Die Probleme der Arbeitslosenversicherung

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  1. Seite 1 - Modernisierung der Zumutbarkeitsbestimmungen
  2. Seite 2 - Reform der Arbeitslosenversicherung
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Verschärfte Zumutbarkeitsbedingungen, degressives Arbeitslosengeld, Sanktionen? Die Probleme der Arbeitslosenversicherung müssen angegangen werden.

Reform der Arbeitslosenversicherung

Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt erschüttert. Im April 2020 waren 571.477 Personen ohne Job – so viele wie noch nie zuvor in der Zweiten Republik. In der Pandemie haben wir alle gesehen, wie schnell jemand seinen Job verlieren kann. Was Österreich gerade jetzt braucht, ist eine Reform der Arbeitslosenversicherung. Mit dem Recht auf berufliche Aus- und Weiterbildung sowie finanziell und sozial gut abgesichert zu sein, fordert Mitter. Vor allem im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit kann es zu einem Auseinanderklaffen zwischen den Anforderungen der Unternehmen und dem Angebot an Qualifikationen kommen. Umso wichtiger ist das Angebot an Weiterbildungen für Arbeitslose, damit die Anforderungen der Unternehmen erfüllt werden können.

Wie anfangs bereits erwähnt, ist die Arbeitslosigkeit stark durch ein Misstrauen gegenüber den Arbeitslosen geprägt. Was dabei oft übersehen wird: dass auch einige Unternehmen die Arbeitslosenversicherung ausnutzen und das AMS als „Parkplatz“ für ihre Beschäftigten missbrauchen. Das Aussetzen von Beschäftigungsverhältnissen, das umgangssprachlich als „Zwischenparken beim AMS“ bezeichnet wird, bezeichnet die Problematik, dass Unternehmen, wenn sie nicht genügend Aufträge haben, ihre Mitarbeiter:innen kündigen, nur um sie dann bei besserer Auftragslage wieder aufzunehmen.

Unternehmen nutzen Arbeitslosengeldregelung aus

Mitter weist darauf hin, dass bei einem degressiven Arbeitslosengeldmodell (mit höherem Arbeitslosengeld zu Beginn) Personen eher gewillt seien, beim „Zwischenparken beim AMS“ mitzuspielen. Und sich keinen anderen Job zu suchen. Stattdessen bräuchte es Regelungen, die verhindern, dass Unternehmen die Arbeitslosenversicherung ausnutzen. Dies könnte laut Mitter dadurch erreicht werden, dass Unternehmen dafür zahlen und die Beträge der Arbeitslosenversicherung ersetzen müssen.

Ein weiterer Aspekt für mehr Fairness in der Arbeitslosenversicherung betrifft den Paragraf 11 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Dieser sieht eine Sperre des Arbeitslosengeldes von vier Wochen vor, wenn Arbeitnehmer:innen selbst einen Job kündigen. Dabei handelt es sich um eine unfaire Regelung, die Arbeitnehmer:innen oft dazu zwingt, auch in schlechten Arbeitsverhältnissen mit schlechten Arbeitsbedingungen oder niedrigem Lohn zu auszuharren.

Probleme der Arbeitslosenversicherung angehen

Ein weiterer Aspekt, der dringend einer Verbesserung bedarf, ist die Beratung von Arbeitslosen. Aktuell stehen für eine arbeitslose Person im Schnitt nur elf Minuten Beratungszeit im Monat zur Verfügung. Und das sei mehr als unzureichend, so Mitter. Man müsse sich mehr mit den Leuten auseinandersetzen können. AMS-Berater:innen müssen sich individuell ansehen können, was Menschen brauchen.  Dafür benötigen sie aber deutlich mehr Zeit. Mitter plädiert daher für eine Stunde Beratungszeit pro Monat pro arbeitsloser Person.

Arbeitslosen müssen die Chance haben, einen fair bezahlten und ihren Ausbildungen entsprechenden Job zu finden. Für die Zeit der Arbeitslosigkeit muss es eine armutsfeste Versicherungsleistung. Was es dafür braucht, haben die AK-Expert:innen deutlich formuliert. Nun liegt es an den politischen Entscheidungsträgern, erste Schritte in die richtige Richtung zu setzen. Nur so kann sich der Arbeitsmarkt nachhaltig erholen und den Betroffenen gute, faire und langfristige Perspektiven bieten.

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Über den/die Autor:in

Beatrix Mittermann

Beatrix Mittermann hat internationale Betriebswirtschaft an der WU Wien, in Thailand, Montenegro und Frankreich studiert. Sie ist Autorin, Schreibcoach sowie freie Redakteurin für diverse Magazine und Blogs.

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