Ingrid Reischl und Tom Schmid im Interview: Was uns gehört!

Ingrid Reischl und Tom Schmid setzen sich dafür ein, dass die Leistungsausschüsse in der Pensions- und Unfallversicherung wieder eingeführt werden. Dort haben Versichertenvertreter:innen bis zum Jahr 2018 konkrete Ansprüche der Menschen verhandelt und oftmals Leistungsverbesserungen erreicht. | © Markus Zahradnik

Inhalt

  1. Seite 1 - Wenn Arbeitgeber:innen blocken
  2. Seite 2 - Warum Leistungen verlorengehen
  3. Seite 3 - Wie zum Schaden der Versicherten abgebaut wird
  4. Seite 4 - Warum Versicherte vors Arbeits- und Sozialgericht ziehen
  5. Seite 5 - Wie Menschen bei Schicksalsschlägen geholfen wird
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Was braucht eine gut funktionierende Selbstverwaltung, und wie nützt sie Arbeitnehmer:innen und Versicherten? ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Ingrid Reischl und Sozialpolitikexperte Tom Schmid verdeutlichen, wie die Sozialversicherung wieder näher zu den Menschen rücken kann.
Die DNA der Selbstverwaltung: In Systemen der Selbstverwaltung werden Verwaltungsaufgaben des Staates an Organisationen übertragen, die dann durch Delegierte oder Versichertenvertreter:innen ihre Finanzmittel eigenständig verwalten – und damit selbst über die Verwendung der von den Mitgliedern eingehobenen Beiträge entscheiden. Der Staat verfügt dabei über kein Weisungsrecht, er hat nur Aufsichtsrechte. In der Praxis sind Gemeinden ebenso selbstverwaltet wie Hochschulen, Vereine oder öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Auch die gesetzlichen Interessenvertretungen wie Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern sowie die freien Berufe zählen dazu.

Alle fünf Jahre entscheiden alle unselbstständig Beschäftigten bei den Arbeiterkammerwahlen über die Zusammensetzung der sozialen Selbstverwaltung. Sie wählen die Kammerrät:innen, die in die Gremien der Sozialversicherung entsandt werden. Diese Delegierten ziehen in die Führungsetagen der Sozialversicherungsträger ein. Sie bestimmen dann, wofür die eingehobenen Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung ausgegeben werden. Kammerrät:innen haben detailreiche Einblicke in die Problemlagen der Arbeitnehmer:innen. Aus diesem Wissen heraus können sie als Versichertenvertreter:innen im Rahmen der Gesetze optimal gestalten, wie die einbezahlten Beiträge in der Sozialversicherung verwendet werden.

Eine Mehrheit der Arbeitnehmervertreter:innen in den Gremien würde
die Sozialversicherung wieder näher zu den arbeitenden Menschen bringen.  

ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Ingrid Reischl und Sozialpolitikexperte Tom Schmid kritisieren, dass es für die Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen in der sozialen Selbstverwaltung aufgrund gesetzlicher Änderungen immer schwieriger werde, Verbesserungen im Leistungsrecht für Beschäftigte durchzusetzen. Der Grund? In allen Entscheidungsgremien der Sozialversicherung können die Arbeitgebervertreter:innen jede Entscheidung blockieren. Das sei skandalös, weil die Arbeitgeber:innen bei der Gesundheitskasse gar nicht versichert, also auch nicht betroffen sind. Dennoch treffen sie weitreichende Entscheidungen für die Menschen.

Die Abhilfe? Arbeitnehmervertreter:innen müssten wieder die Mehrheit in den Gremien ihrer Sozialversicherung bekommen, um die Interessen der Beitragszahler:innen vertreten zu können. Um das zu erreichen, fordern Reischl und Schmid, dass die sogenannten Leistungsausschüsse von Pensions- und Unfallversicherung, in denen Vertreter:innen von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen bis 2018 gemeinsame sozialpartnerschaftliche Lösungen für konkrete Ansprüche der Menschen aushandelten, wieder aktiviert und personell stärker besetzt werden. Die Reduktion der Versichertenvertreter:innen habe bewirkt, dass viele Beschäftigte mit der Selbstverwaltung weniger vertraut sind. Die Unzufriedenheit mit dem Gesundheitssystem wachse. Die Menschen haben keine Anlaufstelle mehr, und vielen fehle die Information, was ihnen eigentlich zustehe. Die Leistungsausschüsse würden die Sozialversicherung wieder näher zu den arbeitenden Menschen bringen.

