EU will mehr Lohntransparenz

Inhalt

  1. Seite 1 - Einkommensunterschiede in der EU
  2. Seite 2 - Der Plan zur EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz
  3. Seite 3 - Vier Mängel bei den Einkommensberichten
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Obwohl das Gleichbehandlungsgesetz die ungleiche Entlohnung gleichwertiger Arbeit zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbietet, fallen die Unterschiede noch immer deutlich aus – und sind oft intransparent. Ab 2024 könnte Österreich ein neues Gesetz ins Haus stehen, bei dem Arbeitgeber:innen in die Pflicht genommen werden.

Vier Mängel bei den Einkommensberichten

Um zu überprüfen, ob der Grundsatz „Gleiches Geld für gleich(wertig)e Arbeit“ eingehalten wird, setzt Österreich seit zehn Jahren auf Einkommensberichte. Grundlage dafür ist das Gleichbehandlungsgesetz von 1979. Doch erfüllen sie ihren Zweck wirklich?

1 / Keine klare Definition
Es fehlt eine Definition zu gleichwertiger Arbeit, erklärt Melanie Kocsan von der Abteilung Arbeitsrecht der AK Wien. „Nur der oder die Arbeitgeber:in verfügt über die nötigen Informationen, um dem Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu entsprechen. Macht über betriebliche Informationen dieser Art ist also auch Definitionsmacht über die Gleichwertigkeit von Arbeit, die jedoch im prinzipiellen Widerspruch zum Gleichbehandlungsgebot beim Entgelt steht.“

2 / Eng eingegrenzter Kreis
Nur große Unternehmen ab 150 Beschäftigten sind überhaupt alle zwei Jahre zu Einkommensberichten verpflichtet. Die Schwelle sollte – hört man auf die Empfehlung der Arbeiterkammer – deutlich gesenkt werden.

3 / Nur grober Durchschnitt
In den Einkommensberichten ist zudem lediglich das Durchschnittsentgelt anzugeben, ohne Aufschlüsselung von Mehr- und Überstunden, Zulagen etc. „Die Vergleichbarkeit der Entgeltsituation zwischen Männern und Frauen ist daher schwer herzustellen“, hält Expertin Melanie Kocsan fest.

4 / Fehlende Vergleichbarkeit
Aus Datenschutzgründen werden die Einkommensberichte anonymisiert erstellt. Dadurch lassen sich jedoch keinerlei konkrete Rückschlüsse auf bestehende Entgeltunterschiede zu einer Vergleichsperson ziehen. Verschwiegenheitsklauseln in den Arbeitsverträgen erschweren oft zusätzlich den Informationsaustausch unter den Mitarbeiter:innen – vor allem dann, wenn Einkommensberichte nicht verpflichtend sind.

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  1. Seite 1 - Einkommensunterschiede in der EU
  2. Seite 2 - Der Plan zur EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz
  3. Seite 3 - Vier Mängel bei den Einkommensberichten
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Über den/die Autor:in

Heike Hausensteiner

Heike Hausensteiner ist seit ihrer Schulzeit Anhängerin der Aufklärung. Aufgewachsen in einer Arbeiterfamilie im Burgenland, studierte sie Sprach- und Europawissenschaften in Paris, Mailand, Wien und Krems/Donau. Als politische Redakteurin begann sie ihre journalistische Laufbahn 1996 bei der "Wiener Zeitung", wo sie u.a. auch das Europa-Ressort gründete. Nach einjähriger Baby-Karenz machte sie sich 2006 selbstständig und arbeitet seither als freie Journalistin für Zeitungen, Magazine und Online-Medien in Österreich und Deutschland sowie als Autorin (u.a. "Im Maschinenraum Europas. Die österreichische Sozialdemokratie im Europäischen Parlament", 2013) und Moderatorin. Sie lebt mit ihrer Familie und 2 Katzen in Wien.

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