Hinter dem bürokratischen Begriff der Ausgabenbremse steckt ein Stopp von Bauvorhaben und dem Ausbau der Primärversorgung zur Entlastung von Spitalsambulanzen. Dabei widerspricht die Ausgabenbremse selbst dem Prinzip der Selbstverwaltung, wodurch sie verfassungswidrig sein dürfte.
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Wenn die Bundesregierung mit ihrer Politik Konzernen in die Hände spielt, lohnt es sich, einen genaueren Blick auf die Karrierewege von RegierungspolitikerInnen zu werfen – und damit auf Finanzminister Lögers Vergangenheit bei Versicherungsunternehmen und Sozialministerin Hartinger-Kleins Vergangenheit bei Gesundheitsunternehmen.
Weder der Rechnungshof noch die Arbeiterkammer können nachvollziehen, wie die Bundesregierung durch die geplante Änderung des Sozialversicherungssystems Geld einsparen will. Die Arbeiterkammer errechnete hingegen eine Belastung von weit mehr als 2,1 Milliarden Euro bis 2023.
Durch die geplante Kassenreform nimmt der Einfluss der ArbeitgeberInnenseite auf die Sozialversicherungsträger entscheidend zu. Damit ist die Selbstverwaltung durch die Betroffenen infrage gestellt.
Österreichs Gesundheits- und Pensionssystem kann sich im europäischen Vergleich sehen lassen, wenngleich es auch Verbesserungsbedarf gibt. So manche negative Schlagzeile zum Sozialversicherungssystem verdient aber genauere Betrachtung.