Lieferkettengesetz: Grausamkeiten outsourcen

Illustration basierend auf einem Foto von vystek/Depositphotos.com
Aus den Augen, aus dem Sinn: Sklaven- und Kinderarbeit, zerstörte Landschaften und tote Arbeiter*innen sind Alltag, um unsere Supermarktregale zu füllen. Nicht hier, sondern irgendwo anders. Ein Lieferkettengesetz soll damit Schluss machen.

Der Markt heißt KitKat, Choco-Krispies und Balisto. Der Markt ist greifbar, er ist kein mystisches Wesen. Und so sieht es aus, wenn der Markt etwas regelt: Als die empörte Gesellschaft nach grausamen Berichten über Kinder- und Sklavenarbeit auf Kakaoplantagen verlangte, dass diese Praxis aufhören muss, erlegte sich der Markt freiwillige Standards auf. Im Jahr 2001 unterzeichneten Nestlé, Mars und Hershey das Harkin-Engel-Protokoll. Damit sollte spätestens 2005 die Kinderarbeit auf den Kakaoplantagen beendet sein. Wie gut diese freiwillige Selbstverpflichtung funktioniert, evaluierte die Tulane University aus Louisiana im Jahr 2011. Die kam zu dem Ergebnis, dass die Schokoriesen keinen einzigen Punkt umgesetzt hatten. Aktuell – zwanzig Jahre später – arbeiten rund 1,5 Millionen Kinder auf Kakaoplantagen allein in Westafrika, um M&M, Bounty oder Twix zu süßen.

Ein Gesetz soll damit endlich Schluss machen: das Lieferkettengesetz. Im Kern geht es darum, dass vom Rohstoff bis zum Supermarktregal weder Menschenrechtsverletzungen noch Umweltzerstörung stattfinden. Oder in den Worten von Isabelle Ourny vom internationalen Referat des ÖGB: „Ein ideales Lieferkettengesetz beschränkt sich nicht auf bestimmte Produkte und auch nicht auf bestimmte Menschenrechtsverletzungen wie nur Kinderarbeit oder Zwangsarbeit, es ist umfassend und berücksichtigt auch die Umweltschäden.“

Bettina Rosenberger über die Kampagne für ein nationales Lieferkettengesetz: „Wir fordern, dass die österreichische Bundesregierung endlich handelt.“ (c) privat

Das Problem an der Sache ist, dass es dieses Lieferkettengesetz hierzulande noch nicht gibt. Die Regierungen in Frankreich und den Niederlanden haben eines verabschiedet, und nach langen Streitigkeiten soll auch in Deutschland nun eine eher wirtschaftsfreundliche Version durchgewunken werden. Ein europäisches Lieferkettengesetz könnte es mit viel Glück im Jahr 2022 geben. Doch in Österreich hat sich die Regierung zu dem Thema noch keinerlei Gedanken gemacht.

Menschenrechte brauchen Gesetze

Das Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) unter der Leitung von Geschäftsführerin Bettina Rosenberger will das ändern. Das NeSoVe ist Teil der Treaty Alliance. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von 1.110 Organisationen und Bewegungen weltweit, die für Menschenrechte und Umweltstandards in der Wirtschaft kämpfen. Unterstützt werden sie vor allem durch die Arbeitnehmer*innen-Vertretungen. Deswegen haben sich auch der ÖGB und die Arbeiterkammer diesem Kampf angeschlossen und unterstützen das NeSoVe und deren aktuelle Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze“.

Rosenberger bringt ihr zentrales Anliegen auf den Punkt: „Wir fordern, dass die österreichische Bundesregierung endlich handelt und das auf allen Ebenen. Dass ein Entwurf für ein nationales Lieferkettengesetz vorgelegt wird, aber eben auch, dass sie auf europäischer Ebene konstruktiv mitgestaltet und endlich den UN-Prozess unterstützt.“

Der Druck steigt

Denn trotz einer angestrebten europäischen Lösung ist ein österreichisches Lieferkettengesetz unverzichtbar. Das unterstreicht auch Valentin Wedl, Abteilungsleiter EU und Internationales bei der Arbeiterkammer Wien (AK): „Europäische Regelungen finden ihre Rechtfertigungen darin, dass sie einen Wildwuchs an einzelstaatlichen Lösungen vermeiden wollen. Der Druck für eine europäische Lösung wird größer, je mehr einzelstaatliche Lösungen bestehen.“

Doch die österreichische Regierung ist davon frustrierend weit entfernt. Auch zum Schaden der hiesigen Wirtschaft. Denn nur wenn sich Österreich aktiv mit einem Lieferkettengesetz auseinandersetzt, kann die Regierung ihre Interessen in einer europäischen Lösung mit einbringen. Andere Länder sind da weiter, wie Rosenberger betont: „Österreich hat sich stets darauf berufen, dass es noch keine EU-Position gibt und man sich deswegen nicht klar positionieren könne. Frankreich hat gezeigt, dass man sich als EU-Land auch eigenständig positionieren kann.“

Und Österreich? Wartet.

