AI Act: Wer schützt uns vor KI?

Der AI Act setzt europaweit Grenzen für Künstliche Intelligenz. | © Adobe Stock/ihorvsn
Der AI Act setzt europaweit Grenzen für Künstliche Intelligenz. | © Adobe Stock/ihorvsn
Im Rahmen des AI Act reguliert die EU seit Kurzem den Einsatz von künstlicher Intelligenz, sie will Gefahren bannen und Potenziale fördern. Doch es braucht noch weitere Regulierungsschritte – und wachsame Betriebsräte.
Im Sommer 2024 trat sie in Kraft: die weltweit erste umfassende Gesetzgebung zu künstlicher Intelligenz (KI). Die Bestimmungen der KI-Verordnung der EU, auch bekannt als AI Act, werden in den kommenden zwei Jahren schrittweise umgesetzt und soll Grenzen setzen. Schon heute gibt es konkrete Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer:innen.

Klare Transparenz und Grenzen

Betriebsräte spielten bei der EU-Verordnung deshalb „eine Schlüsselrolle“, sagt Oliver Röpke, Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA). „Sie müssen sicherstellen, dass geltende Gesetze eingehalten werden, und darauf achten, dass KI-gestützte Systeme nicht zu Diskriminierung führen, transparente Entscheidungsprozesse gewährleisten und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer:innen respektiert werden.“ Sie sollten deshalb „frühzeitig in die Einführung neuer KI-Technologien einbezogen werden“, um die Interessen der Belegschaft bestmöglich zu vertreten.

Auch Patricia Haller, Betriebsratsobfrau der KURIER-Redaktion, verweist auf ihre Erfahrung, dass „die Belegschaftsvertretung auf volle Transparenz der Betriebe angewiesen ist, also wissen muss, welche Tools oder KI-Systeme im Einsatz sind“, speziell dann, wenn eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle möglich sei. „Da geht es um Fairness und den Schutz der Arbeitnehmer:innen-Interessen“, sagt Haller. Bei Unklarheiten rät sie, Informationen einzuholen. So gibt es zum Beispiel in der Regulierungsbehörde RTR eine KI-Servicestelle, und die in Wien ansässige Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) steht für Konsultationen ebenso zur Verfügung wie die Gewerkschaft.

Schutz vor KI-Systemen

Die Digitalisierungsexpertin der PRO-GE, Kerstin Repolusk, weiß, dass es für Betriebsrät:innen „enorm wichtig“ ist, sich die Datenverknüpfung anzusehen: „Wenn KI-Lösungen eingesetzt werden sollen, muss man genau darauf achten, ob direkt oder indirekt – etwa über Sensordaten – Arbeitnehmer:innen-Daten einbezogen werden“, sagt sie.

Durch die KI-Verordnung haben Unternehmen seit Februar 2025 dafür zu sorgen, dass das mit Betrieb und Nutzung von KI-Systemen befasste Personal über entsprechende Kompetenzen verfügt. Diese umfassen technische, rechtliche und ethische Kenntnisse, Risikobewusstsein und praktische Anwendungsfähigkeiten. Etliche KI-Praktiken sind zudem nun generell verboten, wie etwa soziale Bewertungssysteme, die Menschen nach ihrem Verhalten oder Aussehen beurteilen. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, Ältere oder sozial benachteiligte Menschen dürfen nicht gezielt durch KI-Technologien beeinflusst werden. Untersagt sind auch Gesichtserkennungsdatenbanken oder biometrische Kategorisierungen.

Immer mehr Firmen setzen auf Chatbots: ÖGB-Digitalisierungsexperte Sebastian Klocker erklärt, wie Künstliche Intelligenz Jobs verändert:
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— ÖGB (@oegb.bsky.social) 24. März 2025 um 15:45

Der KI-Spagat

Die Regeln des AI Act seien aber derzeit nicht ausreichend, erklärt Röpke. Daher spreche sich der EWSA für zusätzliche Regulierungsschritte aus, Arbeitgeber:innen warnen indes vor einer angeblichen Überregulierung. Besonders im Bereich der Arbeitswelt brauche es aber klarere – also mehr – Bestimmungen zu algorithmischem Management, stärkere Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer:innen, eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften und mehr Investitionen in die europäische KI-Infrastruktur.

Die EU muss sicherstellen, dass künstliche Intelligenz nicht nur innovativ,
sondern auch fair und menschenzentriert bleibt.

Oliver Röpke, Präsident des EWSA

„Die EU muss sicherstellen, dass künstliche Intelligenz nicht nur innovativ, sondern auch fair und menschenzentriert bleibt“, so der Präsident des EWSA. Zudem seien transparentere Schulungsprogramme unerlässlich, um Arbeitnehmer:innen und Unternehmen auf den technologischen Wandel vorzubereiten. „Künstliche Intelligenz muss allen zugutekommen und unser Wirtschafts- und Sozialmodell stärken.“

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Über den/die Autor:in

Margaretha Kopeinig

Margaretha Kopeinig ist freie Journalistin, Autorin und Brüssel-Korrespondentin für den Kurier. Ihre universitäre Ausbildung führte sie nach Wien und Bogotá, wo sie sich mit den Schwerpunkten Politik, Soziologie und Geschichte beschäftigte.

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