Warum wir die sechste Urlaubswoche brauchen

Illustration (C) Natalia Nowakowska
Die sechste Urlaubswoche ist keine „Belohnung" für ArbeitnehmerInnen. Vielmehr ist sie eine Maßnahme, von der alle profitieren. Alles, was Sie zur Weiterentwicklung des Urlaubsrechts wissen sollten.
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rlaub ist kein Kostenfaktor, der Unternehmen belastet. Er ist wichtig und nötig, weil das Leben nicht nur aus Arbeit besteht. Urlaub hat auch in punkto Gesundheitsförderung und besserer Verteilung der vorhandenen Arbeit – Stichwort Arbeitszeitverkürzung – eine wesentliche Funktion.

Sechs Wochen für alle

ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf 5 Urlaubswochen pro Jahr. Eine 6. Woche gibt es erst nach 25 Dienstjahren bei einem Unternehmen.

Seit 1986 haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf 5 Urlaubswochen pro Jahr. Eine 6. Woche kommt derzeit im Wesentlichen erst nach 25 Dienstjahren bei einem Unternehmen hinzu. Bei Arbeitsplatzwechsel werden maximal 5 Jahre an Vordienstzeiten für den Urlaubsanspruch angerechnet.

Der Gedanke, dass alle ArbeitnehmerInnen nach langer Zeit im selben Unternehmen mit der 6. Urlaubswoche quasi „belohnt“ werden, geht längst nicht mehr auf. Die wenigsten ArbeitnehmerInnen – grade einmal knapp ein Zehntel – bleiben 25 Jahre in einer Firma. Denn von der Lehre bis zur Pension in einem Betrieb zu arbeiten entspricht längst nicht mehr der heutigen Arbeitswelt. Und für Beschäftigte aus anderen EU-Staaten sind 6 Urlaubswochen praktisch unerreichbar.

Fazit: Neue Arbeitswelt, neue Regeln – aber dann für alle, mit Gegenverkehr und nicht als Einbahnstraße.

Sechs Wochen für die Gesundheit

Die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche hat in vielerlei Hinsicht Vorteile – für alle.

Die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche hat in vielerlei Hinsicht Vorteile – für alle. Ältere Beschäftigte sind für das Unternehmen besonders wertvoll. Ihre Erfahrungen, ihre Gelassenheit und Routine gelten als große Pluspunkte – das lesen wir immer wieder in den glänzenden CSR-Broschüren der Unternehmen. Mit steigendem Alter steigt allerdings auch der Bedarf an Erholungsphasen – unabhängig davon, in wie vielen Firmen jemand gearbeitet hat. Gestiegener Druck in der Arbeitswelt, mehr Tempo, Belastungen durch Regelungen wie den 12-Stunden-Tag, der gestrichene Karfreitag – das alles sind Maßnahmen, die der Gesundheit abträglich sind.

Fazit: Wer seine Marketing- oder HR-Abteilung Programme zum Thema alternsgerechtes Arbeiten verfassen lässt, könnte auch mit dieser einen Maßnahme – eine Woche mehr Urlaub für ältere MitarbeiterInnen – genau dazu wesentlich beitragen.

Sechs Wochen für mehr Jobs

Arbeitsmarktpolitisch ist eine 6. Urlaubswoche, die weit mehr Menschen erreichen können, eine taugliche Maßnahme, um Arbeit zu schaffen.

Arbeitsmarktpolitisch ist eine 6. Urlaubswoche, die weit mehr Menschen erreichen können, eine taugliche Maßnahme, um Arbeit zu schaffen. Die vorhandene Arbeit würde so auf mehr Menschen verteilt. Das ist erstens gut für die Menschen, zweitens entlastet es die Sozialsysteme, drittens stärkt es die Kaufkraft und kurbelt den Konsum an – das freut dann wieder die Wirtschaft. Bei den bisherigen generellen Verlängerungen der Mindesturlaube von 3 auf 4 auf 5 Wochen ist die heimische Wirtschaft keineswegs kollabiert – und jetzt reden wir von der 6. Woche nach 25 Jahren. Wer einwendet, damals war Wirtschaftswunder, Hochkonjunktur, sonstiges – dem ist entgegenzuhalten: Damals war auch der Druck nicht so hoch, der Wettbewerb lange nicht so global und die Arbeitswelt überhaupt eine andere.

