Langer Atem im Kampf gegen Bildungshürden

© Österreichische Siemens AG, Archiv für Geschichte.

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Der durchschnittliche Bildungsstandard ist während der letzten Jahrzehnte zwar besser geworden, doch das bedeutet noch lange nicht, dass unser Bildungssystem auch gerecht ist. Brigitte Pellar wirft einen Blick zurück auf den langatmigen Kampf gegen Bildungshürden.
Die erste A&W-Printausgabe 2022 legt den Finger in die offenen und wieder aufgerissenen Wunden des österreichischen Bildungssystems. Was für den ganzen Sozialstaat gilt, gilt auch für dieses Politikfeld: Im Verlauf der Corona-Pandemie begannen sie wieder stärker zu schmerzen – zumindest für die Mehrheit der Menschen, die außerhalb der privilegierten Komfortzone leben. Nimmt man das Ziel der Beseitigung von Hürden für Zugang und Inanspruchnahme und für die breite Vermittlung demokratischer Kompetenz als Benchmark, ist der Befund zum Teil erschreckend. Andererseits verweisen die Statistik Austria und die zuständigen Ministerien gerne darauf, dass der durchschnittliche Bildungsstandard während der letzten Jahrzehnte deutlich besser geworden sei – und auch das ist richtig. Da stellen sich die Fragen: Was haben die Schritte zur Öffnung des Bildungssystems, die vor allem ab den 1970er Jahren eingeleitet wurden, tatsächlich bewirkt? Macht es Sinn, wenn sich die Gewerkschaftsbewegung und die Arbeiterkammer seit ihrem Bestehen gegen Bildungsdiskriminierung einsetzen? Es soll in der Folge an ein paar Beispielen gezeigt werden, dass diese Fragen trotz vieler Rückschläge mit Ja beantwortet werden können, auch wenn es eines langen Atems bedarf.

 

Abschaffung des Schulgelds – ein Jahrhundertprojekt

Seit die Staaten im 18. Jahrhundert begannen, so etwas wie Bildungspolitik zu betreiben, setzten sie finanzielle Hürden als Instrument zur Steuerung des Zugangs zu Bildung ein, und das traf ganz besonders auf das Reich der Habsburger zu. Selbst als Österreichs Herrscherin Maria Theresia die allgemeine Schulpflicht verordnete, sorgte das Einheben von Schulgeld dafür, dass nur wenige Eltern aus dem „gemeinen Volk“ in der Lage waren, ihre Kinder die sechs vorgeschriebenen Jahre in die Schule zu schicken. Das wöchentliche Schulgeld bestand um 1800 aus dem Gegenwert von sechs Eiern und zwei Litern Milch, später wurde es sogar noch erhöht – aus diesen Einnahmen erhielt der Lehrer sein Gehalt. Das konnten sich die meisten Familien nicht leisten, zumal ihnen auch noch das zusätzliche Einkommen durch die Kinderarbeit in der Landwirtschaft, im Gewerbe und in den Fabriken verloren ging. So kamen nur wenige Kinder von etwas besser Gestellten in die Schule – Rekrutierungsreservoire für die unterste Ebene der in Ausbau befindlichen staatlichen Verwaltung.

Visitation eines Geistlichen in einer Dorfvolksschule zur Zeit Maria Theresias. Anders als vom Ende des 19. Jahrhunderts bis in die Anfangsjahre der Zweiten Republik wurden Buben und Mädchen gemeinsam unterrichtet – bis zu 80 Schüler:innen von einem Lehrer. I ©Bibliothek des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten.

Das Fernhalten der Bevölkerung von Bildung war darüber hinaus durchaus gewollt, sah die absolute Monarchie in Menschen, die des Lesens und Schreibens mächtig sind, doch seit der Reformation, die das selbstständige Lesen der Bibel propagiert hatte, ein gefährliches revolutionäres Potenzial, und sie wurde in dieser Meinung durch die Französische Revolution zusätzlich bestärkt.

Das Fernhalten der Bevölkerung von Bildung war durchaus gewollt, sah die absolute Monarchie in Menschen, die des Lesens und Schreibens mächtig sind, doch ein gefährliches revolutionäres Potenzial.

Erst die – verspätet – auch in Österreich einsetzende industrielle Revolution und der Druck der Militärs führten 1869 zur Bereitschaft, die Grundbildung der Bevölkerung auszuweiten und damit zur Abschaffung des Schulgelds für die jetzt achtklassige Volksschule. Die Militärs führten nämlich die Niederlage der Habsburgermonarchie gegen Preußen in der Schlacht von Königgrätz/Sadowa 1866 auch auf das katastrophale Bildungsniveau der österreichischen Soldaten zurück.

