Lieferservice Foodora erneut im Visier

Ein Foodora-Fahrer auf seinem Motorroller.
Die Bundeswettbewerbsbehörde ermittelt gegen Foodora. Sind Restaurants inzwischen von dem Lieferservice abhängig? | © Adobe Stock/Trygve
Nach dreieinhalb Jahren Marktuntersuchung ermittelt die Bundeswettbewerbsbehörde gegen Österreichs größten Essenslieferdienst Foodora wegen des Verdachts auf Marktmachtmissbrauch.
Wenn Lieferdienste wie Lieferando oder Foodora in den Medien sind, geht es meist um die schlechten Arbeitsbedingungen der Zusteller:innen. Im Juli 2025 deckte die Finanzpolizei in der Branche Scheinselbstständigkeit im großen Stil bei Lieferando und Foodora auf, wenige Monate zuvor hatte Lieferando sämtliche fixen Dienstverträge gekündigt und auf freie Dienstverhältnisse umgestellt. Seit Jänner 2026 gelten für neue freie Dienstverträge immerhin Kündigungsfristen von vier Wochen, gewisse Arbeitsbedingungen können erstmals in Kollektivverträgen mitgeregelt werden – allerdings ist das nicht verpflichtend. Eine neue EU-Richtlinie für Plattformarbeit soll nun zudem die Beweislast umkehren: Künftig sollen Unternehmen nachweisen, dass ihre Fahrer:innen selbstständig sind. Umsetzen müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum 2. Dezember.

Zwei Plattformen teilen sich den Markt

Die Probleme der Branche enden nicht bei den Arbeitsbedingungen. Aktuell hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Foodora aus einem anderen Grund im Visier: Marktmachtmissbrauch. Dreieinhalb Jahre lang hat die Behörde den Markt für Online-Lieferplattformen durchleuchtet und rund 2.500 Wiener Gastronomiebetriebe befragt. Ende August leitete sie Ermittlungen ein. Namentlich nannte die BWB das Unternehmen nicht, Foodora bestätigte es aber selbst.

Der Zusteller-Markt ist aufgeteilt: Foodora, vormals Mjam, hält laut BWB 50 bis 60 Prozent, Lieferando 40 bis 50 Prozent. Für die Lokale sind die Plattformen längst kein kleines Zusatzgeschäft mehr: Die befragten Wiener Betriebe erwirtschaften im Schnitt ein Viertel bis ein Drittel ihres Umsatzes darüber.

Exklusivität, Bestpreis, Strafgebühren

Diese Abhängigkeit spiegelt sich in den Verträgen zwischen Lieferdienst und Gastro-Betrieben: Exklusivitätsvereinbarungen, bei denen Restaurants für bessere Konditionen auf konkurrierenden Plattformen pausieren müssen, und Bestpreisklauseln, die es Lokalen verbieten, ihre Speisen auf eigenen Kanälen günstiger anzubieten. Dazu einseitige Vertragsänderungen und Strafgebühren von bis zu zehn Euro, wenn die Küche Bestellungen zu langsam bearbeitet.

„Steigende Abhängigkeiten der Restaurants [von den Plattformen] können sich negativ auf Preise, Angebot und Arbeitsbedingungen der Zusteller:innen auswirken”, so BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf in der Presseaussendung.

„Das schwächste Glied in der Plattformkette”

Für die Arbeiterkammer ist das bei den schlechten Arbeitsbedingungen der Lieferant:innen nicht überraschend. Der Wettbewerb werde auch auf dem Rücken der Bot:innen ausgetragen. Statt fixer Anstellungen gebe es nur freie Dienstverhältnisse, kritisiert AK-Direktorin Silvia Hruška-Frank in einer Presseaussendung. Die Fahrer:innen seien „das schwächste Glied in der Plattformkette”, so Markus Petritsch von der Gewerkschaft vida. Ob die Ermittlungen daran etwas ändern, ist offen.

Gegen Essenszusteller ermittelt nun @bwboesterreich.bsky.social. „Der Wettbewerb in dieser Branche wird auf dem Rücken der Fahrer:innen ausgetragen. Es braucht wirkungsvolle Sanktionen bei eklatanter Unterentlohnung”, sagt #AK Direktorin Silvia Hruška-Frank. 🔽🔽

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— @Arbeiterkammer (@arbeiterkammer.at) 31. August 2026 um 12:38

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Über den/die Autor:in

Sandra Gloning

Sandra Gloning ist freie Online- und Print-Journalistin in Wien mit einem breiten Themenfeld rund um Frauen, Lifestyle und Minderheiten und dem Ziel, Geschichten aus dem echten Leben zu erzählen.

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