Zu Hause ist es (nicht) am schönsten – Silvia Hruška-Frank im Homeoffice-Interview

Portrait Silvia Hruška-Frank im Anzug. sie zieht Bilanz über die Leistungen der Arbeiterkammer.
Silvia Hruška-Frank zieht Bilanz über die Leistungen der Arbeiterkammer. | © Markus Zahradnik
Vor der Pandemie eine Ausnahmeerscheinung, heute für viele gelebter Alltag: Homeoffice. Das Arbeiten zu Hause bringt aber eine Reihe an Problemstellungen und Grauzonen mit sich, die klare Regeln und Vereinbarungen verlangen, erklärt Arbeitsrechtsexpertin Silvia Hruška-Frank im Interview.
Am Anfang war das IT-Problem. Die Laptops der Arbeiterkammer erlauben nämlich nicht die Installation eines einfachen Skype-Clients. Silvia Hruška-Frank weicht also elegant auf das Mobiltelefon aus. Dann kam das Netzwerkproblem: Parallel zum Skype-Interview sollte beim Fragesteller im Hause Mazohl – im Homeoffice – nämlich eine Home-Schooling-Einheit mit Oma und Opa stattfinden, ebenfalls per Skype zugeschaltet. So viel Bandbreite wollte der Netzanbieter an diesem Vormittag aber nicht zur Verfügung stellen.

Oma und Opa Mazohl wurden daher noch eine Runde mit dem Hund spazieren geschickt, und statt Home-Schooling gab es kurzerhand eine Überbrückungseinheit Playstation. Aber immerhin: Für das Interview haben uns diese alltäglichen Problemstellungen der „neuen Normalität“ in die perfekte Stimmung versetzt.

Zur Person
Die studierte Juristin Silvia Hruška- Frank ist stellvertretende Leiterin der Abteilung Sozialpolitik der Arbeiter- kammer Wien und Mitherausgeberin des Bands „Arbeitsverfassungsrecht in Frage und Antwort“. In früheren Jahren arbeitete sie unter anderem als staatlich geprüfte Fahrschullehrerin.

Arbeit&Wirtschaft: Momentan wird sehr viel über Homeoffice diskutiert. Die Devise lautet: Wer kann oder soll im Homeoffice arbeiten? Wie viele Beschäftigte können denn überhaupt im Homeoffice arbeiten?
Hruška-Frank: Das ist weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer*innen in Österreich. Wir haben mit dem Meinungsforschungsinstitut IFES im Frühling, zum Zeitpunkt des ersten Lockdowns, eine Studie gemacht, die wir jetzt wiederholt haben.

Die eine Frage ist: Wer kann überhaupt zu Hause arbeiten? Die andere: Wer darf das vonseiten des Arbeitgebers?
Da ist es sehr wichtig auseinanderzuhalten, ob wir gerade im Lockdown sind – oder im Leben ohne Pandemie. Im Lockdown gelten andere Regeln, und viele Arbeitgeber versuchen, diese Empfehlung der Verordnung auch einzuhalten. Wir haben allerdings auch Hinweise, dass sich viele Leute auch nach dem Lockdown wünschen, einen oder zwei Tage pro Woche regelmäßig im Homeoffice zu arbeiten.

Was sind eigentlich die Vorbehalte der Arbeitgeber gegen das Arbeiten im Homeoffice?
Die Vorbehalte betreffen sehr stark das Thema: Wie stelle ich innerhalb der Belegschaft Gerechtigkeit her? Auch die Organisation der Arbeit wird schwieriger. Man will die Leute greifbar haben, im Betrieb, man will subjektiv das Gefühl haben, dass man ständig auf Beschäftigte zugreifen oder sie kontrollieren kann. Was ja grundsätzlich eine Fiktion ist. Auch im Büro kommt nicht dauernd jemand herein und schaut einem über die Schulter.

Worüber auch diskutiert wird: In den Büros selbst muss alles an Arbeitsmitteln zur Verfügung stehen. Was müssen die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zu Hause zur Verfügung stellen?
Es sind sich eigentlich alle darin einig, dass die unmittelbaren Arbeitsmittel zur Verfügung stehen müssen. Da reden wir von einem Laptop, einem Diensthandy, das wahrscheinlich notwendig ist, und von solchen Dingen, wie Kugelschreibern, Blocks und dergleichen, die man sich normalerweise im Büro aus einem Kasten nimmt.

Das Mobiliar wiederum muss der Arbeitgeber nicht zur Verfügung stellen, also Schreibtisch oder Schreibtischsessel. Sehr oft ist es auch so, dass Arbeitnehmer*innen sagen, dass sie dafür auch gar nicht den Platz haben.

Es sind sich eigentlich alle darin einig, dass die unmittelbaren Arbeitsmittel zur Verfügung stehen müssen.

