Zu wenig wie Birgit Patzak-Windisch findet. Die 49-Jährige leitet heuer erstmals die Verhandlungen aufseiten der GPA, seit 2005 ist sie Betriebsrätin bei der Erste Digital. Mitverhandelt hat sie den Kollektivvertrag in den vergangenen Jahren schon mehrmals. „Die IT-Branche entwickelt sich seit Jahren besser als die Gesamtwirtschaft. Wenn Umsätze und Wertschöpfung steigen, dann dürfen die Einkommen der Beschäftigten nicht gleichzeitig sinken“, so Patzak-Windisch.
Wirtschaftlich gute Lage
Die Zahlen geben ihr Recht. Laut Wirtschaftskammer erzielte die Informationstechnologie 2025 einen Umsatz von 44,31 Milliarden Euro, ein Plus von 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bruttowertschöpfung bei den IT-Dienstleistungen wuchs um 2,2 Prozent, in der Gesamtwirtschaft waren es 0,9 Prozent. Die Exportquote stieg in den vergangenen drei Jahren von 20,7 auf 23,4 Prozent. „Die Zahlen zeigen schwarz auf weiß, dass die Branche wirtschaftlich in der Lage ist, die Kaufkraft der Beschäftigten zu stärken“, so Patzak-Windisch im Gespräch mit Arbeit&Wirtschaft.
Hinzu kommt die Teuerung: Die rollierende Inflation liegt in Österreich bei 3,2 Prozent, die Arbeitgeberangebote würden zu einem Reallohnverlust führen. Die GPA argumentiert zudem, dass die Arbeitgeber in den vergangenen Jahren, als die Wirtschaft schrumpfte, Krisenabschlüsse verlangt hätten. Diese wurden mitgetragen, obwohl die Branche insgesamt gewachsen ist.

Position der Arbeitgeber
Martin Zandonella, Arbeitgeber-Verhandlungsleiter im WKÖ-Fachverband UBIT, sieht das anders: „In den Verhandlungen müssen die bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten, die es gerade in unserer Branche gibt, jedenfalls Berücksichtigung finden”, fordert er. „Steigende Umsatzzahlen sind kein belastbarer Indikator für die wirtschaftliche Situation einer Branche, die mit enormen Kostensteigerungen – etwa bei Hardware, Lizenzkosten und Strom – konfrontiert ist.“
Die Zahlen zeigen schwarz auf weiß, dass die Branche wirtschaftlich in der Lage ist, die Kaufkraft der Beschäftigten zu stärken.
Birgit Patzak-Windisch, Gewerkschaft GPA
Streitpunkt IST-Erhöhung
Besonders wichtig ist der Gewerkschaft in den Verhandlungen das IST-Erhöhungsmodell. Anders als in den meisten der rund 450 Kollektivverträge in Österreich hebt man in der IT nicht nur das Mindestgehalt an, das derzeit 2.420 Euro brutto beträgt. Unternehmen müssen vielmehr die Summe aller Gehälter um den entsprechenden Prozentsatz erhöhen. Das ist entscheidend, da nach Angaben der GPA 80 bis 85 Prozent der Beschäftigten über dem Mindestgehalt verdienen.
Nur: Der Arbeitgeber entscheidet, wie er die Erhöhung im Betrieb verteilt. Dieser kann jedes Jahr zehn Prozent der Beschäftigten von der IST-Erhöhung ausnehmen. Weitere 15 Prozent dürfen von der laufenden Erhöhung ausgenommen werden, wenn sie zumindest die Hälfte des Prozentsatzes als Einmalzahlung bekommen.
Rechenbeispiel: 3,9 Prozent IST-Erhöhung – wer bekommt wie viel?
Ein IT-Unternehmen beschäftigt 100 Personen. Zehn Beschäftigte werden von der IST-Erhöhung ausgenommen. Weitere 15 erhalten statt einer dauerhaften Gehaltserhöhung eine Einmalzahlung. Die verbleibenden 75 Beschäftigten verdienen zusammen 500.000 Euro brutto im Monat.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Bisherige monatliche Gehaltssumme der 75 Beschäftigten | 500.000 € |
| Angenommene IST-Erhöhung | 3,9 % |
| Zusätzliche monatliche Gehaltssumme | 19.500 € |
| Neue monatliche Gehaltssumme | 519.500 € |
Wie profitieren die Beschäftigten?
| Beschäftigte | Erhöhung |
|---|---|
| 75 Beschäftigte | Insgesamt 19.500 € mehr pro Monat, individuell unterschiedlich verteilt |
| 15 Beschäftigte | Einmalzahlung von mindestens 1,95 % ihres jeweiligen Jahresgehalts |
| 10 Beschäftigte | Keine IST-Erhöhung |
Das bedeutet: Obwohl die monatliche Gehaltssumme der 75 berücksichtigten Beschäftigten um 3,9 Prozent steigt, erhalten nicht alle im Unternehmen eine dauerhafte Gehaltserhöhung. 15 Beschäftigte bekommen stattdessen eine Einmalzahlung. Zehn Beschäftigte können vollständig leer ausgehen.
Hinweis: Die 3,9 Prozent sind ein fiktiver Wert zur Veranschaulichung. Die Einmalzahlungen sind nicht in den zusätzlichen 19.500 Euro enthalten.
Das führt zu Problemen, denn Personen auf Führungsebene könnten so bevorzugt werden. „Die Ausnahmemöglichkeiten führen in der Praxis dazu, dass Kolleg:innen zwar maßgeblich zum Unternehmenserfolg beitragen, aber bei der Gehaltserhöhung nicht entsprechend beteiligt werden“, sagt Patzak-Windisch. In Betrieben mit Betriebsrat werde darauf geachtet, dass es fair ablaufe. Die GPA fordert daher weniger Ausnahmen, Mindesterhöhungen für alle und einen Schutz davor, mehrere Jahre hintereinander von Erhöhungen ausgenommen zu werden. Die Arbeitgeberseite möchte laut GPA ihren Gestaltungsspielraum nicht verlieren.
Mehr als Geld
Neben der Gehaltserhöhung verlangt die Gewerkschaft ein Recht auf Stundenerhöhung für Beschäftigte, die regelmäßig mehr arbeiten, sowie bezahlte freie Tage am 24. und 31. Dezember. Auch die Zulagen sollen um 3,9 Prozent steigen. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 5. November statt. Der Abschluss soll mit 1. Jänner in Kraft treten. Im Vorjahr zogen sich die Verhandlungen über sieben Runden, begleitet von Betriebsversammlungen und erstmaligen in der Geschichte der Branche Warnstreiks. 2024 waren es neun Runden.
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„Jetzt liegt es an den Arbeitgebern, die Verhandlungen für einen Abschluss zu nutzen, der die Beschäftigten am Erfolg beteiligt und die Attraktivität der Branche stärkt. Davon sind wir aktuell nämlich noch weit entfernt“, so Gewerkschafterin Patzak-Windisch.