Und auch beim ÖGB trifft die Tatenlosigkeit auf wenig Verständnis. So kritisiert Miriam Baghdady vom volkswirtschaftlichen Referat: „Das Problem an einer europäischen Lösung ist, dass es sehr lang dauern kann, bis sie ausformuliert ist und angewendet wird. Deswegen ist es gut, jetzt schon den Prozess zu starten. Die österreichische Regierung wartet auf Vorgaben der EU und hat noch nichts getan.“

Valentin Wedl von der AK Wien: „Unternehmen, die Gewinne auf Basis von menschenrechtswidrigen Praktiken erwirtschaften, sollen vom Markt vertrieben werden.“ (c) privat

Denn österreichische Firmen sollten ein gesteigertes Interesse an einem Lieferkettengesetz haben. Wedl erklärt das in einer Sprache, die Unternehmen oft näher ist als Menschenrechte: „Es geht darum, dass wir faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen haben, die auf dem globalen Markt produzieren oder Handel treiben. Das ist eine allgemein anerkannte Grundvoraussetzung für eine funktionierende Marktwirtschaft. Diejenigen, die in unerträglicher Art und Weise Gewinne erzielen, dürfen keinen Vorteil gegenüber jenen haben, die korrekt agieren.“

Tchibo auf Seite der Gewerkschaften

Denn aktuell ist es so, dass Firmen, die sich an das halten, was die Gesellschaft als moralische Mindeststandards definieren würde, bestraft werden. Während sie Geld in Arbeits- und Umweltschutz investieren und faire Löhne zahlen, drücken Mitbewerber den Preis, indem sie genau das nicht tun. Ourny hat dafür ein prominentes Beispiel: „Es gibt sehr wohl Unternehmen, wie beispielsweise Tchibo in Deutschland, die viel in dem Bereich machen und sich mit der Frage auseinandersetzen, wie man Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferkette besser schützen kann. Die sind auf der Seite der Gewerkschaften und Umweltorganisationen, weil sie sagen, dass für alle die gleichen Regeln gelten müssen.“

Doch viele Unternehmen zieren sich. Die Lieferkette sei lang und die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards könne nicht kontrolliert werden. Ein Argument, das die Verfechter*innen eines Lieferkettengesetzes längst als Ausrede entlarvt haben. So erklärt Wedl: „So wie ein Handelsunternehmen für fehlerhafte Produkte, die es nicht selbst erzeugt hat, haftet, würde in ähnlicher Weise für fehlerhafte Produktionsbedingungen gehaftet werden. Ein Händler weiß ja auch nicht, wie die Schweißnähte in China gemacht wurden, und trotzdem muss er für Schäden aus den Produkten einstehen. Bei den Produktionsbedingungen sollte es nicht anders sein.“

Abhängigkeit der Arbeiter*innen

In der Corona-Krise habe man außerdem gesehen, dass Unternehmen sehr wohl entlang der Lieferkette Druck aufbauen können. So gingen beispielsweise Textilbestellungen ohne jede Entschädigung zurück in die Fabrik. Die Produzent*innen trauten sich wegen ihrer Abhängigkeit nicht, auf ihre Rechte zu pochen. „Wir sind überzeugt, dass dieser Druck, den Konzerne entlang der Lieferkette ausüben, auch ins Positive umgewandelt werden kann. Nämlich wenn es darum geht, dass die Arbeiter*innen fair entlohnt werden, und darum, ob die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist“, führt Ourny aus.

Auch Baghdady ist von dem Argument der komplexen Lieferkette nicht überzeugt: „Es ist gut dokumentiert, wo Menschenrechtsverletzungen begangen und Umweltschäden verursacht werden. Es ist nicht so, dass man nicht wüsste, welche Firmen das betrifft.“ Weiter zitiert sie aus einer Studie der EU: Eine Überwachung der gesamten Lieferkette würde einen Großkonzern gerade einmal 0,005 Prozent des Umsatzes kosten. Bei kleineren Unternehmen wären es 0,07 Prozent. „Das ist wirklich ein kleiner Preis dafür, dass man Ausbeutung verhindert, Arbeiter*innenrechte schützt, Arbeitsschutz sicherstellt und die Umwelt nicht schädigt.“

Abschreckende Strafen

Das alles kann ein Lieferkettengesetz natürlich leisten, tut es aber nicht von selbst. NeSoVe, ÖGB und AK haben deswegen klare Vorstellungen, wie so ein Gesetz aussehen muss und was es leisten muss. Wedl formuliert die Zielsetzung im Gespräch mit Arbeit&Wirtschaft so: „Unternehmen, die nicht nachhaltig produzieren, indem sie ihre Gewinne auf Basis von menschenrechtswidrigen Praktiken erwirtschaften, sollen vom Markt vertrieben werden. Daher ist es notwendig, dass bei Außerachtlassung von entsprechenden Regelungen abschreckende Strafen und andere wirksame Sanktionen vorgesehen sind.“

Miriam Baghdady vom ÖGB: „Es muss eine Behörde geben, die kontrolliert, ob Unternehmen die Sorgfaltspflicht einhalten.“ (c) Hartlauer

Um das leisten zu können, müssen drei Grundvoraussetzungen gegeben sein. Erstens müssen die Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit haben, vor einem Zivilgericht klagen zu können. Begräbt eine Mine wegen mangelndem Arbeitsschutz Hunderte Arbeiter*innen unter sich oder bricht deswegen ein Staudamm, dürfen nicht Jahrzehnte vergehen, bis es zu einem rechtsgültigen Urteil und Entschädigungen kommt.

