Warum braucht es Erbschaft- und Vermögensteuern?
Weil das österreichische Steuersystem strukturell ungerecht ist: Mehr als 80 Prozent der Steuereinnahmen kommen aus Arbeit und Konsum, während Vermögen kaum zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Dabei ist Reichtum in Österreich extrem konzentriert: Das reichste Prozent besitzt rund 40 Prozent des gesamten Privatvermögens – die ärmere Hälfte der Bevölkerung hingegen so gut wie nichts.
Gleichzeitig tragen Erbschaften maßgeblich dazu bei, diese Ungleichheit zu verfestigen und über Generationen fortzuschreiben. Wer in Österreich reich geboren wird, bleibt reich – nicht aufgrund von Leistung, sondern aufgrund von Herkunft: 84 Prozent der österreichischen Milliardär:innen haben ihr Vermögen nicht selbst erwirtschaftet, sondern geerbt. Diese Zahl verdeutlicht, wie stark die Herkunft mittlerweile darüber entscheidet, wer am Ende über große Vermögen verfügt.

Für wen würden Erbschaft- und Vermögensteuern konkret gelten?
Eine Erbschaftsteuer mit großzügigen Freibeträgen und progressiven Steuersätzen würde die große Mehrheit der Bevölkerung nicht betreffen. Bei einem Freibetrag von einer Million Euro würden nur 0,2 Prozent aller Erb:innen Erbschaftsteuer zahlen.
Bei einer Vermögensteuer gilt ähnliches: Ein Modell mit einem Freibetrag von einer Million Euro würde nur die reichsten fünf Prozent der Haushalte betreffen, also jene, die ohnehin über außerordentlichen Wohlstand verfügen. Das viel beschworene „Einfamilienhaus der Oma” ist damit kein ernsthaftes Gegenargument.
Kritiker:innen warnen vor Kapitalflucht durch eine Vermögensteuer. Ist diese Sorge berechtigt?
Internationale empirische Analysen zeigen, dass Ausweichreaktionen auf eine Erbschaftsteuer gering sind– etwa, weil potenzielle Erblasser:innen sich nicht mit ihrem Ableben auseinandersetzen wollen oder ihr Sterberisiko unterschätzen. Bei der Vermögensteuer ist zudem zu beachten, dass ein beträchtlicher Teil des österreichischen Privatvermögens aus Immobilien besteht, die sich der Besteuerung gar nicht entziehen können. Entscheidend ist jedenfalls eine sorgfältige Ausgestaltung solcher Steuern, die Schlupflöcher schließt und auch Auslandsvermögen erfasst.