Fazit – auf die Gefahr der Wiederholung hin: Quid pro quo also, wie Hannibal Lecter sagen würde: Die ArbeitnehmerInnen halten Schritt mit den beschleunigten, globalisierten Abläufen und dem gestiegenen Druck – und bekommen dafür (unter anderem) die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche.

Fünf Wochen sind nicht zu teuer

Die Wirtschaft findet schon die 5. Urlaubswoche eine Kostenbelastung. Im Juli 2018 – knapp ein halbes Jahr also nach Antritt der gescheiterten Regierung Kurz – tauchte eine sogenannte „Gold-Plating-Liste“ der Wirtschaftskammer auf. Bei rund 500 Themen, so die WKÖ, hat Österreich demnach bessere Regelungen, als es die jeweiligen EU-Mindestvorgaben vorsehen. In Wirtschaftssprache heißt das, wir „übererfüllen“ die EU-Vorgaben – was übrigens durchaus erlaubt ist. Zum Thema 5. Urlaubswoche (die EU sieht mindestens 4 vor) findet sich auf dieser Liste sinngemäß die Bemerkung, dass diese Mehrkosten verursacht, weil die Unternehmen verpflichtet sind, „die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen“. Na sowas … Die Wirtschaftskammer beruhigte aber: Änderungen bei der 5. Urlaubswoche seien nicht geplant.

Fazit: Der Wirtschaft fehlt in ihrer Behauptung die Gegenrechnung. Denn wie hoch wären die Folgekosten, wenn MitarbeiterInnen wegen mangelnder Erholung krankheitshalber ausfallen? Eben.

Urlaubsgeld & Krankenstand

Die Streichung der steuerlichen Begünstigung für das 13. und 14. Gehalt ist volkswirtschaftlich wenig sinnvoll.

Die Agenda Austria – die Denkfabrik der Industriellenvereinigung – hat vorgeschlagen, die steuerliche Begünstigung für das 13. und 14. Gehalt zu streichen. Das kann im Rahmen einer generellen Diskussion über das Steuersystem durchaus erörtert werden, wenn da auch über Erbschafts-, Vermögenssteuern und andere Elemente für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem gesprochen wird. Wenn es einzig und allein dazu dient, Einkommen von ArbeitnehmerInnen zu schmälern, ist das auch volkswirtschaftlich wenig sinnvoll.

Ebensowenig sinnvoll ist die Forderung, die ersten beiden Tage des Krankenstandes sollten als Urlaubstage gelten.

Eine weitere, immer wiederkehrende Forderung von Wirtschaftsvertretern lautet, die ersten beiden Tage eines Krankenstandes sollten als Urlaubstage gelten. Das würde angeblich Missbrauch verhindern. Man könnte sich aber auch fragen, wo denn der Missbrauch konkret liegt: Denn viele Beschäftigte gehen aus Angst vor Jobverlust trotz Krankheit arbeiten.

Fazit: Mit Regierungen, die eher die Wunschzettel von Unternehmen bearbeiten, als die Lage der ArbeitnehmerInnen verbessern zu wollen, braucht es besonderer Kraftanstrengung für die Weiterentwicklung des Urlaubsrechts – oder auch für das Abwenden von Rückschritten.

Über den/die Autor:in

Nani Kauer

Nani Kauer, in Brüssel aufgewachsene Wienerin, hat integrierte Kommunikation studiert und ist seit 1996 in der Kommunikationswelt tätig. Sie ist Mediensprecherin von AK-Präsidentin Renate Anderl.

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