Gender Budgeting: Danke für nichts!

Eine Frau hält die Hand auf und verlangt mehr Geld. Symbolfoto für Gender Budgeting.
Gender Budgeting wird im Staatshaushalt kaum berücksichtigt. Trotz Verankerung in der Verfassung. | © Adobe Stock/pathdoc
Seit 2009 ist das Prinzip des Gender Budgeting in der Verfassung verankert. Doch bis heute wird die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Staatshaushalt kaum berücksichtig. Das ist auch beim Budget 2023 nicht anders. Eine Abrechnung.
Einst hielt schon Simone de Beauvoir fest: „Frauen, die nichts fordern, werden beim Wort genommen – sie bekommen nichts.“ Jene Frau, die hier im Sinn ihrer Geschlechtsgenossinnen in der Regierung agieren sollte, ist Frauenministerin Susanne Raab. Sie ist zuständig für das Gender Budgeting und bemühte sich diesen Oktober, die Erhöhung der Budgetmittel für Frauenanliegen als großen Erfolg zu verkaufen. 24,3 Millionen Euro wird das Frauenbudget 2023 betragen – das sind 5,9 Millionen Euro mehr als noch in diesem Jahr und, wie Raab betont, „das höchste Frauenbudget aller Zeiten“.

Gender Budgeting: Frauenbudget im Promillbereich

Doch eine Zahl für sich alleine sagt wenig aus. Die Relationen geben da mehr Aufschluss. 115,1 Milliarden Euro hat der Finanzminister für 2023 veranschlagt. Ein Defizit von 17 Milliarden Euro hat er bereits einkalkuliert. Denn einnahmenseitig geht die Regierung von 98,1 Milliarden Euro aus. Das Frauenbudget beträgt hier 0,02 Prozent aller zur Verfügung stehenden Mittel. Zwei Promille also. Heuer waren es 0,018 Prozent. Das nun als historischer Erfolg verkaufte Frauenbudget ist also mehr als bescheiden.

Das Gros davon fließt übrigens in den Gewaltschutz. Doch nicht einmal hier wird das abgedeckt, was benötigt wird. Im Jahr 2011 unterzeichnete Österreich die Istanbul-Konvention. Ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Um den darin enthaltenen Vorgaben gerecht zu werden, bräuchte es in diesem Bereich nach Berechnungen der Allianz Gewaltfrei leben 228 Millionen Euro pro Jahr und 3.000 Arbeitsplätze im Bereich Gewaltprävention. Das rechnet die selbstständig arbeitende Ökonomin Elisabeth Klatzer vor. Bei jedem Frauenmord, der bekannt wird, bekennt sich die Politik zu mehr Schutz für Frauen. Dem gegenüber steht eine konstant hohe Zahl an Femiziden. 26 waren es 2021, bis Mitte Oktober 2022 bereits 28.

Zielgerichtet wirkungslos

Eine zeitgerechte Frauenpolitik , bedeutet allerdings nicht nur, Frauen vor Gewalt zu schützen. Korrekt durchgeführtes Gender Budgeting würde vielmehr bedeuten, die Auswirkungen von im Budget durch die entsprechende Zuweisung von Finanzmitteln vorgesehenen Maßnahmen für Männer und Frauen im Zuge der Haushaltserstellung durchzurechnen und mitzudenken. Die Realität sieht anders aus. „Die Ministerien schreiben in ihre Budgets Wirkungsziele, einfach nur, damit sie drinnen stehen“, bemängelt Katharina Mader. Sie ist Ökonomin und Referentin in der Abteilung Frauen der Arbeiterkammer (AK). Ziele würden formuliert, aber dann nicht in Budgetzahlen gegossen. „Das ist wirkungslos.“

Dabei könnte die Lebensrealität von Frauen mit einer reflektierteren Budgeterstellung eine deutlich andere sein. ÖGB-Bundesfrauensekretärin Karin Zimmermann tritt hier beispielsweise für stärkere Akzente in den Bereichen Kinderbildung und -betreuung sowie Pflege ein. In beiden Branchen gebe es einerseits zu niedrige Gehälter und insgesamt problematische Rahmenbedingungen für die Arbeit. Auch dadurch erklärt sich der in Österreich immer noch massive Gender-Pay-Gap. Jahr für Jahr wird darauf mit dem „Equal Pay Day“ hingewiesen. Und – in der Konsequenz daraus – auf den „Equal Pension Day„. Der Equal Pay Day 2022 war in Österreich am 30. Oktober. An diesem Tag hatten Männer bereits jenes Einkommen erreicht, für das Frauen noch bis Jahresende arbeiten mussten. Verglichen werden hier übrigens nur Frauen und Männer in Vollbeschäftigung.

