen und nicht die gesundheitlich Eingeschränkten. Gewonnen hätten davon im Endeffekt lediglich die Versicherungsgesellschaften. Aus diesem Grund startete die Arbeiterkammer auch eine parlamentarische Bürgerinitiative zur verfassungsrechtlichen Absicherung des gesetzlichen Pensionssystems.
Pensionsreform 2025

Die aktuelle Bundesregierung hat eine umfassende Pensionsreform angekündigt. Durch eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters sollen Menschen länger im Erwerbsleben gehalten werden. Das trifft besonders die sogenannte Korridorpension. Künftig soll der frühestmögliche Antritt dieser Pensionsform nicht mehr mit 62, sondern erst mit 63 Jahren möglich sein. Zudem werden 42 statt bisher 40 Versicherungsjahre notwendig. Bei der Teilpension gibt es ebenfalls Änderungen: Wer früher in Pension gehen will, soll künftig auch die Möglichkeit haben, nur zu 25, 50 oder 75 Prozent in Frühpension zu gehen und parallel weiterzuarbeiten.
Allerdings widerspricht die Realität am Arbeitsmarkt laut ÖGB und AK den Plänen der Regierung: Rund 30 Prozent der mittleren und großen Betriebe beschäftigen überhaupt keine Mitarbeiter:innen über 60, weshalb ein höheres Pensionsalter nicht automatisch zu längerer Erwerbstätigkeit führt. Auch das WIFO warnt: Ohne begleitende Maßnahmen könnte die Arbeitslosenquote der über 60-Jährigen bis 2030 auf 13 Prozent steigen.