Ingrid Reischl und Tom Schmid im großen Interview zur Selbstverwaltung

Ingrid Reischl und Tom Schmid sprechen zum Thema Selbstverwaltung.
„Eine selbstverwaltete Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung ist heute wichtiger denn je“, meint Ingrid Reischl. | © Markus Zahradnik
Zu den Personen
Ingrid Reischl, Jahrgang 1958, trat nach dem Studium in leitender Funktion in die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) ein und vertritt seit 1993 die Arbeitnehmer:innenseite in verschiedenen Gremien der österreichischen Sozialversicherung. Aktuell ist sie Bundesgeschäftsführerin des ÖGB, Obmann-Stellvertreterin in der AUVA und Kammerrätin der AK Wien.

Tom Schmid, Jahrgang 1955, Sozialmanager und Politikwissenschafter. Er war Geschäftsführer des Vereins „DAS BAND“ in Wien, lehrt an der Fachhochschule St. Pölten und der Universität Klagenfurt und ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen sowie Mitgesellschafter der „Zentrum für Sozialwirtschaft GmbH“.

Arbeit&Wirtschaft: Wie profitieren Beitragszahler:innen von einer selbstverwalteten Sozialversicherung?

Ingrid Reischl: Es bringt ihnen Mitbestimmung. Die Selbstverwaltung ist ein Demokratiekonzept, in dem die Beitragszahler:innen eines Systems im Rahmen der bestehenden Gesetze indirekt selbst über ihr Leistungsspektrum entscheiden. Das Grundprinzip ist einfach erklärt: In den Sozialversicherungen legen sogenannte Versichertenvertreter:innen eigenverantwortlich fest, wofür eingezahlte Gelder verwendet werden. Sie gestalten dadurch das soziale Sicherungssystem für die betroffenen Gruppen – für Versicherte, Selbstständige und Dienstgeber:innen. Der Staat hat lediglich ein Aufsichtsrecht, darf aber keine Weisungen erteilen. Eine selbstverwaltete Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung ist heute wichtiger denn je, weil sie sich nicht mit dem tagespolitischen Wind dreht, sondern eine klare Linie fährt: Sie vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen.

Tom Schmid: Selbstverwaltung schafft Gestaltungsspielräume: Die Versicherten verwalten ihre Beitragsgelder über entsandte Vertreter:innen indirekt selbst und können so ihre sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Interessen und Anliegen eigenständig weiterentwickeln.

Über die Selbstverwaltung in der Kranken-, Unfall- und
Pensionsversicherung gestalten die Beitragszahler:innen indirekt unser
Gesundheits- und Sozialsystem mit.

Ingrid Reischl, ÖGB-Bundesgeschäftsführerin

Die Selbstverwaltung erfüllt eine wichtige Brückenfunktion zwischen den Menschen und der Verwaltung der Sozialversicherung. Wir hatten vor den 1990er-Jahren fast 3.000 Versichertenvertreter:innen, die den Beschäftigten in den Betrieben und auf Sprechtagen komplizierte Rechtsbestimmungen verständlich gemacht, Ansprüche konkretisiert und die individuellen Auswirkungen bestimmter Regelungen erklärt haben. Bereits 1993 begann eine Reduktion dieser Funktionär:innen, damals auf rund 1.000. Ein großer Fehler.

Welche Funktion haben die Versichertenvertreter:innen?

Schmid: Sie sind die Botschafter:innen der sozialen Sicherheit in den Betrieben. Die Beschäftigten wenden sich an sie, wenn sie Hilfe brauchen. Dabei geht es darum, sich im System zurechtzufinden, Fristen einzuhalten und alle notwendigen Unterlagen zu sammeln. Oft geht es um Leistungen der Sozialversicherung, die für die Lebensplanung entscheidend sein können – etwa, wo Kinder nach einer schweren Krebserkrankung Zugang zu Rehabilitation bekommen können oder welche Zuzahlungen beim Zahnersatz möglich sind. Doch es gibt aktuell nur mehr so wenige Versichertenvertreter:innen, dass diese kaum mehr Ressourcen haben, um ordentlich zu beraten. Und je schlechter die Menschen informiert sind, desto mehr Leistungen, auf die die Menschen eigentlich Anspruch haben, bleiben ungenutzt und gehen den Betroffenen verloren. Je besser aber die Selbstverwaltung als Brücke funktioniert, desto weniger zweckgewidmete und durch Beiträge finanzierte Leistungen bleiben „liegen“, weil sie niemand in Anspruch nimmt.

Arbeitgeber:innen sind bei der Gesundheitskasse nicht versichert und somit nicht betroffen. Dennoch treffen sie weitreichende Leistungsentscheidungen für die Menschen. Das sei skandalös, meint Ingrid Reischl. | © Markus Zahradnik

Warum wird die Selbstverwaltung öffentlich schlechtgeredet?