Katharina Marder im Portrait. Interview zum Thema Gender Budgeting.
Ziele werden formuliert, aber dann nicht in Budgetzahlen gegossen. „Das ist wirkungslos“, so Katharina Marder, AK Wien.

Der Mangel an Betreuungsplätzen für kleine Kinder und betagte zu Pflegende bewirke aber auch, „dass Frauen sich hier unentgeltlich um Angehörige kümmern müssen und deshalb entweder gar nicht oder nur Teilzeit arbeiten können“, kritisiert Zimmermann. Ihnen winke dann auch noch Altersarmut, denn die Jahre, die mit unentgeltlich geleisteter Care-Arbeit verbracht werden, machen sich später bei der Höhe der Pension massiv bemerkbar.

Milliardenschmäh beim Gender Budgeting

Für die Bereiche Pflege und Kindergärten versuchte die Regierung zuletzt, mit medienwirksam präsentierten Paketen aktives Handeln zu vermitteln. Die „Kindergartenmilliarde“ und das „Pflegepaket“ klingen denn auch nach prononcierter Schwerpunktsetzung. Der Blick auf die Zahlen vermittelt ein anderes Bild. Die sogenannte „Kindergartenmilliarde“ setzt sich aus jeweils 200 Millionen Euro jährlich für die Elementarbildung über fünf Jahre zusammen. Es seien aber schon bisher 142,5 Millionen Euro pro Jahr im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung für die Betreuung und Bildung von Kindern bis sechs Jahren vorgesehen gewesen, betont Mader. „Es wird also lediglich um 57,5 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt“, rechnet die Expertin vor.

Dabei seien gerade die Kindergärten aktuell ein Krisenbereich, so Mader. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen der Arbeit verlassen immer mehr Kindergartenpädagog:innen die Branche, und viele zu Kindergartenpädagog:innen Ausgebildete gehen erst gar nicht in den Beruf, sondern entscheiden sich nach der BHS-Matura für ein Studium. „Wenn wir da nicht in die Qualität investieren, gehen uns hier immer mehr Arbeitskräfte verloren“, macht die AK-Expertin klar.

Kinderbetreuung wird zum Glücksspiel

Hier pflichtet ihr Klatzer bei. Sie verweist zudem auf jüngst von der Statistik Austria veröffentlichte Daten, wonach das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen zuletzt nicht nur nicht weiter ausgebaut, sondern sogar zurückgefahren wurde. Öffnungszeiten würden zum Teil eingeschränkt. Das wiederum verunmöglicht es Frauen, Vollzeit zu arbeiten. Bei den Drei- bis Fünfjährigen sank der Anteil jener Kinder, die einen für ihre Eltern Vollzeit-kompatiblen Kindergarten besuchten, von 51,8 auf 49,3 Prozent, und das bei einer Gesamtbetreuungsquote von 93,8 Prozent in dieser Altersgruppe. Besonders groß war dieses Minus in Niederösterreich mit einem Rückgang von 41,5 auf 31,4 Prozent.

„Es braucht endlich bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Gruppengrößen und faire Löhne, um ausreichend Elementarpädagog:innen im Beruf zu halten und die Personalknappheit zu lösen“, so Klatzer. Was hier möglich ist, zeigt gerade Kärnten. Ein neues Gesetz, das derzeit in Begutachtung ist, sieht höhere Gehälter und ein schrittweises Absenken der Kinderzahl pro Gruppe vor.

Polizeischüler:innen erhalten bereits im ersten Jahr ihrer Ausbildung 1.800 Euro brutto, angehende Pflegekräfte 600 Euro. „Warum geben wir in frauendominierten Ausbildungen nicht gleich viel?“ , fragt Ökonomin Elisabeth Klatzer.

