1921-1923: Über die politische und wirtschaftliche Lage
Am 26. Februar 1920 beschließt die konstituierende Nationalversammlung der jungen Republik Österreich das Gesetz über die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte.
Im Jahr 1921 erfolgte per Gesetz die österreichweit Gleichstellung der Arbeiterkammern mit den Handelskammern. Diese rechtliche Gleichstellung war für die Gewerkschaften Ausdruck der Anerkennung der Arbeiterschaft als vollwertige BürgerInnen. Die Zielsetzung war
den Gewerkschaften ein Apparat zu sein, die Wirtschaft zu durchleuchten, sozialpolitisch das Gestrüpp gesetzlicher Einrichtungen zu durchdringen und arbeitsrechtlich alles verteidigen zu helfen.
erklärt Brigitte Pellar in ihrem Beitrag.
Im selben Jahr fanden die ersten Arbeiterkammerwahlen statt und der AK Wien wurde durch den Österreichischen Arbeiterkammertag die Interessensvertretung gegenüber dem Bund übertragen. Erster AK Präsident wurde Franz Domes, dem Ferdinand Hanusch als erster Direktor zur Seite stand (Quelle:Portal der Arbeiterkammer – 1918-1933: Gründung & erste Erfolge).
Wirtschaftlich stand die junge Republik Ende 1921 kurz vor dem Staatsbankrott. Die Regierung nahm ausländische Hilfe in Anspruch und akzeptierte die Bedingungen der Kapitalgeber, die sogenannte „Völkerbundanleihe“. Es folgte ein Sparpaket seitens der regierenden konservativen Regierung, das ähnlich jenem der Trojka für Griechenland in den 2000ern, möglichst wenige Staatsausgaben und das Zurückfahren des Sozialstaats vorsahen. Zwar wurde das Budget konsolidiert, der Schilling kurzfristig stabilisiert, jedoch die gerade anspringende Konjunktur erstickt. Die Arbeitslosenzahlen schnellten in die Höhe. Im Folgejahr 1922 erfolgte ein Wirtschaftseinbruch und die Inflationsrate schnellt auf neue Höhen.