Silvia Hruška-Frank, Arbeitsrechtsexpertin AK Wien

Muss ein eigener Büroraum vorhanden sein?
Das ist dezidiert keine Voraussetzung fürs Arbeiten im Homeoffice. Durch die Pandemie sind wir sehr fokussiert darauf, dass mobiles Arbeiten zu Hause stattfindet. Das mobile Arbeiten bedeutet aber, dass Arbeitnehmer*innen selbst den Ort der Arbeitserledigung wählen können. Das kann unter normalen Bedingungen auch in einem Kaffeehaus sein, wenn die Rahmenbedingungen grundsätzlich passen und etwa der Datenschutz eingehalten werden kann.

Es gibt auch andere Kosten, die zu Hause entstehen. So steigt der Energiebedarf, weil mehr geheizt wird oder mehrere elektronische Geräte laufen. Was passiert damit?
Nach dem österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch ist es so, dass Aufwände, die man im Auftrag des Arbeitgebers tätigt, von diesem ersetzt werden müssen. Da muss ein bestimmter Auftrag dahinterstehen, wie zum Beispiel: „Arbeite im Homeoffice.“ Die Kosten müssen unmittelbar damit im Zusammenhang stehen, und man muss sie nachweisen können. In der Schweiz müssen Arbeitgeber sogar einen Anteil der Mietkosten tragen, so weit geht unsere Rechtsordnung derzeit nicht. Obwohl wir das durchaus diskutieren sollten.

Jetzt einmal ganz praktisch: Wie weise ich die Energiekosten nach? Indem ich die Jahresrechnungen vergleiche?
So machen das die meisten. Oder man klärt mit IT-Abteilungen ab, wie hoch der Stromverbrauch einzelner Geräte ist. Am allerliebsten werden aber Pauschalen gewählt. Da einigt man sich darauf, wie viel Strom, Heizkosten, Internet mehr verbraucht werden, und das wird dann mit einem Pauschalbetrag abgegolten.

Was mir gar nicht gefällt: dass viele, die seit März im Homeoffice sind, bisher noch keinen entsprechenden Kostenersatz bekommen haben und sich diese unfaire Praxis aus der damaligen Situation heraus eingeschlichen hat.

Sind Arbeitnehmer*innen damit nicht auch erpressbar? Unter dem Motto: Wer zu Hause arbeiten will, muss das selbst übernehmen?
In den vergangenen Monaten habe ich das nicht gehört. Da herrschte schon sehr viel Vernunft und sehr viel Kooperation, damit man es gemeinsam schafft und es irgendwie mit der Firma weitergeht. Ich kenne das aber sehr gut aus der Zeit vor der Pandemie, wenn Homeoffice-Regelungen verhandelt wurden. Für die Betroffenen hat das sogar meistens im Austausch gegen das Arbeiten zu Hause gepasst – da ging es aber in der Regel nur um einen Tag pro Woche und nicht um fünf. Das macht bei den Kosten einen enormen Unterschied.

Wir haben auch schon die Kontrolle im Homeoffice angesprochen: Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber zu kontrollieren – und was darf er nicht?
Wir merken gerade bei vielen Führungskräften: Kooperation funktioniert besser als Kontrolle. Sie erkennen, dass die Leute eh auch von selbst arbeiten und motiviert sind. Was aber auch klar sein muss: Wenn man mit den Geräten und der Software des Arbeitgebers arbeitet, dann kann sowieso sehr viel automatisch erfasst werden. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel sehen: Wie lange steht die Maus still? Und das macht keinen Unterschied, ob man im Büro sitzt, im Kaffeehaus oder im Homeoffice.

Wenn man mit den Geräten und der Software des Arbeitgebers arbeitet, dann kann sowieso sehr viel automatisch erfasst werden. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel sehen: Wie lange steht die Maus still? Und das macht keinen Unterschied, ob man im Büro sitzt, im Kaffeehaus oder im Homeoffice.

Es wird tatsächlich erfasst, wie lange die Maus stillsteht?
Es gibt diese Möglichkeiten durchaus. Die moderne IT bietet davon unglaublich viele, wie man die Arbeitsmenge kontrollieren und bewerten kann. Das heißt aber nicht, dass alles, was möglich ist, auch erlaubt ist. Das Datenschutzrecht gilt natürlich. Insbesondere in Betrieben mit Betriebsrat gibt es hier auch Mitbestimmung seitens der Belegschaft, weil es dort einer Betriebsvereinbarung bedarf, wenn man diese Überwachungsmechanismen einführt.

Ein Problem, das bei Eltern derzeit oft besteht, ist das Abgrenzen von Arbeit, Haushalt und Kinderbetreuung. Worauf ist dabei zu achten?
Ganz wichtig: Die Arbeitszeitregelung, die im Betrieb besteht, gilt auch zu Hause. Daran hat sich nichts geändert. Das ist auch die Arbeitszeit, die einzuhalten ist, und wenn innerhalb dieser Arbeitszeit eine Dienstverhinderung eintritt, dann tritt die eben ein, und man kann der Arbeitsleistung nicht nachkommen. Wenn also das Kind neben einem gerade Home-Schooling bewältigen muss, kann es sein, dass in diesem Zeitraum eine Dienstverhinderung besteht. Da kann es natürlich zu Streitereien kommen, wenn man sagt: Die Schulen haben ja eigentlich offen.