An der zweiten finanziellen Hürde für Kinder aus Arbeiter:innen-Familien, der Notwendigkeit, schon sehr früh Geld zu verdienen, änderte sich allerdings durch das Wegfallen des Schuldgelds bis zum Ende der Monarchie wenig, sie mussten mit nur einem Teil der Volksschulzeit das Auslangen finden. Für das bessere Bildungsangebot in der „Bürgerschule“, die man anstelle der letzten drei Klassen der Volksschule besuchen konnte, wurde außerdem weiter Schulgeld eingehoben. Für das Gymnasium und die Realschule galt das ab der 1. Klasse ohnehin, ebenso für alle Ausbildungswege nach der Schulpflicht einschließlich der Fortbildungsschulen, wie die Berufsschulen damals hießen. Zusätzlich mussten die Eltern für den betrieblichen Teil der Lehre tatsächlich und nicht im übertragenen Sinn „Lehrgeld zahlen“, die Lehrherren verlangten zwischen 200 und 700 Kronen. Das war fast nur für Meistersöhne erschwinglich.

Die „maurische Klasse“ in Berndorf. Der Industrielle Arthur Krupp finanzierte zu Kaisers Zeiten zwei Schulen für die Kinder seiner Arbeiter – jede Klasse im Stil einer anderen Kultur. Die Kinder sollten so Zugang zum Weltkulturerbe erhalten. Zugang zu Bildungswegen nach der Volksschule war nicht vorgesehen. I©SteinschalerWiki

Als die demokratische Republik ab 1918 mit dem Aufbau eines Sozialstaats begann, gehörte die breite Öffnung des Zugangs zu Bildung zu den erklärten Zielen. Aber der Widerstand war in diesem Politikfeld noch schwerer zu überwinden als in der Sozialpolitik, und die meisten finanziellen Hürden konnten nicht beseitigt werden. Zum Beispiel mussten die Lehrlingsabteilungen der neu errichteten Arbeiterkammern immer wieder gegen Versuche der Regierung kämpfen, das Schuldgeld für die Fortbildungsschulen massiv zu erhöhen. Trotzdem gelangen der Gewerkschaftsbewegung und der AK mit Unterstützung der Wiener Sozialdemokratie in zwei Fällen doch zwei entscheidende Durchbrüche: 1922 wurde die von den Gewerkschaften verhandelte Lehrlingsentschädigung eingeführt und 1926 die dreijährige Hauptschule zur vierjährigen Pflichtschule, wodurch das Schuldgeld wegfiel.

Von der Volksschule abgesehen waren Schulgeld und Lehrgeld bis zum Beginn der demokratischen Republik die Regel. 1922 setzten AK und Gewerkschaft dann die Lehrlingsentschädigung durch, und 1926 wurde das Schulgeld für die Hauptschule abgeschafft.

In den Städten erreichten beide Reformen ihren Zweck, mehr Kinder aus Arbeitnehmer:innenfamilien konnten sich den Hauptschulbesuch leisten, und die Lehrlingsentschädigung besserte die schmalen Haushaltsbudgets auf, was den Besuch der Fortbildungsschule erleichterte.

Der Schulreformer Otto Glöckel vor dem Wiener Gemeinderat. Seine Pläne für eine pädagogisch und sozial fortschrittliche Schule konnte er zum Teil im „Roten Wien“ umsetzen. I ©Aus der Graphic Novel „Otto und die Superschule“- URL: www.schule.wien.at/schulen/913022/cimic1.htm (2012)

Am Land sah es noch lange schlimmer aus als in den großen Städten. Viele Meister ersparten sich die Lehrlingsentschädigung, denn die geringere gewerkschaftliche Organisation und die schlechten Verkehrsverbindungen erschwerten die Kontrolle. Es gab auch viel zu wenig gut erreichbare Hauptschulstandorte, der Besuch der achtklassigen Volksschule blieb bis in die Zweite Republik hinein die Regel.

