„Wir schaffen bei solchen Temperaturen nicht einmal die Hälfte unseres eigentlichen Arbeitstempos. Die Leistung ist einfach eine andere“, erzählt Wolfgang. Immer öfter müssten die Fassaden-Arbeiter:innen vom Gerüst steigen, sich in den Schatten setzen und eine Pause machen. „Manchmal hat der Chef angerufen und gefragt, wie es uns geht. Dann hieß es, wir sollen uns halt kaltes Wasser kaufen und die Rechnung in die Firma bringen.“ Einen Container, in den sie sich zurückziehen können, gebe es zwar auf der Baustelle, aber: Er ist aus Metall. „Da drin hatte es zu Mittag 50 Grad. Niemand geht freiwillig dort rein. Aber er wirft zumindest einen Schatten“, sagt Wolfgang.
Extremhitze
Für die kommenden Jahre prognostiziert die Klimaforschung einen weiteren Anstieg der Temperaturen. Je wärmer es wird, desto mehr Treibhausgase setzt auch die Natur selbst frei, beispielsweise aus tauendem Permafrost oder aus Waldbränden. Diese Rückkopplung ist in vielen Klimamodellen nicht vollständig abgebildet. Eine Studie im Fachjournal „Environmental Research Letters“ rechnet vor, dass die Erwärmung dadurch um 20 bis 30 Prozent stärker ausfallen könnte als bisher angenommen.
Was das im Alltag bedeutet, spüren jene am stärksten, die draußen in der prallen Sonne körperlich arbeiten müssen. Von 7 Uhr morgens bis 17 Uhr steht Wolfgang auf der Baustelle. Wenn er nach Hause fährt, ist der Tag für ihn gelaufen: „Dann kann ich mich nur mehr hinlegen. Körperlich ist man einfach komplett erledigt nach so einem Dienst. Es bleibt keine Lebensqualität, keine Energie für Freizeit übrig“, sagt Wolfgang. Am nächsten Tag kommt er schon geschlaucht auf die Baustelle, denn auch die Nächte sind heiß. Ab 34 Grad, sagt er, wird es wirklich unangenehm.

In der Theorie gibt es mehrere Regelungen, die Menschen in der Baubranche davor schützen sollen. Zum einen besagt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, dass Arbeitgeber:innen ihre Mitarbeiter:innen vor Belastungen wie Hitze schützen müssen. Sie müssen „geeignete Maßnahmen“ treffen, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Geht das nicht, müssen sich die Rahmenbedingungen ändern. In der Praxis heißt das oft: andere oder kürzere Arbeitszeiten und längere oder häufigere Pausen.
Erst 2026 wurde zudem die neue Hitzeschutzverordnung, kurz Hitze-V, tragend. Speziell für die Baubranche gibt es außerdem das Schlechtwetterentschädigungsgesetz. Es regelt die Entschädigung für Arbeitsstunden, die wegen schlechten Wetters ausfallen, dazu zählt auch Hitze bei mehr als 32,5 Grad im Schatten. Ob die Arbeit eingestellt wird, entscheidet der:die Arbeitgeber:in nach Anhörung des Betriebsrats. Wird Hitzefrei gewährt, erhalten die Beschäftigten für die tatsächlich ausgefallenen Arbeitsstunden 60 Prozent ihres Lohns. Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) erstattet den Betrieben diese Entschädigung sowie eine Pauschale für Sozialabgaben.
Hitzefrei bedeutet Lohnverlust
In der Praxis ist das komplexer, wie Christian Ringseis, Wiener Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), weiß. „Für Beschäftigte bedeutet Hitzefrei einen Lohnverlust bei den ausgefallenen Stunden. Manche arbeiten deshalb trotz großer Belastung weiter, weil sie auf das Geld angewiesen sind“, erklärt er. Hinzu komme das Problem des Termindrucks. Schon bei Angebotslegung müssen Bautermine angegeben werden. Werden diese nicht eingehalten – beispielsweise wegen Hitzefrei –, führt das zu Vertragsstrafen, sogenannten Pönalen. „Der Druck durch Fertigstellungstermine und Vertragsstrafen führt dazu, dass trotz gefährlicher Hitze weitergearbeitet wird. Die Gesundheit der Beschäftigten darf dabei niemals auf der Strecke bleiben“, sagt Ringseis. Es brauche ein neues Vergaberecht: „Hitze muss schon in der Bauplanung und Ausschreibung mitgedacht werden. Wir sind dafür in Gesprächen mit der Politik.“
Hitze muss schon in der Bauplanung und Ausschreibung mitgedacht werden. Wir sind dafür in Gesprächen mit der Politik.