Reischl: Das Kurz-Regime hat die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung massiv zurückgebaut und geschwächt. Dahinter steckten klare politische Motive: Die Arbeitgeber:innen wollten Macht in einem System übernehmen, das sie gar nicht überwiegend finanzieren, die Stärke der Arbeitnehmer:innen sollte also abnehmen. Das langfristige Ziel ist ein Leistungsabbau zum Schaden der Versicherten.

Erste grobe Einschnitte gab es 2018 durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG). Damals wurden die Leistungsausschüsse in der Pensions- und Unfallversicherung, in denen konkrete Ansprüche der Menschen verhandelt und zuerkannt wurden, abgeschafft. Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten wurden dadurch stark eingeschränkt. Das muss schleunigst repariert werden.

Porträt Tom Schmid. Ingrid Reischl ist verschwommen im Vordergrund. Sie sprechen zu Selbstverwaltung.
Die breite Masse ist stärker als ein System, in dem jede bzw. jeder auf sich alleine gestellt ist, sagt Tom Schmid. | © Markus Zahradnik

Der schlimmste Eingriff erfolgte durch die Einführung der Parität in den Entscheidungsgremien der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Bis dahin hatten die Arbeitnehmer:innen die Mehrheit in ihrer eigenen Versicherung – daher auch Selbstverwaltung. Diese Entmachtung widerspricht dem historischen Grundgedanken unseres sozialen Sicherungssystems und zeigt eindrücklich, dass die politisch Mächtigen die Sozialversicherung still und heimlich in die allgemeine Verwaltung eingliedern wollen.

Schmid: Unsere sozialen Sicherungssysteme sind gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus der Erkenntnis entstanden, dass eine breite Masse an Zahler:innen einer Einzelperson in gesundheitlicher oder sozialer Not viel besser helfen kann als ein System, in dem jede bzw. jeder auf sich alleine gestellt ist. Beim Aufbau der Strukturen der sozialen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen war es selbstverständlich, dass die Delegierten der Betroffenen die Finanzen der Träger verwalten. So sollte es auch wieder werden, denn das ist ein wichtiger Grundgedanke stabiler Sozialsysteme. Diejenigen, die betroffen sind, entscheiden über die Stoßrichtung und Weiterentwicklung der Systeme.

Die Versichertenvertreter:innen treffen auf Grundlage der Gesetze auch im Einzelfall sozial bessere Entscheidungen als Verwaltungsbeamt:innen und Chefärzt:innen, da sie die Arbeitswelt kennen. Hier nimmt die Selbstverwaltung eine wichtige Brückenfunktion ein.

Die politisch Mächtigen wollten die Sozialversicherung still und heimlich in die allgemeine Verwaltung eingliedern, erklärt Ingrid Reischl im Interview. | © Markus Zahradnik

Hat die Politik 2018 gut funktionierende Strukturen zerschlagen?

Reischl: Ganz klar ja, denn vor dem Kahlschlag gab es zahlreiche Versichertenvertreter:innen aus Betrieben und Gewerkschaften. In den Gebietskrankenkassen hatten sie mit vier Fünfteln der Stimmen in Vorstand und Generalsversammlung eine deutliche Mehrheit, ebenso in der PVA, wo die Mehrheitsverhältnisse bei zwei Dritteln zu einem Drittel für die Arbeitnehmer:innen lagen. All diese Versichertenvertreter:innen haben nur ein marginales Sitzungsgeld, aber kein Gehalt für ihre Tätigkeit erhalten. Die Identifikation mit dem jeweiligen Träger war hoch, die Belegschaftsvertreter:innen waren inhaltlich fit und haben den Gedanken, dass die Beitragszahler:innen die Institutionen der sozialen Sicherheit selbstverwalten, auch nach außen getragen. Das Verständnis für soziale Notlagen ist um ein Vielfaches höher, wenn man selbst Betriebsratsmitglied ist und die Bedürfnisse und Sorgen der Menschen hautnah erlebt.

Schmid: Aktuell haben wir keine echte Selbstverwaltung mehr. Es ist eine Symbolpolitik, die Entscheidungsmacht in der Sozialversicherung vorgaukelt, wo sie nicht mehr vorhanden ist. Wichtig ist, dass Versichertengelder überall dort, wo es um die Daseinsvorsorge geht, selbst verwaltet werden. Jene, die einbezahlen, müssen auch über die Mittelverwendung bestimmen können.

