Die Arbeiterkammerwahlen 2019

Inhalt

  1. Seite 1 - Grundlegendes über die AK-Wahlen
  2. Seite 2 - Über den Ablauf der AK-Wahlen
  3. Seite 3 - Wahlkarten
  4. Auf einer Seite lesen >
Ende Jänner 2019 beginnt in den ersten Bundesländern die AK-Wahl. „Arbeit&Wirtschaft“ bringt die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

13. Was ist eine Wahlkarte?

Die Wahlkarte ermöglicht allen Wahlberechtigten, für die eine persönliche Stimmabgabe im Betrieb nicht möglich ist, an der Wahl mittels Briefwahl teilzunehmen. Die WahlkartenwählerInnen erhalten eine Mappe, in welcher der Stimmzettel, das Stimmzettelkuvert (blaues Kuvert) sowie die Wahlkarte (weißes Kuvert) enthalten sind. Der Stimmzettel ist auszufüllen, in das Stimmzettelkuvert (blaues Kuvert) zu stecken. Das verschlossene Stimmzettelkuvert kommt in die Wahlkarte (weißes Kuvert).

14. Weshalb stehen die Daten der/des Wahlberechtigten außen auf der Wahlkarte?

Vor jeder persönlichen Stimmabgabe vor einer Wahlkommission erfolgt zwingend eine Identitätskontrolle, um zu überprüfen, ob der/die WählerIn in der Wählerliste aufscheint und ob er/sie die Stimme nicht bereits abgegeben hat. Genauso muss auch bei der Briefwahl registriert werden, wer eine Wahlkarte abgegeben hat. Nur so ist gewährleistet, dass sich ausschließlich wahlberechtigte Personen an der Wahl beteiligen und Doppelabstimmungen verhindert werden.

Die Vertraulichkeit der Daten auf der Wahlkarte ist auch nach Einwurf in den Briefkasten gesichert, weil die Post als Universaldienstleisterin zur Einhaltung des Postgeheimnisses gemäß § 5 Postmarktgesetz verpflichtet ist.

Die Daten stehen deshalb außen auf der Wahlkarte, damit die Wahlbehörde, ohne die Wahlkarte öffnen zu müssen, diese registrieren und überprüfen kann. Die Wahlkarten selbst werden erst nach Wahlschluss in Paketen zu je 400 Stück unter Aufsicht und Anleitung durch die Hauptwahlkommission gesammelt geöffnet und vor der Stimmauszählung von allen Stimmzettelkuverts getrennt und versiegelt gelagert.

Sollte sich herausstellen, dass ein/e Wahlberechtigte nicht nur die Wahlkarte abgeschickt hat, sondern auch in einem öffentlichen Wahllokal die Stimme abgegeben hat, wird ihre/seine Wahlkarte noch vor der Stimmauszählung vernichtet und so eine Doppelabstimmung unterbunden.

15. Wo werden die Stimmen ausgezählt?

Am letzten Wahltag werden nach Wahlschluss in den Zweigwahlkommissionen die Stimmen, die in den Betriebswahlsprengeln abgegeben wurden, ausgezählt. Im Anschluss werden die Auszählergebnisse und sämtliche Wahlunterlagen an die Hauptwahlkommission übermittelt.

In der Hauptwahlkommission erfolgt zeitgleich die Auszählung sämtlicher Wahlkarten sowie die Auszählung der im allgemeinen Wahlsprengel persönlich abgegebenen Stimmen.

16. Wann steht das Wahlergebnis fest?

Im Anschluss an die Stimmauszählung fasst die Hauptwahlkommission das Ergebnis ihrer Auszählung mit den von den Zweigwahlkommissionen übermittelten Stimmen aus den Betriebswahlsprengeln zum vorläufigen Wahlergebnis zusammen und gibt dieses nach Ablauf des Wahlzeitraumes (00:01 Uhr) bekannt.Nach dem dritten Tag nach Wahlschluss erfolgt in der Hauptwahlkommission die Auszählung jener Briefwahlstimmen, die noch vor Wahlschluss aufgegeben wurden (Datum des Poststempels), aber längstens innerhalb von drei Tagen in der Wahlbehörde eingelangt sind.

Zu den Stimmen des vorläufigen Wahlergebnisses hinzugezählt, ergibt sich daraus das endgültige Wahlergebnis, welches von der Hauptwahlkommission innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Wahltag öffentlich kundgemacht wird.

Von
Matthias Balla

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 10/18.

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