Christian Ringseis, Gewerkschaft Bau-Holz (GBH)
Die Stadt Wien hat diesen Sommer als Vorreiterin einen früheren Baubeginn ab 6 Uhr morgens erlaubt, damit früher aufgehört und der größten Nachmittagshitze ausgewichen werden kann. Dank der offiziellen Genehmigung konnten Anrainer:innenbeschwerden die Baustellen außerdem nicht stoppen. „Es braucht auch ein Umdenken der Zivilbevölkerung und ein Verständnis dafür, was es bedeutet, in dieser Branche zu arbeiten“, so Ringseis.
Auswirkungen auf die Gesundheit
Wer sich der Hitze ungeschützt ausliefert, riskiert gesundheitliche Schäden. Der Körper muss hart arbeiten, um seine Normaltemperatur zu halten. Das fordert das Herz-Kreislauf-System, so die Österreichische Gesundheitskasse. Viele Menschen leiden unter Schwindel; durch das starke Schwitzen verliert der Körper viel Flüssigkeit. Besonders riskant wird es bei einem Hitzschlag – wenn also der Körper so heiß wird, dass er sich selbst kaum noch abkühlen kann. In manchen Fällen führt das sogar zum Tod. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zählte allein im heurigen Juni und Juli mehr als 600 Hitzetote, so viele wie noch nie zuvor.
Ringseis berichtet von mindestens drei Fällen in Wien in diesem Sommer, in denen Kranführer von der Feuerwehr aus der Kabine geholt und abgeseilt werden mussten. Der Grund: Hitzekollaps. Er erklärt: „Wenn Kranfahrer:innen gerade keinen Auftrag haben, spricht niemand mit ihnen, niemand bekommt mit, wie es ihnen geht.“ Besonders die Krankabinen würden sich aber stark aufheizen. Und: „Es ist am Boden schon gefährlich, zu kollabieren. Aber in der Höhe, am Dach, auf dem Gerüst, potenziert sich die Gefahr.“
Ein weiteres Risiko: Nicht alle Gesundheitsschäden sind sofort sichtbar. Langfristig kann die UV-Strahlung schwere Krankheiten wie Hautkrebs begünstigen, auch Vorerkrankungen können durch die hohe Belastung schlimmer werden. Für die GBH ist eine Verbesserung des Schutzes deswegen ein dringendes Anliegen. „Unser Ziel ist ganz einfach: Jede:r Beschäftigte soll am Abend wieder gesund nach Hause kommen. Dafür müssen wir alles unternehmen, was notwendig ist“, sagt der GBH-Bundesvorsitzende Josef Muchitsch.

Rechte in der Theorie
Seit heuer gilt in Österreich für Menschen, die im Freien arbeiten, zusätzlich die Hitze-V. Sie kommt zum Einsatz, sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung der Stufe Gelb ausspricht – ab einer gefühlten Temperatur von mindestens 30 Grad. Ab dann muss der:die Arbeitgeber:in die Beschäftigten besonders schützen, verbindliche Pflichten bestehen laut Gewerkschaft bereits. Als Maßnahmen sind aber in der Hitze-V vor allem Beispiele angeführt. Die Arbeitszeit kann in kühlere Stunden verlegt werden, Tätigkeiten können gewechselt werden. Was fehlt, sind klare gesetzliche Grenzen betreffend Arbeitszeiten und Hitzefrei.
„Bei schwerer körperlicher Arbeit und extremer Hitze reichen diese Maßnahmen irgendwann nicht mehr aus“, sagt Muchitsch. Arbeitet eine Person bei gefühlten 30 Grad schwer, müsste sie sich schon nach 30 Minuten etwa genauso lange erholen, wie eine Studie der Medizinischen Universität Wien im Auftrag der Arbeiterkammer zeigt. Schon ab 30 Grad steige das Unfallrisiko um 7 Prozent.
Laut Hitze-V müssten nun auch Krankabinen ausreichend gekühlt werden. Hier gilt allerdings eine Übergangsfrist: Für Krankabinen, die mit 1. Jänner 2026 technisch nicht gekühlt werden können, gilt die Pflicht erst ab 1. Juni 2027. Für andere Fahrzeuge wie Bagger gilt eine Bestandsregel: Geräte, die zu Jahresbeginn bereits ohne Klimatisierung im Einsatz waren, dürfen Firmen weiterverwenden – Letztere sollen stattdessen andere Schutzmaßnahmen treffen.
Einhaltung in der Praxis nötig
Die GBH begrüßt die Verordnung grundsätzlich, pocht aber vor allem auf ihre Einhaltung in der Praxis. Das Arbeitsinspektorat hat allein bis Ende Juli rund 2.300 Kontrollen durchgeführt. In mehr als 70 Prozent davon gab es Beanstandungen: Gefahren waren nicht ausreichend evaluiert, Maßnahmen fehlten oder waren nicht dokumentiert, wie der „Kurier“ berichtete.
