Wie könnten solche Steuern funktionieren? Und für wen würden sie gelten? Julia Hofmann, Referentin für soziale Ungleichheit und Verteilungsfragen in der AK Wien, gibt einen Überblick.
Warum braucht es Erbschaft- und Vermögensteuern?
Weil das österreichische Steuersystem strukturell ungerecht ist: Mehr als 80 Prozent der Steuereinnahmen kommen aus Arbeit und Konsum, während Vermögen kaum zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Dabei ist Reichtum in Österreich extrem konzentriert: Das reichste Prozent besitzt rund 40 Prozent des gesamten Privatvermögens – die ärmere Hälfte der Bevölkerung hingegen so gut wie nichts.
Gleichzeitig tragen Erbschaften maßgeblich dazu bei, diese Ungleichheit zu verfestigen und über Generationen fortzuschreiben. Wer in Österreich reich geboren wird, bleibt reich – nicht aufgrund von Leistung, sondern aufgrund von Herkunft: 84 Prozent der österreichischen Milliardär:innen haben ihr Vermögen nicht selbst erwirtschaftet, sondern geerbt. Diese Zahl verdeutlicht, wie stark die Herkunft mittlerweile darüber entscheidet, wer am Ende über große Vermögen verfügt.

Für wen würden Erbschaft- und Vermögensteuern konkret gelten?
Eine Erbschaftsteuer mit großzügigen Freibeträgen und progressiven Steuersätzen würde die große Mehrheit der Bevölkerung nicht betreffen. Bei einem Freibetrag von einer Million Euro würden nur 0,2 Prozent aller Erb:innen Erbschaftsteuer zahlen.
Bei einer Vermögensteuer gilt ähnliches: Ein Modell mit einem Freibetrag von einer Million Euro würde nur die reichsten fünf Prozent der Haushalte betreffen, also jene, die ohnehin über außerordentlichen Wohlstand verfügen. Das viel beschworene „Einfamilienhaus der Oma” ist damit kein ernsthaftes Gegenargument.
Kritiker:innen warnen vor Kapitalflucht durch eine Vermögensteuer. Ist diese Sorge berechtigt?
Internationale empirische Analysen zeigen, dass Ausweichreaktionen auf eine Erbschaftsteuer gering sind– etwa, weil potenzielle Erblasser:innen sich nicht mit ihrem Ableben auseinandersetzen wollen oder ihr Sterberisiko unterschätzen. Bei der Vermögensteuer ist zudem zu beachten, dass ein beträchtlicher Teil des österreichischen Privatvermögens aus Immobilien besteht, die sich der Besteuerung gar nicht entziehen können. Entscheidend ist jedenfalls eine sorgfältige Ausgestaltung solcher Steuern, die Schlupflöcher schließt und auch Auslandsvermögen erfasst.
Ein Modell mit einem Freibetrag von einer Million Euro
würde nur die reichsten fünf Prozent der Haushalte betreffen,
also jene, die ohnehin über außerordentlichen Wohlstand verfügen.
Julia Hofmann, AK Wien
Lässt sich eine Erbschaftsteuer praktisch auch umsetzen – oder sind sie, wie oft behauptet, zu bürokratisch?
Das Bürokratie-Argument kommt vom alten österreichischen Modell bis 2008: Das Aufkommen der früheren Erbschaftsteuer war damals vergleichsweise gering und der Erhebungsaufwand soll hoch gewesen sein. Doch das lag an der damaligen Ausgestaltung und nicht an der Steuer als solcher. Wir haben bei den technischen Möglichkeiten in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. Der Aufwand Vermögenswerte zu erfassen ist daher verschwindend gering. Hinzu kommt, dass moderne Modelle mit hohen Freibeträgen sowieso nur eine kleine Zahl von Fällen erfassen würden. Zudem beweisen 24 von 36 OECD-Staaten täglich, dass eine solche Steuer administrierbar ist.
🤔 „Gerechtigkeit“ oder „Standortdesaster“? Das Thema Vermögensteuer spaltet die Gemüter.
Doch was sagt die Forschung dazu? Die Ökonomin @franziskadbacher.bsky.social sieht langfristig eine grundlegendere Frage in Sachen Ungleichheit. 👇
— Arbeit&Wirtschaft Magazin (@aundwmagazin.bsky.social) 19. März 2026 um 10:00
Wo steht Österreich bei der Besteuerung von Vermögen und Erbschaften?
Österreich gehört zu einer kleinen Minderheit von EU-Staaten, die kaum Steuern auf den Bestand und die Weitergabe von Vermögen erheben. 24 von 36 OECD-Staaten heben Erbschaft- und Schenkungssteuern ein. Daher machen vermögensbezogene Steuern auch nur 2 Prozent der gesamten Steuer- und Abgabeneinnahmen in Österreich aus. Internationale Organisationen wie die OECD und die EU-Kommission empfehlen Österreich bereits seit Jahren, die Steuerstruktur durch höhere vermögensbezogene Steuern anzupassen. Würde Österreich eine Vermögensteuer einführen, kann je nach untersuchtem Tarif und den Annahmen zum Ausweichverhalten ein jährliches Steueraufkommen von rund 5 bis 7 Milliarden Euro erwartet werden. Selbst bei moderaten Ausgestaltungen ließen sich über eine Erbschaftsteuer zusätzlich noch Einnahmen von ein bis zwei Milliarden Euro erzielen. Da sich das Erbvolumen aufgrund der demografischen Entwicklung bis 2050 verdoppeln wird, ist künftig zudem mit steigenden Einnahmen zu rechnen.