Betriebsrat mit Widerständen

Foto (C) ÖGB-Verlag/Michael Mazohl
Als Regionalsekretäre der GPA-djp wissen André Forster (links) und Ralph Sternjak, welche Widerstände die Gründung eines Betriebsrats bisweilen hervorruft.

Inhalt

  1. Seite 1 - Unternehmen gegen Betriebsratsgründung
  2. Seite 2 - Die passenden Gegenargumente
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Vier Insider berichten, wie österreichische Unternehmer versuchen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern.
Sie wollen sich nicht in die Karten schauen lassen, möchten alles selbst bestimmen, sehen es als Störung, wenn Betriebsräte Fragen stellen“, beschreibt André Forster, der Regionalsekretär der GPA-djp in Oberösterreich, die Gründe, warum Unternehmer die Gründung von Betriebsräten verhindern wollen. „Oft geht es auch um Einstufungen, Zulagen, Zuschläge, da steckt dann auch ein finanzielles Motiv dahinter.“ Sein Kollege Ralph Sternjak, GPA-djp-Regionalsekretär in Kärnten, kennt das: „Vor allem unerfahrene GeschäftsführerInnen in kleinen Unternehmen wollen oft nicht, dass ihnen jetzt jemand auf die Finger schaut, Einblick in die Finanzen hat, sich die Arbeitszeitbestimmungen genauer anschaut. Oft haben sie aber auch Angst, dass sie etwas falsch machen.“ Die Gewerkschaft versuche zwar, Vorbehalte in Gesprächen mit der Geschäftsführung auszuräumen. In einigen Fällen treffen die Versuche, einen Betriebsrat zu gründen, dennoch auf Widerstand.

Der Klassiker: Einschüchterung

Widerstände bei der Betriebsratsgründung:

  • Drohung mit der Kürzung von Sozialleistungen
  • Drohung mit einem persönlichen Karrierestopp des Betriebsrats
  • Ungerechtfertigte Kündigung von BetriebsratskandidatInnen
  • Einschüchterungen anderer potenzieller KandidatInnen
Das beliebteste Mittel, zu dem Arbeitgeber greifen, um Betriebsratsgründungen zu verhindern, ist Einschüchterung. „Der Klassiker ist, dass man den ArbeitnehmerInnen droht, ihnen ab dem Zeitpunkt, an dem der Betriebsrat gegründet wird, jegliche Sozialleistungen, die das Unternehmen gewährt, zu streichen“, berichtet Reinhold Binder, Bundessekretär der Gewerkschaft PRO-GE. Zum Teil passiert das ganz vertraulich, in Einzelgesprächen mit jenen MitarbeiterInnen, die für den Betriebsrat kandidieren könnten.

Oft arbeiten GeschäftsführerInnen über die Gerüchteküche. Die Vorgesetzten malen dann drohende negative Konsequenzen an die Wand. Ein anderes beliebtes Muster ist, KandidatInnen direkt anzugreifen: „Da sagt der Geschäftsführer: ,Dir ist eh klar, dass du dich, wenn du auf der Liste für den Betriebsrat bist, in unserem Unternehmen nicht mehr weiterentwickeln wirst.‘“ So etwas werde oft auch ganz offen ausgesprochen.

Manchmal gehen Arbeitgeber sogar noch einen Schritt weiter: Um die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern, greifen manche Geschäftsführer zur ungerechtfertigten Kündigung von BetriebsratskandidatInnen. Häufig geschieht dies ohne jegliche Begründung. Dass viele dieser Kündigungen vor Gericht angefochten werden können, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Denn das Ziel dahinter ist die Einschüchterung anderer potenzieller KandidatInnen oder auch der gesamten Belegschaft. Reinhold Binder kennt das aus der Praxis: „Ab dem Zeitpunkt, an dem rauskommt, dass dieser oder jener Kollege sich als Betriebsrat aufstellen lässt, wird oft scharf geschossen: Auflösung des Dienstverhältnisses, fertig. Das löst bei den im Unternehmen verbliebenen Kollegen und Kolleginnen natürlich Angst aus.“

Plötzlich war die Arbeit schlecht

Es gibt aber auch Fälle, in denen Gründe für eine Kündigung oder Entlassung konstruiert werden, wie Toni Steinmetz, Landessekretär der PRO-GE in Wien, berichtet: „Das hat dann laut Arbeitgeber mit dem Betriebsrat gar nichts zu tun. Da war dann plötzlich die Arbeitsleistung schlecht, er oder sie war unsozial und hat sich in die Gruppe nicht eingegliedert – die ganze Litanei.“ André Forster erinnert sich auch an den Fall eines großen Drogeriemarktes: „Da hätte es eine Betriebsratsgründung geben sollen. Dann wurde die Betriebsrätin, noch bevor wir das Wahlverfahren starten konnten, entlassen – unter fadenscheinigen Vorwürfen, sie hätte irgendetwas mitgenommen, irgendetwas nicht verrechnet.“

In Ausnahmefällen versucht die Geschäftsführung auch, den Wahlprozess zu behindern.

In Ausnahmefällen versucht die Geschäftsführung auch, den Wahlprozess zu behindern. Zum Beispiel, indem sie notwendige Unterlagen nicht bereitstellt, wie in einem größeren Betrieb in Oberösterreich. „Da wollte der Geschäftsführer das ArbeitnehmerInnenverzeichnis nicht rausrücken, obwohl er nach dem Arbeitsverfassungsgesetz dazu verpflichtet ist“, erzählt Gewerkschafter Forster. „Unsere Rechtsabteilung hat ihm dann aber mit rechtlichen Schritten gedroht. Noch am selben Tag haben wir das Verzeichnis bekommen.“

Einige Arbeitgeber versuchen es geschickter anzugehen und machen sich gezielt auf die Suche nach formalen Fehlern im Wahlprozess, um die Wahl anfechten zu können. „Die sagen dann, der Stimmzettel sei gekennzeichnet gewesen oder dies und jenes sei nicht eingehalten worden“, berichtet Toni Steinmetz.

