Pension 2026: Das ändert sich für Arbeitnehmer:innen

Eine ältere Dame rechnet mit dem Taschenrechner. Symbolbild für die Einsparung, die die Regierung beim Ruhestand macht.
Die Regierung spart bei den Pensionen und Ruheständen ein. Was bedeutet das für Arbeitnehmer:innen? | © Adobestock/insta_photos
Im Zuge des Sparkurses lässt die Bundesregierung auch die Pensionen nicht unberührt. Wir haben bei den ÖGB-Pensionsexpertinnen Anja Hafenscher und Martina Lackner nachgefragt, was Arbeitnehmer:innen jetzt wissen müssen.
Wie beeinflussen die neuen Regeln den Ruhestand von Arbeitnehmer:innen? Wir haben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Pensionserhöhung 2026

Die Pensionserhöhung 2026 wird sozial gestaffelt. Pensionist:innen mit einer Pension bis zu 2.500 Euro brutto bekommen die volle Inflationsabgeltung in Höhe von 2,7 Prozent. Personen mit einer Bruttopension ab 2.500 Euro erhalten einen Fixbetrag von 67,50 Euro pro Monat.

Was bedeutet Teilpension?

Neu ab 2026 ist die Teilpension, gedacht als Zwischenschritt zwischen Arbeit und Pension. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf eine (vorzeitige) Pension wie etwa Korridor-, Langzeitversicherten-, Schwerarbeits- oder reguläre Alterspension besteht, kann diese als Teilpension in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist eine Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 bis maximal 75 Prozent. Neben dem Erwerbseinkommen kann somit auch ein Teil der Pension bezogen werden, und zwar je nach gewählter Arbeitszeitreduktion in Höhe von 25, 50 oder 75 Prozent.

Wie funktioniert die Altersteilzeit neu?

Damit können Arbeitsnehmer:innen die Arbeitszeit reduzieren, wobei die Beitragsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge vor der Herabsetzung der Arbeitszeit erhalten bleibt. Gedacht ist sie als gleitender Übergang in die Pension – ohne negative Auswirkungen der Arbeitszeitreduktion in Bezug auf Pensionshöhe, Krankengeld, Abfertigung oder Arbeitslosengeld. Bisher konnten Arbeitnehmer:innen Altersteilzeit mit gefördertem Lohnausgleich bis zu fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter in Anspruch nehmen. Das ändert sich: Die Bezugsdauer des Altersteilzeitgeldes wird ab 2026 bis 2029 schrittweise auf drei Jahre vor Anspruch auf Korridor- oder Alterspension verkürzt.

Geändert wird außerdem die Voraussetzung des Vorliegens arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung. Statt bisher notwendiger 780 Wochen (15 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten 25 Jahren vor Geltendmachung des Anspruchs werden die notwendigen Zeiten ab 1. Jänner 2026 schrittweise angehoben, bis diese ab 2029 bei 884 Wochen (17 Jahre) liegen. Änderungen gibt es auch bei der Berechnung des Altersteilzeitgeldes: Ab 1. Jänner 2026 werden Überstunden und Überstundenpauschalen nicht mehr berücksichtigt.

Was ändert sich bei der Korridorpension?

Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit, vorzeitig in Pension zu gehen, sofern genug Versicherungsjahre vorhanden sind. Bisher konnte man ab dem 62. Lebensjahr in Korridorpension gehen, wenn man mindestens 40 Versicherungsjahre vorweisen konnte. Ab 2026 erhöht die Regierung das Antrittsalter schrittweise. Eine vorzeitige Pensionierung in dieser Form ist ab 2029 dann erst ab dem 63. Lebensjahr möglich. Die notwendigen Versicherungsjahre steigen auf 42 Jahre.

Der Großteil der Pensionist:innen bekommt die volle Erhöhung von 2,7 Prozent, das ist gut, vor allem für Frauen. Aber: Zur Budgetsanierung braucht man auch neue Einnahmen, da geht noch einiges, mit der Bekämpfung von Steuerbetrug ist viel Geld zu holen. #Pensionserhöhung #Pensionsanpassung

— Renate Anderl (@renateanderl.bsky.social) 12. September 2025 um 10:11

Wie sieht es mit Finanzierbarkeit aus?

Um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten, wurde ein Nachhaltigkeitsmechanismus beschlossen. Dieser gibt einen Deckel für die Pensionsausgaben vor. Sollte dieser überschritten werden, sieht das System Maßnahmen – wie beispielsweise die Einschränkung des Zugangs zur Korridorpension – vor, die verpflichtend ergriffen werden müssen.

Weitere Informationen unter www.oegb.at/pensionen oder beim AK-Pensionsrechner

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