Pflegekraftlos

Aber auch die Pflegereform hält nicht, was sie verspricht, wie Kurt Schalek analysiert. Er ist Referent in der Abteilung für Gesundheitsberuferecht und Pflegepolitik in der AK Wien. Investiert würde nun vor allem in die Ausbildung neuer Pflegekräfte. Das sei prinzipiell positiv. 600 Euro erhalten nun Menschen, die sich in der Pflege ausbilden lassen, pro Monat, sofern sie nicht Leistungen über das Arbeitsmarktservice beziehen. Pflegekräfte werden im Moment in allen Bereichen gesucht, also in Spitälern, im niedergelassenen Bereich, in der mobilen Pflege und in Pflegeeinrichtungen. Was Schalek aber vermisst, ist ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von alten und unterstützungsbedürftigen Menschen. Hier übernehmen oft Angehörige – zu zwei Dritteln Frauen – die Pflege. Hier habe die Regierung zwar einen Angehörigenbonus von 125 Euro ins Auge gefasst, dieser sei aber schließlich nicht budgetiert worden. „Einen solchen Bonus sehen wir aber ohnehin kritisch, denn die Frage ist: Was hilft dieser konkret im Alltag?“

Es werde nun von der größten Pflegereform der letzten 20 Jahre gesprochen. Allerdings habe man in den vergangenen 20 Jahren auch kaum etwas gemacht, so Schalek. Um Frauen, die einerseits in der Pflege arbeiten und andererseits Angehörige selbst mangels Alternativen unbezahlt pflegen müssen, zu unterstützen, brauche es zum Beispiel einen massiven Ausbau im Bereich der mobilen Dienste und eben einen Anstieg der Gehälter. Hier nun für zwei Jahre einen Bonus vorzusehen, wo niemand wisse, wie es danach aussehe, weil er eben ein temporärer Zuschuss, aber kein Gehaltsbestandteil sei, werde den bestehenden Personalmangel nicht langfristig lösen.

Verteilungsgerechtigkeit: Eine Frage der Prioritäten

Für Klatzer ist es aber auch wichtig, sich die Prioritätensetzungen eines Budgets anzusehen, wenn es um Verteilungsgerechtigkeit geht. Im Bundesfinanzrahmen von 2023 bis 2026 sind beispielsweise 5,3 Milliarden mehr im Budget für Landesverteidigung angesetzt. Für die Pflegereform wurden für diesen Zeitraum 1,7 Milliarden Euro vorgesehen. Dass hier angehende Pflegekräfte nun während der Ausbildung 600 Euro bekommen werden, sei auf den ersten Blick positiv, denn bisher seien selbst Praktika unentgeltlich zu absolvieren gewesen. Aber auch hier gehe es um Relationen. Polizeischüler:innen werden in ihrer Ausbildung schon lange bezahlt, sie erhalten derzeit bereits 1.800 Euro brutto im ersten Jahr, später sind es dann sogar 2.440 Euro.

„Die Frage ist, warum wir in den vorwiegend frauenorientierten Ausbildungen nicht gleich viel geben.“ Und dann gibt es noch jene Maßnahmen, die auf den ersten Blick nichts mit Geschlechterunterschieden zu tun haben, auf den zweiten Blick aber eben schon. Da ist beispielsweise die kalte Progression: Darunter versteht man die steuerliche Mehrbelastung, die durch die jährlichen Lohnerhöhungen entstehen. Diese soll künftig abgegolten werden – allerdings profitieren Männer hier wesentlich stärker als Frauen (siehe auch Kasten), wie Mader, Zimmermann und Klatzer betonen. „Wenn man Gender Budgeting ernst nehmen würde, hätte man die Abschaffung der kalten Progression anders gestalten müssen“, so Zimmermann.

Gender Budgeting: Männer bevorzugt

Aber auch die Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) kommt vorrangig Männern zugute. Der Grund: Sie sind es, die mehrheitlich entweder Unternehmen besitzen oder Anteile an Firmen halten, betont Mader. Klatzer hielte hier ein Modell, das die KöSt ähnlich der Einkommensteuer progressiv gestaltet, für fairer. „Gäbe es verschiedene Tarife, je nachdem, wie hoch die Gewinne sind, dann wäre auch das Übergewinnproblem gelöst“, meint die Ökonomin. Sie gibt zudem zu bedenken, dass durch die Senkung der KöSt dem Staat eine Milliarde Euro an Einnahmen entgehen. „Und diese fehlen dann auch dort, wo sie Frauen zugutekommen könnten.“ Das Budget wirke eben nicht nur ausgaben-, sondern auch einnahmenseitig.

