Sozialhilfe neu statt Notstandshilfe
In ihrem Arbeitsübereinkommen hat sich die Bundesregierung auf eine Reform der Notstandshilfe festgelegt. Es soll »geprüft werden, die Notstandshilfe von der Zuständigkeit des AMS in die Sozialhilfe der Länder zu verlagern. Wesentliche Voraussetzung dafür ist eine durch ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz oder eine Artikel 15-a-Vereinbarung harmonisierte Regelung der gesamten Sozialhilfe neu«.1) Mit dieser recht dürren Formulierung hat […]