Ab 35 Grad muss bei schwerer körperlicher Arbeit im Freien verbindlich Schluss sein. Das muss doch für jeden einleuchtend sein.
Josef Muchitsch, GBH-Bundesvorsitzende
Muchitsch fordert zudem eine Schmerzgrenze: „Klar ist für mich: Irgendwann braucht es eine rote Linie. Ab 35 Grad muss bei schwerer körperlicher Arbeit im Freien verbindlich Schluss sein. Das muss doch für jeden einleuchtend sein“, sagt Muchitsch. Genau hier setzt ein Maßnahmenpaket an, das der GBH-Bundesvorstand im September beschlossen hat: Vertragsstrafen wegen hitzebedingter Verzögerungen sollen ausgeschlossen, Hitzeschutz schon bei Ausschreibungen und Bauzeitplänen mitgedacht werden. Dazu kommen fixe Arbeitszeitgrenzen: acht Stunden ab 30 Grad, sieben ab 32,5 Grad und ein Rechtsanspruch auf Hitzefrei ab 35 Grad.
Auch die GBH besuchte im Hitzesommer zahlreiche Baustellen. „Wir haben dabei keine einzige gesehen, die wirklich zu 100 Prozent alle Bedingungen der Verordnung erfüllt hat. Aber Unternehmen mit Betriebsrat sind wesentlich weiter“, sagt Landesgeschäftsführer Ringseis. Ein Problem sei der starke Einsatz von Subunternehmen und Leiharbeiter:innen. „Betriebe kümmern sich um das eigene Personal. Aber ab der ersten Subebene ist es oft vorbei, und das ist eine zusätzliche Schwierigkeit.“
Betriebsrat alarmiert
Bei der Arbeitnehmer:innenvertretung ist das längst angekommen. Christian Sambs ist freigestellter Betriebsrat bei der HAZET Bauunternehmung GmbH mit rund 100 Mitarbeiter:innen. Er arbeitet seit 43 Jahren in der Branche und sagt: „Wir werden die Hitze nicht mehr wegbringen. Also müssen wir unsere Arbeit daran anpassen. Keine Baustelle, kein Haus ist es wert, dass im schlimmsten Fall jemand stirbt, wenn man es baut.“ Bisher gilt die Möglichkeit, hitzefrei zu nehmen, nur, wenn Polier:in oder Chef:in zustimmen. Hochgerechnet auf ganz Österreich habe jede:r Arbeiter:in im Bausektor dieses Jahr drei Schlechtwetterstunden infolge von Hitze bekommen.
Dass es nicht mehr sind, hat auch mit dem Druck in der Branche zu tun. Eines der größten Risiken ist laut Sambs die ständige Steigerung der Produktivität. „Mehr als arbeiten können wir nicht. Wir haben nur zwei Hände. Aber der Druck führt zu Fehlern und zu Arbeitsunfällen.“ Viele der Mitarbeiter:innen in seinem Unternehmen seien seit Jahrzehnten dabei und hätten die Entwicklungen miterlebt. Sambs: „Ein Polier hat vor wenigen Wochen zu mir gesagt: ‚Weißt du, was mir auffällt? Man hört auf der Baustelle kein Lachen mehr. Jeder arbeitet, was nur geht. Aber der Spaß, der Schmäh, die Freude sind komplett weg.‘“
Steigender Druck
Den Druck auf den Baustellen zu reduzieren ist genauso wichtig wie die Umsetzung der Hitze-V – die darauf abzielt, bestehende Gesetze präziser zu machen. Aber selbst, wenn alle wissen, was zu tun ist, sieht die Praxis oft anders aus. „Die neue Hitzeschutzverordnung ist in vielen Betrieben und auf vielen Baustellen noch nicht wirklich angekommen. Genau das muss jetzt zuerst passieren“, sagt Muchitsch.
🌡️ Arbeiten bei Hitze? Arbeitgeber:innen müssen Beschäftigte vor großer Belastung schützen. Gerade in Pflege- und Careberufen braucht es wirksame Hitzeschutzmaßnahmen. Die #AK informiert über deine Rechte. #AKService #Hitzeschutz
— @Arbeiterkammer (@arbeiterkammer.at) 4. August 2026 um 10:22
GBH und ÖGB befürchten zudem, dass die Herausforderungen des Sommers im Herbst von der Politik vergessen werden. „Wir müssen die kommenden Monate gemeinsam mit den Bau-Sozialpartnern und der Politik nutzen, damit vor dem nächsten Sommer eine verbindliche Lösung steht“, sagt Muchitsch. „Wieder erst bei der nächsten Hitze 2027 darüber zu diskutieren ist zu spät.“