Zweitens muss in solchen Fällen eine Beweislastumkehr gelten. Nicht die Arbeiter*innen müssen beweisen, dass es Menschenrechtsverletzungen gab, sondern die Firmen müssen belegen, dass sie nicht stattgefunden haben. Und drittens müssen – neben Strafzahlungen – auch staatliche Konsequenzen vorgesehen sein. „Man muss überlegen, ob solche Unternehmen von staatlichen Aufträgen und Ausfuhrhilfen ausgeschlossen werden sollen“, fordert Baghdady. Und weiter: „Es muss eine Behörde geben, die kontrollieren kann, ob Unternehmen die Sorgfaltspflicht einhalten. Diese Behörde muss befugt sein, Unternehmen zu sanktionieren.“

Die wichtigste Frage ist jedoch, wie all diese Rechte und Möglichkeiten auch zu den betroffenen Arbeitnehmer*innen kommen. Die können vielleicht nicht lesen, haben kein Internet oder schlicht dringendere Probleme. Weil sie gegen Hunger oder Krankheit kämpfen müssen. Deswegen ist das Engagement der Arbeitnehmer*innenvertretung bei NeSoVe so wichtig. Sowohl Valentin Wedl von der AK als auch Isabelle Ourny und Miriam Baghdady vom ÖGB sehen hier die Organisationen in der Pflicht.

Europa-Betriebsrät*innen

So erklärt Wedl: „Arbeitnehmer*innenvertretungen übernehmen eine Schlüsselrolle in einem Lieferkettengesetz, weil einzelne allein zu schwach sind, um gegenüber einem globalen Konzern zu bestehen.“ Auch Ourny sieht hier ein enormes Potenzial: „Wichtig ist die Vereinigungsfreiheit, also das Recht, sich zu organisieren, sowie die Beziehung zwischen den Arbeitnehmer*innenvertretern entlang der Lieferkette. Denn wer kann besser über Missstände berichten als die Mitarbeiter*innen selbst? Wir müssen darauf achten, dass es diese Möglichkeit gibt. So, wie wir schauen, dass es Europa-Betriebsräte gibt, müssen wir schauen, dass es Welt-Betriebsräte gibt. Die gibt es bereits, sie sind aber nicht institutionell.“

Isabelle Ourny, Internationale Sekretärin beim ÖGB: „Es braucht Europa- und Welt-Betriebsräte.“ (c) privat

Doch bis es so weit ist, ist es noch ein langer Weg. Die österreichische Regierung hat noch nicht einmal mit dem Anfangen angefangen – trotz Beteiligung der Grünen in der Regierung. Entsprechend hat Bettina Rosenberger vom NeSoVe eine Hoffnung: „Ich wünsche mir ein klares Bekenntnis der Regierung. In Deutschland gab es Minister*innen von beiden Regierungsparteien, die das Ziel verfolgt haben. Das vermisse ich in Österreich.“

Wedl klingt zwar pessimistischer, aber deswegen nicht weniger kampfeslustig: „Im neoliberalen Zeitalter haben Wirtschaftsvertreter und Lobbyverbände eine Position erworben, die es ihnen ermöglicht, wichtige Regelungen im öffentlichen Interesse in einem fort zu vereiteln. Es ist daher gut vorstellbar, dass es eine Gegenkampagne der Industrie geben wird, der es – wie schon in vielen anderen Fällen – auch beim Lieferkettengesetz gelingen könnte, jeden sinnvollen Regelungsansatz ins Reich der Unverbindlichkeit abzuschieben und so das Gesetz zu verwässern. Darauf sollten Politik, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft gut vorbereitet sein.“ Wie wichtig ein Lieferkettengesetz ist, zeigt ein aktueller Falls aus Belgien. Auf einer Borealis-Baustelle wird wegen Menschenhandel ermittelt.

 

Über den/die Autor:in

Christian Domke Seidel

Christian Domke Seidel hat als Tageszeitungsjournalist in Bayern und Hessen begonnen, besuchte dann die bayerische Presseakademie und wurde Redakteur. In dieser Position arbeitete er in Österreich lange Zeit für die Autorevue, bevor er als freier Journalist und Chef vom Dienst für eine ganze Reihe von Publikationen in Österreich und Deutschland tätig wurde.

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