Ein Zwillingspaar?

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Rechtspopulismus baut auf die Empfänglichkeit der Bevölkerung für fremdenfeindliche Vorurteile.
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: So nennt der deutsche Sozialforscher Wilhelm Heitmeyer jene Haltung, die RechtspopulistInnen systematisch pflegen. Der Begriff steht für Ideologien, die auf zwei miteinander verbundenen Annahmen fußen: erstens, dass es voneinander klar abgegrenzte Menschengruppen gibt; zweitens, dass diese Gruppen nicht gleichwertig sind und nicht die gleichen Rechte und den gleichen Schutz ihrer Unversehrtheit verdienen.

Enger Zusammenhang

Zwölf Elemente von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hat die Bielefelder Forschungsgruppe rund um Heitmeyer untersucht: Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Etabliertenvorrechte, Abwertung von Obdachlosen, Abwertung von Menschen mit Behinderung, Homophobie, Muslimenfeindlichkeit, Sexismus, Abwertung von Langzeitarbeitslosen, Abwertung von AsylbewerberInnen und die Abwertung von Sinti und Roma. Diese zwölf Elemente hängen oftmals eng zusammen. Das heißt, vielfach werden Vorurteile gegen gleich mehrere dieser Gruppen bedient. Die Bielefelder Forscher sprechen im Zusammenhang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit von einer „Vergiftung der Atmosphäre“. Ziel derjenigen, die eine solche „Vergiftung“ betreiben, sei es, unterschwellig vorhandene menschenfeindliche Einstellungen zu mobilisieren.

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Empfängliche Menschen

RechtspopulistInnen bauen auf eine hohe Empfänglichkeit der Bevölkerung für diese gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Viele Menschen in Österreich empfinden es als Erleichterung, wenn ihnen jemand zu verstehen gibt, dass es wieder in Ordnung ist, jenen Ressentiments freien Lauf zu lassen, die sie von klein auf mitbekommen, erlernt und verinnerlicht haben. Es zeigt sich, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung die Entwicklung der letzten Jahrzehnte, die in Richtung Ächtung von Vorurteilen und des gesetzlichen Verbots von Diskriminierung ging, innerlich nicht oder nur teilweise mitvollzogen hat.

„Kommen Sie mir nicht mit der Rassismuskeule“, ist zu einem zentralen Stehsatz des neuen Kampfes um das „richtige Maß“ an gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geworden. Der Verweis auf die Rassismuskeule dient als Schutzschild, um Mitmenschen „endlich wieder“ aufgrund herkunftsbezogener oder äußerlicher Merkmale heruntermachen und diskriminieren zu können – ohne dabei durch Kritik gestört zu werden. Der Keulenstehsatz ermöglicht eine Verwandlung vom Rassismustäter zum Keulenopfer. Diese Verwandlung schafft wiederum Spielraum, um die Normalisierung rechter Begriffe und Positionen voranzutreiben.

RechtspopulistInnen geben den Menschen, die sich durch die Ächtung von Rassismus und Nationalismus eingeengt fühlen, Rückhalt. Und sie geben ihnen in sozialen Netzwerken Foren, wo sie ihren Vorurteilen und negativen Emotionen freien Lauf lassen können. Was RechtspopulistInnen dabei konsequent unter den Tisch kehren, ist, dass es nicht nur unfair, sondern auch gesellschaftszerstörend ist, wenn Menschen nicht danach beurteilt werden, wie sie tatsächlich sind, sondern ihnen allein aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion von vornherein bestimmte Eigenschaften oder Verhaltensweisen unterstellt werden. Menschen, die solchen vorurteilsbehafteten Betrachtungsweisen ausgesetzt sind, werden nicht mehr als Individuen wahrgenommen. Sie werden vielmehr zu potenziellen Zielobjekten von systematischem Unrecht gemacht.

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