Wir akzeptieren und verlangen eine Selbstverwaltung bei den freiwilligen Feuerwehren und den sozialen Vereinen, um die Interessen der Menschen bestmöglich abzubilden. In unserer Sozialversicherung, dem Herzstück der sozialen Sicherheit in Österreich, müssen die Mittel so eingesetzt werden, dass die Bedürfnisse der Beitragszahler:innen bestmöglich erfüllt werden. Es muss Leistungen der Daseinsvorsorge für alle geben, um die Risiken des Lebens abzusichern, wie beispielsweise Karenzgeld, Arbeitslosengeld, Hilfe im Krankheitsfall, Pensionen und Pflegegeld.

Sozialwissenschafter Tom Schmid will mehr Akzeptanz für die selbstverwaltete Sozialversicherung. Auch Feuerwehren und Vereine entscheiden selbst über die Verwendung ihrer Mittel. | © Markus Zahradnik

Wie die Leistungen für all diese Bedürfnisse auf Grundlage der Gesetze am besten ausgestaltet werden sollen, wissen jene am besten, die Teil des Systems sind. Damit sind die Versichertenvertreter:innen in den Interessenvertretungen und den Betrieben, aber auch die Versichertenvertreter:innen der Dienstgeber:innen gemeint, denn auch die vielen „kleinen“ Funktionär:innen der Wirtschaftskammern kennen die Nöte der Betriebe und der Beschäftigten vor Ort, also der Menschen, mit denen sie gemeinsam in ihren Gemeinden leben.

Was haben die Leistungsausschüsse konkret erreicht?

Schmid: In den Ausschüssen saßen engagierte Betriebsratsmitglieder, die etwas verbessern wollten, die sich für konkrete Situationen vor Ort eingesetzt haben, aber auch engagierte, sozial eingestellte Dienstgeber:innen. So hat der selbstverwaltete Rehab-Ausschuss der Pensionsversicherung einmal in guter sozialpartnerschaftlicher Zusammenarbeit erreicht, dass die PVA Spezialsitze für Taxifahrer:innen mit Kreuzproblemen bezahlt hat – um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und Schmerzen zu lindern. Es gibt klare Spielräume für Leistungsentscheidungen – das macht die Qualität der Selbstverwaltung aus.

Reischl: Die Abschaffung der Leistungsausschüsse in der Pensionsversicherung hat konkrete negative Auswirkungen auf die Menschen, der Zugang zu gewissen Leistungen wird schwieriger. Das kann man an der Zahl von 10.731 im Jahr 2022 bewilligten Invaliditätspensionen ablesen – ein Rückgang von rund 60 Prozent gegenüber 2009. Die Leute sind nicht gesünder geworden, im Gegenteil. Wir zählen immer mehr Menschen, die einen Antrag auf Invaliditätspension stellen, aber der Zugang zu dieser Pensionsart ist erschwert worden. Das ist alarmierend und sozialpolitisch nicht erstrebenswert!

Im Vordergrund ist Ingrid Reischl zu sehen, im Hintergrund Tom Schmid. Sie setzen sich für eine Selbstverwaltung auf Augenhöhe mit den Beitragszahler:innen ein.
Die Zahl der bewilligten Invaliditätspensionen geht zurück, aber die Leute sind nicht gesünder geworden, meint Ingrid Reischl | © Markus Zahradnik

Schmid: Die Ausschüsse haben auch viele Rechtswege erspart. Heutzutage kommt es oft zu Ablehnungen, wogegen die Versicherten dann über das Arbeits- und Sozialgericht mühsam vorgehen müssen. Das kostet Zeit, die die Menschen gerade bei Pflegefällen oft nicht haben, und stellt eine große Hürde für viele Versicherte dar. In den Ausschüssen wurden strittige Fälle vorab gelöst und innerhalb des gesetzlichen Rahmens entschieden. So kam es oft erst gar nicht zu Gerichtsverfahren.

Arbeitet die Selbstverwaltung oft unbemerkt im Hintergrund?

Schmid: Ja! Das hat bis zur Abschaffung der Leistungsausschüsse gut funktioniert, weil die Versicherten über die Betriebe und dank ihrer Betriebsrät:innen mit ihren Anliegen immer rasch zu den zuständigen Versichertenvertreter:innen gefunden haben. Diese konkreten Fälle und leistungsrechtlichen Anliegen wurden in den Ausschüssen abgearbeitet. Von der Selbstverwaltung und den Beiräten haben die Betriebsrät:innen auch immer wichtige und aktuelle Informationen zu sozialpolitischen Entwicklungen bekommen.