Grundsätzlich gilt aber diese Arbeitszeiteinteilung. Arbeitnehmer*innen müssen dabei aufpassen, dass sie sich nicht selbst ausbeuten. Dass sie sich nicht am Abend noch einmal hinsetzen, weil sie dieses und jenes noch erledigen müssen. Aus gesundheitlichen Gründen ist das höchst problematisch. Zusätzlich setzt man damit die anderen Kolleg*innen auch unter Zugzwang – wenn man spätabends Mails schickt und Antworten erwartet. Da hat sich seit dem ersten Lockdown leider sehr viel in die Richtung eingebürgert.

Bewegen wir uns da überhaupt noch im Rahmen des Arbeitszeitrechts, wenn zum Beispiel am Vormittag Home-Schooling gemacht und dann von 14 bis 22 Uhr gearbeitet wird?
Die erste Frage ist: Werden die Ruhezeiten überhaupt noch eingehalten? Da sind wir uns in den Gewerkschaften und der Arbeiterkammer ganz einig: Die Ruhezeiten dürfen nicht aufgeweicht werden, so wie das die Arbeitsministerin einmal vorgeschlagen hat. Das ist eine ganz zentrale Schutzbestimmung, die verhindern soll, dass man krank wird oder ausbrennt. Unter Umständen entstehen dadurch auch Überstunden, das wird auch nicht unbedingt allen Führungskräften recht sein.

Durch die Pandemie sind wir sehr fokussiert darauf,
dass mobiles Arbeiten zu Hause stattfindet.

Also zusammengefasst: Home-Schooling und Homeoffice passen nicht gut zusammen.
Das haben wir im ersten Lockdown leidvoll erfahren. Das hat auch unsere AK-Präsidentin Renate Anderl gesagt: „Home-Schooling und gleichzeitig zu Hause arbeiten, das geht nicht.“

Zum angesprochenen Ausbrennen: Was sind denn die ersten gefährlichen Anzeichen, die man bei sich selbst oder bei anderen feststellen kann?
Zumindest ist Burn-out mittlerweile als Krankheitsbild anerkannt. Das war ja lange Zeit nicht so. Burn-out ist sehr schwerwiegend und verläuft in Stufen, die auch relativ gut in der Wissenschaft beschrieben werden. Ein erstes Anzeichen, das man eigentlich nur bei sich selbst merkt und das im Inneren stattfindet: Man ist zunehmend schlechter gelaunt, man fühlt sich sehr müde, man verbringt das Wochenende nur damit, sich irgendwie auszurasten. Da sollte man bei sich selber schon die Notbremse ziehen.

Was kann anderen auffallen, etwa Angehörigen oder Führungskräften?
In dieser ersten Phase ist das für Kolleg*innen meist noch nicht zu erkennen. Die Leute reißen sich oft gerade in der Arbeit besonders zusammen. Was auffällt: Wenn die Betroffenen beginnen, sich unersetzbar zu fühlen, ständig präsent sind, sich keine Urlaube nehmen, das Gefühl vermitteln: Ohne mich geht da nichts. Das sind Alarmzeichen, wenn jemand so gar nicht mehr loslassen kann.

Um das zu erkennen oder bereits zu verhindern, braucht es wohl klare Regelungen und eine Kooperation zwischen allen Beteiligten …
Hier hat es wirklich einen sehr großen Nutzen, einen Betriebsrat zu haben. Wir sehen, dass es im Zusammenhang mit der Pandemie einige Betriebsratsgründungen gibt. Wenn es um die Kurzarbeit, um die Vereinbarungen für Homeoffice, oder in letzter Konsequenz, wenn es um Sozialpläne bei Kündigungen geht. Wir sehen auch, dass Betriebe mit Betriebsrat viel besser durch die Krise kommen. Das war auch schon in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/09 so. Das ist auch eine klare Empfehlung der OECD: Mitbestimmung soll ausgebaut werden, das wirkt sich unglaublich positiv auf Volkswirtschaften aus.

Über den/die Autor:in

Michael Mazohl

Michael Mazohl studierte Digitale Kunst an der Universität für angewandte Kunst Wien. Im ÖGB-Verlag entwickelte er Kampagnen für die Arbeiterkammer, den ÖGB, die Gewerkschaften und andere Institutionen. Zudem arbeitete er als Journalist und Pressefotograf. Drei Jahre zeichnete er als Chefredakteur für das Magazin „Arbeit&Wirtschaft“ verantwortlich und führte das Medium in seine digitale Zukunft. Gemeinsam mit der Politikwissenschaftlerin Natascha Strobl erscheint ihr Buch „Klassenkampf von oben“ im November 2022 im ÖGB-Verlag.

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