Interview: „Die Flexibilität braucht auch Sicherheit“

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Der Wiener Arbeits- und Sozialrechtler Martin Risak warnt vor fehlender Sicherheit bei atypischen Arbeitsverhältnissen und plädiert für einen Zusammenschluss der Betroffenen.

Gleichzeitig gibt es immer mehr CrowdworkerInnen, die von zu Hause aus arbeiten. Wie können sie denn ihre Interessen durchsetzen?

Man darf diese Leute keinesfalls unterschätzen. Mittlerweile wurden in den USA von den CrowdworkerInnen selbst Mechanismen entwickelt, die eine Verbesserung für sie bedeuten, zum Beispiel ein Rating für die AuftraggeberInnen. Der nächste Schritt ist die Selbstorganisation. Ein Beispiel haben wir bei Uber-FahrerInnen in London gesehen, die Uber gemeinsam geklagt und so ihre Rechte durchgesetzt haben.

Die Antwort heißt also Vernetzung und eine gemeinsame Durchsetzung von Arbeitsrechten?

Ja! Das, was man bereits vor 150 Jahren in Fabriken gemacht hat, gilt auch heute. Zusammenschluss und gemeinsames Auftreten, unterstützt durch einen gemeinsamen gesetzlichen Rahmen, könnten hier tatsächlich eine arbeitsrechtliche Absicherung bringen. Wir plädieren in unserem Buch für eine durchaus realistische Lösung: Wenn jemand für eine Plattform wie Uber oder Foodora arbeitet, dann soll diese Plattform bis zum Beweis des Gegenteils als Arbeitgeberin fungieren. Denn wenn man für so eine Plattform arbeitet, erfüllt man bereits wesentliche Kriterien eines Dienstverhältnisses.

Wie wird sich die Gig-Economy in Zukunft entwickeln?

Abgesehen von der Selbstständigkeit sehen wir durch die neuen Technologien eine weitere Entgrenzung der Arbeitsverhältnisse: ArbeitnehmerInnen sind auf ihren Handys rund um die Uhr erreichbar, sie verrichten ihre Arbeit nicht nur im Büro. Wir haben also sowohl eine zeitliche als auch eine räumliche Entgrenzung.

Dabei muss das Arbeitsrecht eine Sicherung für die ArbeitnehmerInnen bieten, darf aber Leute gleichzeitig nicht bevormunden. Konkret gesagt: Wir brauchen Sicherungsmechanismen innerhalb der Flexibilität. Unser Arbeitsrecht kennt zum Beispiel immer noch keine einzige Regelung zum Homeoffice. Wir müssen auf Realitäten eingehen und diese abbilden. Der zweite Schritt ist der Schutz für Kleinselbstständige. Da gibt es in erster Linie die Möglichkeit, dass sie kollektiv auftreten, sich zusammenschließen und Verhandlungen mit AuftraggeberInnen führen. Die einen Geschäftsmodelle bringen viel Innovation mit sich, die anderen, wie viele Ein-Personen-Unternehmen, führen ins Prekariat. Diese zwei Phänomene müssen wir getrennt betrachten und entsprechende Lösungen bieten.

Immer mehr Arbeitsverhältnisse in Österreich sind atypisch. Wie ist es überhaupt zu diesem Trend gekommen?

Es ist vorerst wichtig zu erklären, was atypische Arbeitsverhältnisse überhaupt sind. Einerseits haben wir Normalarbeitsverhältnisse, die nicht deshalb normal sind, weil sie alle Berufstätigen ausüben, sondern weil das eine Zielgröße ist. Aus arbeitsrechtlicher Sicht denken wir, dass normale, das heißt geregelte Arbeitsverhältnisse von den meisten Berufstätigen ausgeübt werden sollen, weil sie auch ein geregeltes Einkommen und eine Sicherheit im Leben bieten. Andererseits bedeutet Atypizität bei Arbeitsverhältnissen, dass man keine Vollzeitanstellung, keinen unbefristeten Vertrag hat und auch über kein Einkommen verfügt, von dem man ganz gut leben kann. Dazu kommt noch oft, dass Drittpersonen involviert sind, Stichwort Arbeitskräfteüberlassung.

Foto (C) Michael Mazohl
„Das moderne Arbeitsrecht muss vor
allem eine Sicherung für die ArbeitnehmerInnen bieten, darf aber Leute gleichzeitig nicht bevormunden.“

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