Coverstory: Vorteile für Beschäftigte und den Standort

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  1. Seite 1 - Konsequente Arbeit
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Für die meisten ArbeitnehmerInnen sind Kollektivverträge eine Selbstverständlichkeit. Das hat nicht nur mit ihrer langen Geschichte zu tun, sondern auch damit, dass es in Österreich eine 98-prozentige KV-Abdeckung gibt. Gesetzlich verankert wurden Kollektivverträge vor nunmehr 100 Jahren.

Mühsam erkämpfte Rechte

Der Kollektivvertrag wird von vielen Österreicherinnen und Österreichern als Selbstverständlichkeit empfunden. Gewerkschafter Schleinbach gibt jedoch zu bedenken, dass das heute Erreichte mühsam erkämpft wurde: „Am Anfang der Kollektivvertragsgeschichte wollten sich Menschen aus Not und Elend befreien. Im Mittelpunkt stand die Existenzsicherung, die Achtung vor arbeitenden Menschen, die emanzipatorische Bewegung der Arbeiterklasse.“ Heute gebe es Institutionen wie den ÖGB und die Arbeiterkammer, es gebe gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Kollektivvertragsrecht im Arbeitsverfassungsgesetz, den Schutz von Gewerkschafts- und Versammlungsrechten. Und doch dürfe nie vergessen werden: „Das wurde alles mühsam erkämpft. Die heutige Kollektivvertragsarbeit wäre nicht denkbar ohne diesen Kampf. Hier haben wir sehr viel zu verdanken.“

Es hat wahrscheinlich auch mit dieser langen Tradition zu tun, dass in Österreich die Akzeptanz von Kollektivverträgen durch die Arbeitgeberseite so hoch ist. Dadurch, dass die ersten Kollektivverträge bereits im 19. Jahrhundert erkämpft wurden, gebe es hier eine lange Geschichte, betont Gewerkschafter Martin Müller. Bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs waren bereits Hunderte Kollektivverträge ausverhandelt worden. „Betriebe wissen, dass mit dem Abschluss eines Kollektivvertrags nicht der Kommunismus ausbricht. Und sie haben gesehen, dass ihnen ein Kollektivvertrag auch Vorteile bringt.“ Ein Kollektivvertrag sei beispielsweise ein „Preiskartell“. Unternehmer könnten die Kosten für die Arbeitsstunde so kalkulieren wie für eine Kilowattstunde Strom. Das führte zu Planungssicherheit. Der Kollektivvertrag habe aber auch Friedenswirkung. „Dort, wo Kollektivverträge ausgemacht wurden, kann man davon ausgehen, dass die Gewerkschaften nicht für Inhalte von Kollektivverträgen streiken.“

Eine große Errungenschaftin der Geschichte der Kollektivverträge in Österreich ist die Schaffung einergesetzlichen Grundlage vor 100 Jahren.

Die ersten Kollektivverträge haben das getan, was sie auch heute noch tun: „Sie haben Dinge außer Streit gestellt“, sagt Müller. Geregelt wurden im Wesentlichen Lohn und Arbeitszeit. „Arbeitgeber haben mit Gewerkschaften verhandelt und das Ausgemachte galt.“ Einen Mindestinhalt eines Kollektivvertrags gibt es übrigens bis heute nicht. Festgelegt werden Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses. Für Schleinbach ist der wesentliche Punkt eines Kollektivvertrags: „Er setzt der Erpressbarkeit der oder des Einzelnen Grenzen.“

Auch rechtlich verbindlich

Eine große Errungenschaft in der Geschichte der Kollektivverträge in Österreich ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor 100 Jahren. Die große Bedeutung dieses Gesetzes beschreibt Martin Müller so: „Vorher war das Ausgemachte faktisch verbindlich. Nun war es rechtsverbindlich. Und es wurde klar festgelegt, wer Kollektivverträge abschließen darf.“

An die 450 Kollektivverträge gibt es heute – und es entstehen immer wieder neue. Die Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida verhandelte beispielsweise einen Kollektivvertrag für eine besonders prekäre Branche: die der FahrradbotInnen. Aber auch im Medienbereich kündigen sich neue Kollektivverträge an. „Wir verhandeln intensiv mit den Regionalmedien, das sind an die 400 Gratiszeitungen in ganz Österreich, wir verhandeln mit den Privat-TV-Anstalten und den Privat-Radios“, erzählt Karl Dürtscher von der GPA-djp. Hier handle es sich zwar nicht um große ArbeitnehmerInnengruppen – verglichen etwa mit dem Handelskollektivvertrag, der an die 450.000 Beschäftigte erfasst. Aber jeder weitere Kollektivvertrag hilft, die KV-Abdeckung noch weiter zu erhöhen.