Funktionär:innen sind eben jene Kräfte,
die ein System zum Funktionieren bringen.

Tom Schmid, Sozialwissenschafter

Selbstverwaltung ist Bürger:innenbeteiligung auf einem sehr hohen Niveau. Da geht es um soziale Daseinsvorsorge! Es müssen jene bestimmen, die nahe an den Bürger:innen sind und die Notwendigkeiten der Versorgung und guten Betreuung kennen. Nicht allein Mitarbeiter:innen aus Ministerien, die sich nur an Zahlen und Optimierungen orientieren können. Im Sozialbereich funktioniert das betriebswirtschaftliche Denken anders als auf dem Markt. Hier geht es um langfristige Investitionen in die Menschen, die sich dadurch bezahlt machen, dass beispielsweise Verunfallte durch eine aufwendige Rehabilitation wieder fit für eine geregelte Arbeit werden und ihr Leben besser bewältigen können oder Schwerkranke durch eine Invaliditätspension ihren Lebensstandard halten können und nicht in die Armut oder Obdachlosigkeit rutschen.

Genau dafür haben Generationen engagierter Gewerkschafter:innen dieses gute System der sozialen Absicherung aufgebaut und oft auch erkämpft. Das bedeutet, Einzelne nicht im Regen stehen zu lassen, wenn Schicksalsschläge sie aus der Bahn werfen, sondern sie durch gezielte und verlässliche Unterstützung wieder auf den Weg zu bringen – hin zu einem eigenständigen Leben. Diese gemeinsamen Solidarkassen sind der Gewerkschaftsbewegung seit ihren Anfängen im 17. Jahrhundert tief in ihre DNA eingeschrieben.

Ingrid Reischl im Porträt. Sie spricht über das Thema Selbstverwaltung.
Investitionen ins menschliche Kapital machen sich immer bezahlbar, sagt Ingrid Reischl. | © Markus Zahradnik

Reischl: Soziale Investitionen sind Investitionen in die Zukunft der Menschen, in ihre Unabhängigkeit und in ihre Teilhabe am Leben. Das kann man oft kurzfristig nicht in Geld messen, langfristig erhält man aber wieder aktive Mitglieder der Gesellschaft, die ins System einzahlen, anstatt Beiträge herauszunehmen.

Da hat die Politik in den letzten Jahrzehnten zu kurzsichtig gedacht und wahlkampftaugliche Kürzungen im Sozialbereich durchgeboxt. Die Vertreter:innen der Selbstverwaltung wissen, dass sich Investitionen in das menschliche Kapital immer bezahlt machen. Das geht durch gesündere Lebenszeit, durch zufriedenere Arbeitskräfte, durch ausgeglichene Beschäftigte.

Viele Versicherte wissen nicht, wer in der Kranken- und Pensionsversicherung über die Selbstverwaltung ihre Interessen vertritt. Braucht es hier mehr Transparenz?

Reischl: Es ist jedenfalls mehr Information über die Funktionsweise der Selbstverwaltung nötig. Menschen, die das System kennen und verstehen, wissen es auch zu schätzen.

Schmid: Die Versichertenvertreter:innen werden nach den jeweiligen Wahlergebnissen von den Arbeiterkammern, Wirtschaftskammern, Gewerkschaften und Landwirtschaftskammern in die Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung entsandt. Wir alle wählen unsere Interessenvertreter:innen der sozialen Sicherheit also indirekt über die Arbeiterkammer-Wahlen. Die nächsten finden österreichweit ab Jänner 2024 statt.

Reischl: Das Wahlergebnis der gesetzlichen Interessenvertretungen entscheidet darüber, welche Fraktionen die Vertretung der Versicherten im Bereich soziale Sicherheit übernehmen. Daher ist es wichtig, bei der AK-Wahl mitzustimmen. Wir entscheiden damit demokratisch über die politische Ausrichtung der Selbstverwaltungskörperschaften im System der sozialen Sicherheit, das uns alle begleitet und schützt. Die Selbstverwaltung ist ein wichtiger Baustein einer lebendigen Demokratie und ermöglicht den Betroffenen eine eigenverantwortliche Mitgestaltung.

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  1. Seite 1 - Wenn Arbeitgeber:innen blocken
  2. Seite 2 - Warum Leistungen verlorengehen
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  5. Seite 5 - Wie Menschen bei Schicksalsschlägen geholfen wird
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Über den/die Autor:in

Andrea Rogy

Andrea Rogy schreibt unter anderem für die NÖN und arbeitet als Lektorin
im Studiengang Soziale Arbeit an der Fachhochschule St. Pölten.

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