Wer fragt, kriegt Antworten

Foto (C) ÖGB-Verlag/Michael Mazohl

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Das sind einige der Fragen, die dem ÖGB in letzter Zeit häufig gestellt werden, im echten Leben und in den sozialen Medien.

Warum sollen die Mindestlöhne erhöht werden?

Jede Arbeit muss 10 Euro in der Stunde wert sein!

Mindestlöhne sind nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine moralische Frage. Wir finden: Mit Vollzeitarbeit muss man auch genug zum Leben verdienen. Jede Arbeit muss uns mindestens 10 Euro in der Stunde wert sein. Das bedeutet bei Vollzeitbeschäftigung 1.700 Euro brutto im Monat.

Der ÖGB fordert höhere Mindestlöhne. Und was ist mit den Gehältern?

Mehr für alle ArbeitnehmerInnen!

ArbeiterInnen beziehen Löhne, Angestellte Gehälter. In bestimmten Zusammenhängen (Lohnpolitik, Lohnrunden …) hat sich aber der „Lohn“ als Namensgeber durchgesetzt, zum Beispiel eben auch in der politischen Diskussion um den Mindestlohn. Wenn der ÖGB also „1.700 Euro Mindestlohn“ sagt, ist immer auch „1.700 Euro Mindestgehalt“ gemeint.

Was bedeutet „Mindestlohn“?

Es gibt viele Mindestlöhne

Der Begriff „Mindestlohn“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch für verschiedene Dinge verwendet. Einerseits ist mit Mindestlohn in der politischen Diskussion jener Betrag gemeint, den jede Vollzeitarbeit mindestens wert sein muss. Es ist also der Lohn, den zu unterschreiten unmoralisch wäre und der daher verhindert werden muss. Vor allem in Deutschland wird dafür manchmal auch der Begriff „Lohnuntergrenze“ verwendet. Auf der anderen Seite gibt es in den Kollektivverträgen unterschiedliche Mindestlöhne für die Beschäftigten in den unterschiedlichen Verwendungsgruppen. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist in Österreich kein Thema.

Was ist mit 1.700 Euro Mindestlohn gemeint?

1.700 Euro brutto pro Monat 14-mal im Jahr für Vollzeitarbeit

Mit 1.700 Euro sind 1.700 Euro brutto Monatslohn/-gehalt für Vollzeitarbeit gemeint, also für die gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Normalarbeitszeit. Diese liegt bei 40 Wochenstunden bzw. darunter, oft sind es 38,5 Stunden. Ausbezahlt wird 14-mal im Jahr, darin enthalten sind also Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Überstunden, Zulagen, Zuschläge, Diäten usw. dürfen nicht eingerechnet werden.

Und was ist mit den Teilzeitbeschäftigten?

Auch Teilzeitbeschäftigte profitieren

Von höheren Vollzeit-Mindestlöhnen profitieren natürlich auch Teilzeitbeschäftigte, die gerade in Niedriglohnbranchen häufig anzutreffen sind. Denn steigende Monatslöhne bedeuten auch steigende Stundenlöhne. Notwendig sind aber auch bessere Rahmenbedingungen für den Wechsel auf Vollzeit-Erwerbstätigkeit, denn prekäre Beschäftigung und Teilzeit sind Hauptursachen für Erwerbsarmut und langfristig durch niedrige Pensionen auch für Altersarmut.

Was bedeutet das für den Stundenlohn?

1.700 Euro brutto pro Monat entsprechen etwa 10 Euro pro Stunde

Der exakte Stundenlohn, der sich aus 1.700 Euro brutto im Monat ergibt, hängt vom Wochenstundenausmaß laut jeweiligem Kollektivvertrag ab. Bei 40 Wochenstunden macht der Stundenlohn 9,80 Euro brutto aus, bei 38,5 Stunden 10,18 Euro.

Warum verhandelt der ÖGB nicht gleich einen Netto-Mindestlohn?

Netto-Mindestlohn brächte Gefahren mit sich

Immer wieder heißt es: „Warum fordert der ÖGB einen Brutto-Mindestlohn und nicht einen bestimmten Netto-Betrag? Immerhin wissen die meisten ArbeitnehmerInnen ja eher, was sie jeden Monat netto herausbekommen, und nicht, auf welchem Bruttolohn das beruht. Schließlich müssten sie ja auch mit dem Nettolohn Miete zahlen und einkaufen gehen.“ Nun, das hätte zwar tatsächlich praktische Vorteile, würde aber die gesamte Logik der Kollektivvertragsverhandlungen gefährden: Dort werden immer Brutto-Mindestlöhne ausgehandelt, sowohl für die unteren als auch für die höheren Lohngruppen. Würde man ausschließlich die Mindestlöhne auf Netto umstellen, wäre die Vergleichbarkeit innerhalb des einzelnen Kollektivvertrags nicht mehr gegeben.

Seriös wäre das Verhandeln von Netto-Löhnen auch kaum möglich, denn wie viel Netto vom Brutto bleibt, ist immer abhängig von persönlichen Abzügen wie Steuern und Abgaben, die individuell unterschiedlich sein können.

Und auch eine große Gefahr bestünde, würde ein Netto-Mindestlohn festgelegt werden: Die Arbeitgeber würden versuchen, hier auch Dinge wie Diäten, Schmutzzulagen oder gar Trinkgelder einzurechnen, um brutto weniger zahlen zu müssen.

Wer würde von 1.500 bzw. 1.700 Euro Mindestlohn profitieren?

420.000 ArbeitnehmerInnen noch unter 1.700 Euro brutto

Anfang 2017 verdienten rund 420.000 Menschen weniger als 1.700 Euro im Monat, und davon lagen noch ungefähr 300.000 unter 1.500 Euro brutto, davon zwei Drittel Frauen. Durch die heuer bereits abgeschlossenen Lohnrunden, zum Beispiel im Hotel- und Gastgewerbe, werden es aber laufend weniger.

Betroffen: Ca. 10 Prozent der ArbeitnehmerInnen

Es gibt derzeit noch um die 200 Kollektivverträge (von mehr als 450) mit Lohngruppen unter 1.500 Euro Mindestlohn. Das klingt aber schlimmer, als die tatsächliche Situation in den meisten Branchen ist.

Denn viele Kollektivverträge haben zwar noch eine unterste Lohngruppe mit Löhnen unter 1.500 Euro, aber oft sind so gut wie keine Beschäftigten in diese Lohngruppen eingeordnet. Insgesamt verdienen acht bis zehn Prozent der Beschäftigten weniger als 1.500 Euro.

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