Warum ist diese in Österreich eigentlich derart hoch? Martin Müller hat dafür folgende Erklärung: Betriebe, die obligatorische Mitglieder in der Wirtschaftskammer sind, sind tarifgebunden. Das mache bereits 75 Prozent der KV-Abdeckung aus. Außerdem greife in Österreich die sogenannte „Außenseiterwirkung“ (siehe auch Glossar, S. 45). Während in Deutschland etwa ein Kollektivvertrag nur für Gewerkschaftsmitglieder gelte, sei das in Österreich anders. „Wenn für einen Arbeitgeber ein Kollektivvertrag gilt, gilt er für alle dort Beschäftigten, nicht nur für die Gewerkschaftsmitglieder.“

Unter die zwei Prozent an ArbeitnehmerInnen, für die kein Kollektivvertrag gilt, fallen ironischerweise Beschäftigte von Gewerkschaften. Da ein Kollektivvertrag immer zwischen Verbänden der Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen ausverhandelt wird, fehlt hier schlicht das Gegenüber. Ähnlich verhält es sich für Vereine, NGOs, aber etwa auch angestellte TierärztInnen in Tierarztpraxen, da die TierärztInnenkammer nicht gleichzeitig die Interessen selbstständiger und angestellter VeterinärmedizinerInnen vertreten kann. Eine besonders prekäre Branche, in der bisher kein Kollektivvertrag etabliert werden konnte, sind Fitnesscenter.

Vor 40 Jahren hat sich niemand einen einheitlichen europäischen Markt vorstellen können. Heute ist das für uns die Realität. 

Peter Schleinbach, Bundessekretär der Produktionsgewerkschaft PRO-GE

Hier könnte die aktuell amtierende türkis-grüne Regierung für einen „Lückenschluss“ sorgen. „Im Regierungsprogramm steht verklausuliert, dass überall dort, wo es keinen Kollektivvertrag gibt, man einen ähnlichen Kollektivvertrag anwenden soll“, erklärt Müller. Werde das umgesetzt, sei das „durchaus bedeutungsvoll“: Dann könnten Gewerkschaften beim Bundeseinigungsamt beantragen, dass im Unternehmen X der Kollektivvertrag Y zur Anwendung komme. Über die Jahrzehnte haben sich bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen Rituale entwickelt, erzählen Dürtscher und Schleinbach. Dass die Verhandlungen heute tendenziell länger dauern als in früheren Jahrzehnten, habe vor allem mit den immer komplexeren Rahmenbedingungen zu tun. „Die ganze Ökonomie hat sich verändert“, so Schleinbach, „vor 40 Jahren hat sich niemand einen einheitlichen europäischen Markt vorstellen können. Heute ist das für uns die Realität.“ Oft gehe es in Kollektivvertragsverhandlungen um Tariferhöhungen – aber längst nicht nur. Wenn man jährlich zusammensitze und verhandle, adaptiere man den KV auch an neue Entwicklungen.

