Die Probleme der Arbeitslosenversicherung

Foto (C) Markus Zahradnik

Inhalt

  1. Seite 1 - Modernisierung der Zumutbarkeitsbestimmungen
  2. Seite 2 - Reform der Arbeitslosenversicherung
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Verschärfte Zumutbarkeitsbedingungen, degressives Arbeitslosengeld, Sanktionen? Die Probleme der Arbeitslosenversicherung müssen angegangen werden.
Immer wieder stehen die Erwerbsarbeitslosen dieses Landes im Zentrum politischer Diskussionen. Dabei sollte sich eigentlich vordergründig die Frage stellen, wer für die Arbeitslosigkeit verantwortlich ist. Denn unser Wirtschaftssystem stellt nicht genügend Stellen für alle Erwerbsarbeitslosen in diesem Land bereit. Das macht die Stellenantragsziffer deutlich, die aktuell zeigt, dass circa sieben bis acht Arbeitslose auf eine freie Stelle kommen. Rein rechnerisch ist es somit gar nicht möglich, dass jede erwerbslose Person einen neuen Job antreten kann.

Probleme der Arbeitslosenversicherung

Statt hier anzusetzen und daran zu arbeiten, wird die Verantwortung jedoch individualisiert und auf die arbeitslosen Personen geschoben. Vorurteile wie „nicht leistungsfähig genug“, „zu faul“, „nicht ausreichend ausgebildet“ oder „zu wenig Engagement bei der Jobsuche“ machen sich breit. Sie kreieren das Bild einer „sozialen Hängematte“. Diese Argumentation, die Individuen verantwortlich macht, obwohl es nachweislich nicht genügend Stellen für alle gibt, ist zwar nicht haltbar, dominiert jedoch trotzdem seit vielen Jahren. Fakt ist, „die Arbeitslosigkeit ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, wie Arbeitsmarktexperte Gernot Mitter betont. So sind 900.000 bis eine Million Betroffene einmal pro Jahr arbeitslos. Und entgegen der Stigmatisierung wollen Arbeitslose einen guten und fair bezahlten Job finden.

Denn erwerbsarbeitslos zu sein, ist keineswegs ein Zuckerschlecken. Wenig Geld und sehr restriktive Zumutbarkeitsbestimmungen diktieren den Alltag. Aktuell wird zudem ein degressives Arbeitslosengeldmodell diskutiert, bei dem die Versicherungsleistungen für Arbeitslose im Zeitverlauf abnehmen sollen. Wie dies genau gestaltet sein soll, ist aktuell noch nicht klar. Doch im EU-Vergleich ist die Nettoersatzrate von 55 Prozent des letzten Gehalts in Österreich ohnehin schon sehr niedrig. Da sind sich Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund einig. Ein degressives Modell kann es nur dann geben, wenn das auch bedeutet, dass Arbeitslose am Anfang ihrer Arbeitslosigkeit mehr Geld bekommen. Und am Ende nicht weniger als die aktuellen 55 Prozent vorgesehen sind.

Höheres Arbeitslosengeld

Laut AK-Experte Gernot Mitter gibt es jedoch keine empirischen Beweise dafür, dass ein degressives Modell dazu führt, dass Arbeitslose schneller einen Job finden. Im Gegenteil, es sprechen sogar einige Argumente dagegen. Was es stattdessen braucht, ist eine gute Absicherung für Arbeitslose sowie die Möglichkeit, tatsächlich einen guten und fair bezahlten Job zu finden. Um dies zu erreichen, muss sich einiges verändern.

Die Arbeitslosenversicherung in Österreich liegt mit 55 Prozent deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Zahlen zeigen, dass das durchschnittliche Arbeitslosengeld 2019 bei circa 894 Euro lag (mit einem Tagessatz von 32,81 Euro). Das ist deutlich unter der Armutsgrenze von 1.286 Euro. Um das Armutsrisiko von Erwerbslosen zu verringern, braucht es laut Mitter eine durchgehende Nettoersatzrate von 70 Prozent – und das ohne Absinken im Zeitverlauf. Nur so könne eine armutsfeste Versicherungsleistung garantiert werden.

