Arbeitslosengeld: strenge Regeln
Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung sind an diverse Kriterien, wie bereits erworbene Versicherungszeiten, gekoppelt. Eine Voraussetzung ist es, in Österreich oder einem anderen EU-Staat unselbstständig, und versicherungspflichtig gearbeitet zu haben.
Wer zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragt und jünger als 25 Jahre ist, muss zumindest 26 Wochen des vorhergehenden Jahres einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sein. Ab dem 25. Lebensjahr sind es 52 Wochen in den zwei vorhergehenden Jahren. Bei wiederholtem Antrag reichen 28 Wochen innerhalb eines Jahres.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die aktive Arbeitssuche und auch die Teilnahme an AMS-Kursen ist vorgeschrieben. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einer Geldsperre von bis zu acht Wochen rechnen. Dreimaliges Vergehen hat den Ausschluss aus der Arbeitslosenversicherung zur Folge. Man erhält kein Arbeitslosengeld mehr. Strenge Regeln also.
Durschnittsbezug Arbeitslosengeld pro Monat
Durchschnittsbezug Frauen
2016
€ 831
Durchschnittsbezug Männer
2016
€ 1.004
Im Schnitt erhielten Bezugsberechtigte den letzten Daten zufolge im Jahr 2016 etwa 929 Euro, wobei Frauen 831 Euro und Männer 1.004 Euro erhielten.
Grundsätzlich wird Arbeitslosengeld für 20 Wochen gewährt. Der Anspruch kann sich auf vier Jahre erhöhen. Anfangs werden 55 Prozent des letzten einschlägigen Nettolohns ausbezahlt, beispielsweise 935 Euro bei einem Einkommen von 1.700 Euro netto. Hinzukommen kommen Ergänzungsbeträge und Familienzuschläge. Das entspricht höchstens 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, in unserem Beispiel also 1.360 Euro. Die Auszahlung kann sich verzögern, wenn etwa mit der Kündigung noch Resturlaub offen war.
2016 bezogen insgesamt 145.976 Personen Arbeitslosengeld in Österreich. Das unter dem Stichwort „Sozialtourismus“ diskutierte Missbrauchspotenzial ist übrigens verschwindend gering. So waren es 2.914 Personen, darunter 2.095 ÖsterreicherInnen, die zum Stichtag 31. Oktober 2016 Arbeitslosenleistungen aufgrund der Verrechnung mit Versicherungszeiten aus einem anderen EU-Land bezogen haben. Davon haben lediglich 202 Personen, unter ihnen 86 österreichische StaatsbürgerInnen, weniger als sieben Tage in Österreich gearbeitet.
Grundsätzlich gilt: Je länger Arbeitslosengeld bezogen wird, desto geringer wird es. Je länger jemand in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, desto länger kann man Unterstützung beziehen. Danach ist nur mehr der Bezug der Notstandshilfe möglich.