12-Stunden-Tag abfedern

Eine dieser Entwicklungen war das Arbeitszeitgesetz von Türkis-Blau aus dem Jahr 2018, das den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche brachte. Reparieren konnten die Gewerkschaften dieses Gesetz zwar nicht. Aber in den Kollektivvertragsverhandlungen machten sie das Ausschöpfen der Möglichkeiten für Arbeitgeber teuer. Dieses Gesetz zeigte einen Trend auf: Sukzessive verliert die Sozialpartnerschaft an Bedeutung. Damit hat einerseits der Beitritt zur EU zu tun, durch den viele Regelungen vorweggenommen wurden, erklärt Müller. ÖVP und FPÖ peitschten aber die Arbeitszeitflexibilisierung auf Wunsch der Wirtschaft gegen die Kritik der Gewerkschaften durch. Die Jahrzehnte geübte Praxis, solche Gesetzesvorhaben zuerst gemeinsam zu verhandeln, wurde beiseitegeschoben. Nicht einmal eine Begutachtung wurde eingeräumt, indem das Gesetz als Initiativantrag im Parlament eingebracht wurde. „Das Arbeitszeitgesetz ist am Ende des Tages gegen den erbitterten Widerstand der Gewerkschaften beschlossen worden“, kritisiert Schleinbach. In einem sind sich die drei Gewerkschafter Dürtscher, Schleinbach und Müller einig: Die Sozialpartnerschaft hatte insgesamt schon einmal bessere Tage. Dass die KV-Verhandlungen die letzte Bastion der Sozialpartnerschaft sind, weisen sie aber alle drei zurück. Es gibt allerdings Traditionen, die weiter bestehen. Eine davon ist die Signalwirkung des Metaller-Abschlusses für andere Branchen. Schleinbach erklärt, wie es dazu kam: „Als sich Österreich in den 1970er-Jahren für eine Hartwährungspolitik und die Anbindung an die D-Mark entschied, war klar, man brauchte eine Philosophie, wo die Lohnentwicklung nicht aus politischen Opportunitätsüberlegungen heraus stattfindet – wer mehr anbietet, wird gewählt –, sondern sich an Produktivitätskennzahlen orientieren sollte. Und die mit Abstand größte Branche, die Waren herstellte, war der Metallbereich. Nachdem sich die Lohnpolitik an der Produktivität ausgerichtet hat, hat sich die Usance etabliert, dass die Metallerrunde Orientierungsfunktion hat.“

Österreich ist international Vorreiter bei der Abdeckung mit Kollektivverträgen.

Der Metallbereich ermöglicht es inzwischen auch ArbeitnehmerInnen, Gehaltserhöhungen in Form einer Arbeitszeitreduktion in Anspruch zu nehmen. Vorreiter war hier allerdings die Elektro-Elektronik-Branche, betont Dürtscher. „Freizeitoption“ nennt sich diese Möglichkeit. Inzwischen gesetzlich geregelt ist die Frage der Anrechnung von Karenzzeiten für dienstabhängige Ansprüche wie Urlaub, Gehaltsvorrückungen, Jubiläumsgeld. Zuvor fanden sich in den verschiedenen Kollektivverträgen hier unterschiedlichste Regelungen.

Mehr Freizeit gibt ArbeitnehmerInnen eher die Möglichkeit, gesund bis zum Pensionsantritt zu arbeiten, gibt Dürtscher zu bedenken. Er nennt als Beispiel die MitarbeiterInnen des Wiener Hafens, deren Kollektivvertrag eine Dienstalterzulage vorsieht. Diese könne inzwischen in Form von Freizeit konsumiert werden, das werde auch sehr gut angenommen.

Der technische Fortschritt, vor allem aber die Digitalisierung, habe das Arbeitsleben komplexer, aber auch schneller gemacht, so Dürtscher. Dem müssten auch die Kollektivverträge Rechnung tragen, indem sie einerseits Schutz bieten und ArbeitnehmerInnen vor Burn-out bewahren. Andererseits müsste aber auch das Recht auf Weiterbildung großgeschrieben werden. Hubmann sieht hier überhaupt eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Das trage nämlich ebenfalls dazu bei, dass Menschen so lange wie möglich im Arbeitsleben verbleiben können, weil sie die Fähigkeiten haben, die gebraucht werden. Kollektivverträge sind eben nicht in Stein gemeißelt.

Von
Alexia Weiss

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 2/20.

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Über den/die Autor:in

Alexia Weiss

Alexia Weiss, geboren 1971 in Wien, Journalistin und Autorin. Germanistikstudium und Journalismusausbildung an der Universität Wien. Seit 1993 journalistisch tätig, u.a. als Redakteurin der Austria Presse Agentur. Ab 2007 freie Journalistin. Aktuell schreibt sie für das jüdische Magazin WINA sowie für gewerkschaftliche Medien wie die KOMPETENZ der GPA-djp oder die Gesunde Arbeit. 2022 erschien ihr bisher letztes Buch "Zerschlagt das Schulsystem ... und baut es neu!" (Verlag Kremayr & Scheriau).

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