Seit Juli 2024 sagt die Stadt Wien der illegalen Kurzzeitvermietung den Kampf an. So mobilisiert die Stadt Leerstand und begrenzt die touristische Nutzung von Wohnraum. Das Problem ist virulent. Schätzungen gehen von rund 14.000 Wohnungen im Stadtgebiet aus, die Airbnb dauerhaft an Tourist:innen vermittelt. Mit der Baurechtsnovelle von 2024 dürfen Privatpersonen ihre Wohnung für maximal 90 Tage pro Jahr vermieten – darüber hinaus müssen sie eine Ausnahmenbewilligung beantragen.
Acht Baupolizist:innen sind nun regelmäßig in der Hauptstadt im Einsatz, sie bekommen Hinweise aus der Nachbarschaft oder von Privatdetektiv:innen großer Hotels und werden auf stark beworbene Liegenschaften im Internet aufmerksam. Sobald sich ein Verdacht erhärtet, rücken sie zur Kontrolle aus.

Hohe Strafen
„Bei zweckwidrigen Vermietungen leiten wir einen Strafantrag an die für Baurecht zuständige MA 64 weiter“, erklärt Baupolizist Nast. Er leitet das Referat für Kontrolle und Kurzzeitvermietung der MA 37. Sein Referat hat bereits rund 500 solcher Strafanträge gestellt. Die Strafen betragen bis zu 50.000 Euro – pro illegal vermietete Wohnung.
Zu beweisen, dass die legale Vermietdauer überschritten wird, sei selten ein Problem: „Die Inserate sind leicht zu finden, auch über die Bewertungen auf Plattformen wie Airbnb können wir illegale Langzeitvermietungen dokumentieren“, sagt Nast. Um illegale Vermietungen auszuhebeln, muss die Baupolizei für jede Wohnung eines Hauses gesondert belegen, dass Vermieter:innen sie mehr als 90 Tage lang für jeweils kurze Zeiträume vermieten. Das sei laut Nast oft „schwierig, weil viele Vermieter:innen nur eine Wohnung inserieren und Tourist:innen dann jenes Apartment bekommen, das gerade frei ist“. Das ist einerseits bequem, weil auf den Plattformen nur ein Inserat betreut werden muss. Andererseits erweckt es so den Anschein, die Vermieter:innen bieten nur eine Wohnung an. In Wahrheit vermieten sie aber viele, gleich eingerichtete Wohnungen an Urlauber:innen.

Um zu belegen, dass der gesamte Leerstand kommerziell genutzt wird, dokumentieren die Baupolizist:innen bei ihren Schwerpunktaktionen die Einrichtung möglichst vieler Wohnungen und machen Fotos. Ziel ist es zu verhindern, dass Wohnraum in großem Stil dem Markt entzogen wird – so auch im neunten Wiener Gemeindebezirk. „Diese Apartments liegen in der Wohnzone innerhalb des Gürtels. Anstatt damit Geschäfte zu machen, könnte man sie regulär vermieten, wodurch hier 22 Familien aus Wien leben könnten“, sagt Nast.
Klare Anzeichen
Bereits beim Betreten des Stiegenhauses fällt die einheitliche Gestaltung von Türmatten, Hinweisschildern und Türgriffen auf. Nast steuert zielstrebig den Innenhof an – Volltreffer: Er entdeckt mehrere zum Trocknen aufgehängte Garnituren weißes Bettzeug. Sein Stellvertreter Kupresak macht Fotos von den leer stehenden Balkonen.

„Alle Wohnungen sind über Schlüsselkarten zugänglich, im Lift findet sich ein Wegweiser zu den Suiten“, sagt Nast. Auch das Fehlen von Namensschildern an Türen und Gegensprechanlage wertet er als „starkes Indiz für eine kommerzielle Dauernutzung“. Bei den Begehungen decken die Kontrolleur:innen auch häufig Baumängel oder unbewilligte Umbauten auf und leiten dies an die Bauinspektion weiter. So auch heute: „Im Stiegenhaus sind an mehreren Stellen die Schutzgeländer gebrochen, Stromkabel hängen von der Decke. Das ist gefährlich“, erklärt Kupresak. Auch Planeinsichten gäben wertvolle Hinweise: „Oft stimmt die Raumaufteilung nicht mit der eingereichten Nutzung, etwa als Büro, überein.“
„Wir kommen wieder“
Inzwischen haben sich er und Nast bis ins Dachgeschoß vorgearbeitet. Der Google-Übersetzer leistet in der Kommunikation mit den ausländischen Gäst:innen gute Dienste. Im Treppenhaus begegnet den Männern ein junger Vater mit seinem Buben und einigen Koffern – Urlauber bei der Abreise.

Beim Lokalaugenschein in Wien-Alsergrund bleiben sechs Wohnungstüren verschlossen, alle anderen „Suiten“ werden von verschlafenen und teils leicht verschreckten Tourist:innen geöffnet. Kupresak erklärt ihnen, dass sie nichts falsch gemacht hätten, und die Baupolizei nur den Vermieter kontrolliere. Alle sind kooperativ und kramen ihre Buchungsbestätigungen hervor, manche zeigen aus Schreck ihre Pässe. Kaum schließen sich die Türen, hört man nervöses Getuschel. Die Kooperationsbereitschaft der Mieter:innen ist für die Baupolizei wichtig, denn durch das Betreten der Wohnungen sammeln sie wichtige Hinweise. „Außer Reiseführern und ein wenig Kleidung liegen keine persönlichen Gegenstände in den Wohnungen herum, in den Vorzimmern befinden sich Infotafeln für die Gäst:innen“, erklärt Nast.
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Wird eine Wohnung nicht freiwillig geöffnet, kann sich die Baupolizei die Exekutive zu Hilfe holen. Oder über eine gerichtliche Verhandlung das Recht zum Zutritt bestätigen lassen. Auch im Wohnhaus am Alsergrund wird es nicht der letzte Besuch der Beamten gewesen sein. „Wir kommen wieder“, bekräftigt Nast: „einerseits, um Einschau in jene sechs Wohnungen zu bekommen, die heute verschlossen geblieben sind, und andererseits, um die beständige und wechselnde Vermietung zu dokumentieren.“