Moderne Zumutbarkeitsbestimmungen

Sieht man sich die Zumutbarkeitsbestimmungen und Sanktionsmöglichkeiten innerhalb des Arbeitslosenversicherungsgesetzes an, wird schnell klar, welcher Druck auf den Arbeitslosen liegt. Birgit Sdoutz und Regina Zechner zählen in ihrem A&W-Blogbeitrag „Lücken und Tücken der Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer:innen“ nur einige der vielen Beispiele auf, die diese Situation verdeutlichen.

Zuvor waren es noch zwei Stunden Wegzeit zur Arbeit für die Hin- und Rückfahrt bei Vollzeitbeschäftigung, die als zumutbar galten. Doch der Verwaltungsgerichtshof hat dies in seiner Rechtsprechung auf drei Stunden ausgedehnt, weil aus seiner Sicht erst darüber eine wesentliche Überschreitung vorliegt. Ebenso zumutbar sei eine Beschäftigung in einem anderen Bundesland, wenn am Arbeitsort eine Unterkunft zur Verfügung steht und keine Betreuungspflichten bestehen. Welchen Standards die Unterkunft zu entsprechen hat oder ob diese kostenlos zur Verfügung gestellt wird, spielt keine Rolle.

Gernot Mitter im Interview über die Probleme der Arbeitslosenversicherung.
„Die derzeitigen Zumutbarkeitsbestimmungen können rasch zu einem Schaufelrad in Niedriglohnjobs werden“, warnt Mitter.

Arbeitslose brauchen ein Wahlrecht

Zudem herrsche ein striktes Sanktionsregime, so Sdoutz und Zechner. „Bereits Kleinigkeiten führen dabei zu einer 6- oder 8-wöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes. Eine irrtümlich an die falsche E-Mail-Adresse verschickte Bewerbung. Ein ungeschickter Hinweis auf Betreuungspflichten für Angehörige. Oder eine laufende Ausbildung im Bewerbungsgespräch oder Bewerbungsschreiben. Auch die Beantwortung der Frage eines Vorarlberger Hoteliers, ob man als in Wien lebende Arbeitsuchende nicht lieber in Wien arbeiten würde, mit ‚eigentlich ja‘ – all das wird in der Rechtsprechung als vorsätzliche Vereitlungshandlung beurteilt. Und führt zu einem temporären Verlust des Arbeitslosengeldes.“

„Die Darstellung, dass Arbeitsuchende Beschäftigungen ablehnen können und somit ein Wahlrecht haben, ist schlicht falsch und entspricht weder der Gesetzeslage und Rechtsprechung noch der Verwaltungspraxis des AMS“, betonen die beiden AK-Expertinnen.

Die derzeitigen Zumutbarkeitsbestimmungen können rasch zu einem Schaufelrad in Niedriglohnjobs werden.

Gernot Mitter, Arbeitsmarktexperte der Arbeiterkammer

Gefangen im Niedriglohnsektor

„Die derzeitigen Zumutbarkeitsbestimmungen können rasch zu einem Schaufelrad in Niedriglohnjobs werden“, warnt Mitter. In einer solchen Situation müssen Arbeitslose förmlich jeden Job annehmen. Egal welches Lohnniveau sie zuvor hatten oder über welche Ausbildungen sie verfügen. Ein degressives Modell fördert diesen Druck zusätzlich. Stattdessen sollte es eigentlich so sein, dass Menschen nach ihrer Arbeitslosigkeit wieder auf dem Lohnniveau vor der Arbeitslosigkeit anknüpfen können. Sie sollten keinen Einbruch in ihrer Erwerbskarriere hinnehmen müssen.