Am Rückstand in Sachen Bildung änderte sich also in den ersten Jahren nach 1945 noch wenig, aber ein Fortschritt für die Lehrlinge konnte schon bald nach Kriegsende erreicht werden: Das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz erklärte 1948 den Berufsschultag zum Arbeitstag, um den die Lehrlingsentschädigung nicht gekürzt werden durfte. Bis diese Vorgabe in allen Lehrbetrieben beachtet wurde, sollten allerdings noch Jahre vergehen. Immerhin wurde das Schulgeld für die Berufsschulen mit der Beschlussfassung des großen Bildungsgesetzpakets 1962 beseitigt. Ab jetzt waren alle öffentlichen Schulen, nicht nur die allgemeinen Pflichtschulen, in Österreich gebührenfrei. Bei der Vorbereitung dieser Beschlüsse konnten erstmals AK-Expert:innen direkt in eine entscheidende bildungspolitische Debatte eingreifen und wesentlich dazu beitragen, dass endlich das Schulgeld für alle öffentlichen Schulen einschließlich der Berufsschulen und der Gymnasien abgeschafft wurde.

Bei der Vorbereitung der Schulgesetze von 1962 konnten erstmals AK-Expert:innen direkt in eine entscheidende bildungspolitische Debatte eingreifen und wesentlich dazu beitragen, dass endlich das Schulgeld für alle öffentlichen Schulen abgeschafft wurde.

Viele andere Hürden, die Bildungsgerechtigkeit verhindern, konnten dagegen noch immer nicht abgebaut werden, darunter das Ablösen der Halbtagsschule durch die im Wien der 1920er Jahre mit Erfolg erprobte und international weit verbreitete Ganztagsschule. Neben ihren anderen Vorteilen hätte sie auch damals schon eine wichtige Maßnahme gegen Bildungsungleichheit sein können, weil sich die meisten berufstätigen Eltern keine teuren ganztägigen Privatschulen leisten können. Von dem viel zu frühen Zwang zur Entscheidung über den weiteren Bildungsweg nach der vierten Volksschulklasse ganz zu schweigen. Trotzdem brachten die Gesetze von 1962 einen ersten Innovationsschub im österreichischen Bildungssystem. Wenn auch die Rahmenbedingungen fehlten, damit eine breitere Inanspruchnahme des jetzt geöffneten Zugangs möglich wurde –  von genügend Schulstandorten bis zur Entlastung der Familien bei Fahrtkosten oder Schulbuchkauf. Die große Bildungsoffensive fand erst während der Kreisky-Regierungen in den 1970er Jahren statt.

Unter den bildungspolitischen Maßnahmen der Kreisky-Ära sind zwei am stärksten in Erinnerung geblieben, weil sie bis heute zum Teil heftige Gegenreaktionen hervorriefen: das „Gratisschulbuch“ und die Abschaffung der Studiengebühren. ÖGB und AK sorgten dafür, dass die Berufsschüler:innen bei der Durchführung der Schulbuchaktion wie bei anderen finanziellen Entlastungsmaßnahmen nicht vergessen wurden. Das „Gratisschulbuch“ hatte nicht nur finanzielle Entlastung zum Ziel, sondern auch Abbau von Diskriminierung, denn das Entlehnen aus der Schulbücherei stempelte jene, deren Eltern sich den Kauf der Bücher nicht leisten konnten, oft zu bedauernswerten Armutschkerln. Trotzdem wurde die Aktion schon in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre wieder infrage gestellt, als das neoliberale Politikverständnis das Ziel eines möglichst ausgeglichenen Staatshaushalts immer mehr zum Selbstzweck werden ließ. Man wollte zur alten „Schülerlade“, also zum Entlehnsystem, zurückkehren, was neben dem neuerlichen Aufbau von Bildungshürden den Verlust von etwa 3.000 Arbeitsplätzen bedeutet hätte. Entsprechend massiv war der Widerstand von Gewerkschaft und AK, der das „Gratisschulbuch“ rettete, wenn auch von 1995 bis 2010 ein Selbstbehalt in Kauf genommen werden musste.

Das „Aus“ für die Schulbuchaktion hätte neue Bildungshürden aufgebaut und dazu etwa 3.000 Arbeitsplätze vernichtet. Der massive Widerstand von Gewerkschaft und AK verhinderte diesen Plan.

Mittlerweile besteht durch die Digitalisierung ein zusätzlicher Bedarf an Unterrichtsmaterialien. Laptops sind ebenso unverzichtbar wie Bücher geworden, das hat die Unterrichtsorganisation während der Corona-Lockdowns eindrücklich bewiesen und ebenso, dass es neue finanzielle Bildungshürden zu beseitigen gilt. Es muss alles getan werden, damit dieses Ziel bei der notwendigen Adaptierung der Schulbuchaktion im Zentrum steht.

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Über den/die Autor:in

Brigitte Pellar

Brigitte Pellar ist Historikerin mit dem Schwerpunkt Geschichte der ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen und war bis 2007 Leiterin des Instituts für Gewerkschafts- und AK-Geschichte in der AK Wien.

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