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In der Regel ist ihre Suche nach Fehlern jedoch vergeblich. Denn die zuständige Gewerkschaft unterstützt die Beschäftigten bei der Betriebsratswahl. Sie analysiert die Gegebenheiten im Betrieb und begleitet den Wahlprozess vom Anfang bis zum Schluss. „Wir schauen natürlich darauf, dass die Betriebsratswahl korrekt nach dem Arbeitsverfassungsgesetz abläuft. Die betriebsbetreuenden GewerkschaftssekretärInnen und FachexpertInnen können auf viel Erfahrung mit Betriebsratsgründungen zurückgreifen“, sagt Reinhold Binder.

Wenn es Vorbehalte vonseiten der Geschäftsführung gibt, versucht die Gewerkschaft, diese schon im Vorfeld durch Gespräche auszuräumen. In den meisten Fällen gelingt das auch, erklärt Binder: „Wir haben über 1.650 Betriebsratskörperschaften. Allein 2018 sind – zum Teil trotz Widerständen – 22 neue dazugekommen. Das heißt: Fast jede Woche gibt es eine Betriebsratswahl, die erfolgreich abgeschlossen wird. Das ist schon ein Zeichen dafür, dass es grundsätzlich gut funktioniert.“

Das bestätigt auch Ralph Sternjak: „Widerstände gibt es fast nur dort, wo es noch keinen Betriebsrat gibt.“ Geschäftsführungen, die schon Erfahrungen mit Betriebsräten gemacht haben, setzen sich in der Regel nicht zur Wehr. Vor allem weil sie wissen, dass ein Betriebsrat auch für die Geschäftsführung etwas Positives sein kann.“

Gut fürs Image

Kann die Geschäftsführung in Gesprächen nicht überzeugt werden, überlegt die Gewerkschaft den Gang in die Öffentlichkeit. „Unternehmer legen ja einen unglaublichen Wert darauf, dass das Unternehmen nach außen gut dasteht, dass die öffentliche Performance passt. Deshalb sprechen sich gute Personalchefs oder Eigentümer explizit für einen Betriebsrat aus“, sagt Reinhold Binder.

Unternehmer legen ja einen unglaublichen Wert darauf, dass das Unternehmen nach außen gut dasteht, dass die öffentliche Performance passt. Deshalb sprechen sich gute Personalchefs oder Eigentümer explizit für einen Betriebsrat aus.

Reinhold Binder, Bundessekretär der Gewerkschaft PRO-GE

Bei einem bekannten Billig-Modehaus war das nicht der Fall, wie André Forster erzählt: „Da war die Betriebsrätin schwanger und ist in Karenz gegangen. Die Geschäftsführung hat dann versucht, ihre BetriebsratskollegInnen dazu zu bringen, sich aus dem Betriebsrat zurückzuziehen. Nach einigen Gesprächen hat die Geschäftsführung aber eingesehen, dass sie den Betriebsrat nicht verhindern kann. Sonst hätten wir den Fall öffentlich gemacht. Und dieses Imageproblem wollten sie sich nicht antun.“

Zusammenarbeit bringt’s

Dabei versucht die Gewerkschaft stets, solche Konflikte zu vermeiden. „Wir probieren immer, einen partnerschaftlichen Weg zu gehen“, sagt Ralph Sternjak. „Geht es nach uns, soll es zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung eine sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit geben.“ Ein innerbetriebliches Miteinander ist nicht nur für die Belegschaft von Vorteil, sondern auch für das Unternehmen. „Studien belegen, dass in Betrieben mit Betriebsrat die Sozialleistungen besser sind und die Löhne höher“, sagt Toni Steinmetz. „Der Betriebsrat sorgt aber nicht nur für mehr Gerechtigkeit im Betrieb, er ist auch der Einzige, der dem Geschäftsführer die Wahrheit sagt. Das ist zwar ab und zu unangenehm, ermöglicht letztlich aber dem Chef, den Betrieb besser zu steuern.“

Der Betriebsrat sorgt nicht nur für mehr Gerechtigkeit im Betrieb, er ist auch der Einzige, der dem Geschäftsführer die Wahrheit sagt. Das ist zwar ab und zu unangenehm, ermöglicht letztlich aber dem Chef, den Betrieb besser zu steuern.

Toni Steinmetz

Bei besseren Arbeitsbedingungen verringert sich außerdem der Anreiz, den Betrieb zu verlassen, was wiederum die Planbarkeit für den Arbeitgeber erhöht. „Das alles kommt zwar nicht von heute auf morgen, aber in kleinen Schritten“, sagt Steinmetz. Zum Abschluss hält er fest: „Wenn ich Chef wäre, bestünde ich darauf, dass sich die Leute einen Betriebsrat wählen.“

Info für (zukünftige) BetriebsrätInnen:
betriebsraete.at

Von
Dietmar Meister
ÖGB-Kommunikation, besucht derzeit die SOZAK

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 3/19.

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Über den/die Autor:in

Dietmar Meister

Dietmar Meister ist Chef vom Dienst in der Kommunikationsabteilung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Der gebürtige Südtiroler lebt seit 15 Jahren in Wien, wo er Journalismus und Politikwissenschaft studiert und mehrere Jahre als freier Journalist und Redakteur gearbeitet hat.

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