„Maßnahmen wie die Senkung der KöSt, aber auch die Beibehaltung des Familienbonus machen die Auswirkungen des Budgets noch ungleicher“, konstatiert Klatzer. Vom Familienbonus profitieren nur jene, die so viel verdienen, dass sie ihn steuerlich absetzen können. „Alle Kinder haben aber ein Anrecht auf Familienleistungen. Würde man diesen Bonus in eine erhöhte Familienbeihilfe umwandeln, dann wäre es gerecht“, so Klatzer. Das käme dann zum Beispiel auch alleinerziehenden Müttern im vollen Ausmaß zugute.

Fazit: Aus Frauenperspektive geht einiges in die falsche Richtung – rückwärts statt vorwärts. Mit einem korrekt angewandten Gender Budgeting würde nicht nur der Verfassung entsprochen, sondern es könnte hier auch endlich etwas in die richtige Richtung bewegt werden.

Fünf  Fakten zur Abgeltung der Kalten Progression

Der Budgetdienst des Parlaments hat sich die Genderwirkung der Abgeltung der kalten Progression angesehen. Die Analyse zeigt, dass sie Männer wesentlich stärker finanziell entlastet als Frauen.

  1. Von dieser Maßnahme profitieren 3,12 Millionen Männer, aber nur 2,73 Millionen Frauen, weil Frauen einen höheren Anteil bei Bruttobezügen unter 1.000 Euro pro Monat haben, auf die sich die Abgeltung der kalten Progression nicht auswirkt. Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen, desto mehr kommt einem die Abschaffung der Kalten Progression zugute.
  2. Vom Gesamtentlastungsvolumen von rund 1,83 Milliarden Euro im Jahr 2023 entfallen 1,08 Milliarden Euro beziehungsweise 59 Prozent auf Männer und 0,75 Milliarden Euro beziehungsweise 41 Prozent auf Frauen. Das auf Frauen entfallende Volumen ist daher um 31 Prozent geringer als jenes der Männer. Im Schnitt bleiben einem Mann 347 Euro mehr im Börsel, einer Frau dagegen nur 273 Euro.
  3. Wer (ein) Kind(er) hat, fällt in der ersten Tarifstufe im geltenden Einkommensteuersystem (bis 18.000 Euro) teils um die Abgeltung der kalten Progression um, da der Familienbonus (zum Beispiel 2.000 Euro für ein Kind) die Einkommensteuer auf null reduzieren kann. Davon sind etwa viele Alleinerzieherinnen betroffen.
  4. Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei der Entlastung werden in den kommenden Jahren noch größer, da Männer von jeder weiteren Abgeltung der kalten Progression im Durchschnitt stärker profitieren als Frauen.
  5. In Summe beträgt das Entlastungsvolumen für den Zeitraum 2023 bis 2026 für Privathaushalte 20,68 Milliarden Euro, wenn die Grenzen für die Tarifstufen ab 2024 gleichmäßig angepasst werden. Davon entfallen dann 8,38 Milliarden Euro (41 Prozent) auf Frauen.

Über den/die Autor:in

Alexia Weiss

Alexia Weiss, geboren 1971 in Wien, Journalistin und Autorin. Germanistikstudium und Journalismusausbildung an der Universität Wien. Seit 1993 journalistisch tätig, u.a. als Redakteurin der Austria Presse Agentur. Ab 2007 freie Journalistin. Aktuell schreibt sie für das jüdische Magazin WINA sowie für gewerkschaftliche Medien wie die KOMPETENZ der GPA-djp oder die Gesunde Arbeit. 2022 erschien ihr bisher letztes Buch "Zerschlagt das Schulsystem ... und baut es neu!" (Verlag Kremayr & Scheriau).

Du brauchst einen Perspektivenwechsel?

Dann melde dich hier an und erhalte einmal wöchentlich aktuelle Beiträge zu Politik und Wirtschaft aus Sicht der Arbeitnehmer:innen.



Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.