Reform der Arbeitslosenversicherung

Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt erschüttert. Im April 2020 waren 571.477 Personen ohne Job – so viele wie noch nie zuvor in der Zweiten Republik. In der Pandemie haben wir alle gesehen, wie schnell jemand seinen Job verlieren kann. Was Österreich gerade jetzt braucht, ist eine Reform der Arbeitslosenversicherung. Mit dem Recht auf berufliche Aus- und Weiterbildung sowie finanziell und sozial gut abgesichert zu sein, fordert Mitter. Vor allem im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit kann es zu einem Auseinanderklaffen zwischen den Anforderungen der Unternehmen und dem Angebot an Qualifikationen kommen. Umso wichtiger ist das Angebot an Weiterbildungen für Arbeitslose, damit die Anforderungen der Unternehmen erfüllt werden können.

Wie anfangs bereits erwähnt, ist die Arbeitslosigkeit stark durch ein Misstrauen gegenüber den Arbeitslosen geprägt. Was dabei oft übersehen wird: dass auch einige Unternehmen die Arbeitslosenversicherung ausnutzen und das AMS als „Parkplatz“ für ihre Beschäftigten missbrauchen. Das Aussetzen von Beschäftigungsverhältnissen, das umgangssprachlich als „Zwischenparken beim AMS“ bezeichnet wird, bezeichnet die Problematik, dass Unternehmen, wenn sie nicht genügend Aufträge haben, ihre Mitarbeiter:innen kündigen, nur um sie dann bei besserer Auftragslage wieder aufzunehmen.

Unternehmen nutzen Arbeitslosengeldregelung aus

Mitter weist darauf hin, dass bei einem degressiven Arbeitslosengeldmodell (mit höherem Arbeitslosengeld zu Beginn) Personen eher gewillt seien, beim „Zwischenparken beim AMS“ mitzuspielen. Und sich keinen anderen Job zu suchen. Stattdessen bräuchte es Regelungen, die verhindern, dass Unternehmen die Arbeitslosenversicherung ausnutzen. Dies könnte laut Mitter dadurch erreicht werden, dass Unternehmen dafür zahlen und die Beträge der Arbeitslosenversicherung ersetzen müssen.

Ein weiterer Aspekt für mehr Fairness in der Arbeitslosenversicherung betrifft den Paragraf 11 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Dieser sieht eine Sperre des Arbeitslosengeldes von vier Wochen vor, wenn Arbeitnehmer:innen selbst einen Job kündigen. Dabei handelt es sich um eine unfaire Regelung, die Arbeitnehmer:innen oft dazu zwingt, auch in schlechten Arbeitsverhältnissen mit schlechten Arbeitsbedingungen oder niedrigem Lohn zu auszuharren.

Probleme der Arbeitslosenversicherung angehen

Ein weiterer Aspekt, der dringend einer Verbesserung bedarf, ist die Beratung von Arbeitslosen. Aktuell stehen für eine arbeitslose Person im Schnitt nur elf Minuten Beratungszeit im Monat zur Verfügung. Und das sei mehr als unzureichend, so Mitter. Man müsse sich mehr mit den Leuten auseinandersetzen können. AMS-Berater:innen müssen sich individuell ansehen können, was Menschen brauchen.  Dafür benötigen sie aber deutlich mehr Zeit. Mitter plädiert daher für eine Stunde Beratungszeit pro Monat pro arbeitsloser Person.

Arbeitslosen müssen die Chance haben, einen fair bezahlten und ihren Ausbildungen entsprechenden Job zu finden. Für die Zeit der Arbeitslosigkeit muss es eine armutsfeste Versicherungsleistung. Was es dafür braucht, haben die AK-Expert:innen deutlich formuliert. Nun liegt es an den politischen Entscheidungsträgern, erste Schritte in die richtige Richtung zu setzen. Nur so kann sich der Arbeitsmarkt nachhaltig erholen und den Betroffenen gute, faire und langfristige Perspektiven bieten.

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Über den/die Autor:in

Beatrix Mittermann

Beatrix Mittermann hat internationale Betriebswirtschaft an der WU Wien, in Thailand, Montenegro und Frankreich studiert. Sie ist Autorin, Schreibcoach sowie freie Redakteurin für diverse Magazine und Blogs.

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