EU will mehr Lohntransparenz

Inhalt

  1. Seite 1 - Einkommensunterschiede in der EU
  2. Seite 2 - Der Plan zur EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz
  3. Seite 3 - Vier Mängel bei den Einkommensberichten
  4. Auf einer Seite lesen >
Obwohl das Gleichbehandlungsgesetz die ungleiche Entlohnung gleichwertiger Arbeit zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbietet, fallen die Unterschiede noch immer deutlich aus – und sind oft intransparent. Ab 2024 könnte Österreich ein neues Gesetz ins Haus stehen, bei dem Arbeitgeber:innen in die Pflicht genommen werden.

Der Plan zur EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz

Das erklärte Ziel von EU-Abgeordneter Evelyn Regner ist es, „noch vor Weihnachten in den zuständigen Ausschüssen“ in Brüssel über neue Transparenzregeln abzustimmen.

Außerdem soll es Regelungen zur internen und öffentlichen Transparenz geben, wer wie viel verdient – nicht nur in großen Betrieben. Das soll Standard für alle Unternehmen in Europa werden. „Damit werden die Arbeitgeber:innen zur Verantwortung gezogen. Diese Transparenz wird einiges aufzeigen, und so kann sich endlich auch nachhaltig etwas ändern.“

Damit werden die Arbeitgeber:innen zur Verantwortung gezogen. Diese Transparenz wird einiges aufzeigen, und so kann sich endlich auch nachhaltig etwas ändern.

Evelyn Regner, Vorsitzende des Ausschusses für Frauenrechte und Gleichstellung im Europäischen Parlament

Im November beginnt im EU-Parlament die heiße Phase der Verhandlungen über die Lohntransparenzrichtlinie und die von den Fraktionen dazu eingebrachten Änderungsanträge. „Unser Ziel ist es, noch vor Weihnachten in den zuständigen Ausschüssen darüber abzustimmen“, erklärt Evelyn Regner. In diesen Ausschüssen erledigen Europa-Abgeordnete die Hauptarbeit im EU-Gesetzgebungsprozess.

Im Rat der Mitgliedstaaten – der auf EU-Ebene das letzte Wort hat – gibt sich Österreich dem Vernehmen nach abwartend, wird die Verhandlungen aber nicht blockieren. Frühestens 2022 kann die Richtlinie für mehr Lohntransparenz beschlossen werden, das Rahmengesetz muss dann zwei Jahre nach Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden.

Eine Vorreiterrolle nehmen hier die nördlichen Länder Europas ein. Sie haben bei der Offenlegung der Gehälter einiges vorgelegt und beschäftigen sich mittlerweile intensiv mit der Vermögensungleichheit zwischen Männern und Frauen – und gehen also über die Einkommensungleichheit hinaus.

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  1. Seite 1 - Einkommensunterschiede in der EU
  2. Seite 2 - Der Plan zur EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz
  3. Seite 3 - Vier Mängel bei den Einkommensberichten
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Über den/die Autor:in

Heike Hausensteiner

Heike Hausensteiner ist seit ihrer Schulzeit Anhängerin der Aufklärung. Aufgewachsen in einer Arbeiterfamilie im Burgenland, studierte sie Sprach- und Europawissenschaften in Paris, Mailand, Wien und Krems/Donau. Als politische Redakteurin begann sie ihre journalistische Laufbahn 1996 bei der "Wiener Zeitung", wo sie u.a. auch das Europa-Ressort gründete. Nach einjähriger Baby-Karenz machte sie sich 2006 selbstständig und arbeitet seither als freie Journalistin für Zeitungen, Magazine und Online-Medien in Österreich und Deutschland sowie als Autorin (u.a. "Im Maschinenraum Europas. Die österreichische Sozialdemokratie im Europäischen Parlament", 2013) und Moderatorin. Sie lebt mit ihrer Familie und 2 Katzen in Wien.

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