Kolumne: Die Füße stillhalten

„Bitte nichts tun“: Viele Beschäftigte kennen ihre Rechte – und schweigen trotzdem aus Angst vor Konsequenzen. | © Adobestock/fotofabrika
Millionen unbezahlter Überstunden, systematisch vorenthaltenes Entgelt, Kollektivverträge kreativ ausgelegt: Das österreichische Arbeitsrecht ist auf dem Papier stark – im betrieblichen Alltag aber oft zahnlos.
Das süße Nichtstun gilt generell als eine der leichtesten Übungen. Bitter wird es, wenn durchaus etwas zu tun wäre, aber nichts getan werden darf. Die allermeisten Arbeitnehmervertreter:innen kennen die Krux. Kolleg:innen kommen zu Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeiterkammer, schildern ihre Anliegen, lassen sich beraten und über Handlungsmöglichkeiten aufklären. Und beenden das Gespräch mit den berühmten vier Worten: „Aber bitte nichts tun.”

Das Wissen um Unrecht – von zweifelhaften Inhalten im Arbeitsvertrag, Arbeitszeitüberschreitungen und Ruhezeitunterschreitungen über nicht bezahlte Leistungen bis hin zu kreativen Auslegungen von Kollektivverträgen und Gesetzen – verbunden mit der dringenden Aufforderung, nichts zu unternehmen, hinterlässt massives Unbehagen bei uns Belegschaftsvertreter:innen. Der Wunsch der Ratsuchenden ist jedenfalls zu respektieren und auch verständlich. Die Durchsetzung von Ansprüchen im aufrechten Dienstverhältnis kann unerwünschte Nebenwirkungen zur Folge haben.

Das österreichische Arbeitsrecht ist auf dem Papier stark, ermächtigt Arbeitnehmer:innen im betrieblichen Alltag aber nur bedingt. Ist in einem Unternehmen der Respekt vor Rechtsnormen und dem Wert von Arbeitsleistung unterentwickelt, wird die Anmeldung von Ansprüchen gerne als Affront aufgefasst und zur Machtfrage erklärt. Betroffene können Zustehendes zwar erfolgreich erstreiten, allerdings nicht selten um den Preis der Erfahrung, letztendlich als zweiter Sieger auszusteigen.

Schutz, der nicht durchgesetzt wird

Das starke Arbeitsrecht hat zum Schutz vor „Rachekündigungen“ die Kündigungsanfechtung aufgrund eines verpönten Motivs eingezogen. Aber da ist sie wieder, die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Prozesse sind nervenaufreibend, dauern bekanntlich oft lange und hemmen die Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven. Also: nichts tun. Wenn möglich, wird vielleicht der Job gewechselt. Abseits von Arbeitsverhältnissen, in anderen Rechtsbereichen, wird Geschädigten nicht zugemutet, die Rechtsdurchsetzung mit dem drohenden Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu bezahlen. Quer durch die Republik werden 40 Millionen Mehr- und Überstunden jährlich nicht abgegolten – zum Schaden der Arbeitenden und der Sozialkassen.

Wer im Supermarkt den Wagen volllädt, an der Kasse aber nur die Hälfte bezahlt, wird das aufgrund nachfolgender Erfahrungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht eher nicht mehr wiederholen. Wer Arbeitnehmer:innen Entgelt systematisch vorenthält, hat gute Chancen, ungeschoren und mit Gewinn davonzukommen. Betroffene ballen die Faust im Sack. Kontrollen sind spärlich und schwierig, kommt es zu Strafen, erfolgen sie in Form sanfter Pädagogik.

🤔 Mehr leisten, gleich viel verdienen? Viele kennen das Gefühl. Wie erlebt ihr das?

💡 Neben höheren Löhnen wird es Zeit auch über eine gesunde Vollzeit zu sprechen. Was für eine Arbeitszeitverkürzung spricht: https://www.arbeit-wirtschaft.at/umkaempfte-arbeitszeitverkuerzung/

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— Arbeit&Wirtschaft Magazin (@aundwmagazin.bsky.social) 27. April 2026 um 12:30

Es ist höchste Zeit, das im Jahr 2021 gezähmte Lohn- und Sozialdumpinggesetz nachzuschärfen, die Strafen dem verursachten individuellen und volkswirtschaftlichen Schaden anzupassen und insgesamt das Arbeits- mit dem Strafrecht stärker zu verquicken. Und, damit es nicht beim „Bitte nichts tun“ bleibt, gehören Verfallsfristen, die eine Verjährung nicht ausgezahlter Ansprüche definieren, im aufrechten Dienstverhältnis verboten.

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Über den/die Autor:in

Ute Groß

Journalistin, freigestellte Betriebsrätin bei der „Kleinen Zeitung“ und
Vorsitzende der Journalist:innengewerkschaft der GPA

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