Klare Transparenz und Grenzen
Betriebsräte spielten bei der EU-Verordnung deshalb „eine Schlüsselrolle“, sagt Oliver Röpke, Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA). „Sie müssen sicherstellen, dass geltende Gesetze eingehalten werden, und darauf achten, dass KI-gestützte Systeme nicht zu Diskriminierung führen, transparente Entscheidungsprozesse gewährleisten und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer:innen respektiert werden.“ Sie sollten deshalb „frühzeitig in die Einführung neuer KI-Technologien einbezogen werden“, um die Interessen der Belegschaft bestmöglich zu vertreten.
Auch Patricia Haller, Betriebsratsobfrau der KURIER-Redaktion, verweist auf ihre Erfahrung, dass „die Belegschaftsvertretung auf volle Transparenz der Betriebe angewiesen ist, also wissen muss, welche Tools oder KI-Systeme im Einsatz sind“, speziell dann, wenn eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle möglich sei. „Da geht es um Fairness und den Schutz der Arbeitnehmer:innen-Interessen“, sagt Haller. Bei Unklarheiten rät sie, Informationen einzuholen. So gibt es zum Beispiel in der Regulierungsbehörde RTR eine KI-Servicestelle, und die in Wien ansässige Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) steht für Konsultationen ebenso zur Verfügung wie die Gewerkschaft.
Schutz vor KI-Systemen
Die Digitalisierungsexpertin der PRO-GE, Kerstin Repolusk, weiß, dass es für Betriebsrät:innen „enorm wichtig“ ist, sich die Datenverknüpfung anzusehen: „Wenn KI-Lösungen eingesetzt werden sollen, muss man genau darauf achten, ob direkt oder indirekt – etwa über Sensordaten – Arbeitnehmer:innen-Daten einbezogen werden“, sagt sie.
Durch die KI-Verordnung haben Unternehmen seit Februar 2025 dafür zu sorgen, dass das mit Betrieb und Nutzung von KI-Systemen befasste Personal über entsprechende Kompetenzen verfügt. Diese umfassen technische, rechtliche und ethische Kenntnisse, Risikobewusstsein und praktische Anwendungsfähigkeiten. Etliche KI-Praktiken sind zudem nun generell verboten, wie etwa soziale Bewertungssysteme, die Menschen nach ihrem Verhalten oder Aussehen beurteilen. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, Ältere oder sozial benachteiligte Menschen dürfen nicht gezielt durch KI-Technologien beeinflusst werden. Untersagt sind auch Gesichtserkennungsdatenbanken oder biometrische Kategorisierungen.
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Der KI-Spagat
Die Regeln des AI Act seien aber derzeit nicht ausreichend, erklärt Röpke. Daher spreche sich der EWSA für zusätzliche Regulierungsschritte aus, Arbeitgeber:innen warnen indes vor einer angeblichen Überregulierung. Besonders im Bereich der Arbeitswelt brauche es aber klarere – also mehr – Bestimmungen zu algorithmischem Management, stärkere Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer:innen, eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften und mehr Investitionen in die europäische KI-Infrastruktur.
Die EU muss sicherstellen, dass künstliche Intelligenz nicht nur innovativ,
sondern auch fair und menschenzentriert bleibt.
Oliver Röpke, Präsident des EWSA
„Die EU muss sicherstellen, dass künstliche Intelligenz nicht nur innovativ, sondern auch fair und menschenzentriert bleibt“, so der Präsident des EWSA. Zudem seien transparentere Schulungsprogramme unerlässlich, um Arbeitnehmer:innen und Unternehmen auf den technologischen Wandel vorzubereiten. „Künstliche Intelligenz muss allen zugutekommen und unser Wirtschafts- und Sozialmodell stärken.“
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