Der Fall sorgte auch in Österreich für Aufsehen: Foodinho ist eine Tochter des spanischen Lieferdienstes Glovo. Dieser ist Teil des Berliner Delivery-Hero-Konzerns – genau wie der österreichische Essenszusteller Foodora. Könnte dem pinken Lieferdienst auch hierzulande bald die Staatsanwaltschaft zu Leibe rücken?
Vorwurf „Scheinselbständigkeit“
In Italien ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Beschäftigung unter ausbeuterischen Bedingungen und illegaler Arbeitsvermittlung. Foodinho würde kollektivvertragliche Standards unterlaufen und im Schnitt nur 2,50 Euro pro Zustellung bezahlen. Mutmaßlich handelt es sich bei den formell als „Freiberufler:innen“ beschäftigten Fahrer:innen um sogenannte „Scheinselbständige“: Ihre Arbeit wird von Foodinho organisiert, überwacht und gegebenenfalls sanktioniert. Da sie formell als Selbständige gelten, erhalten die Fahrer:innen jedoch im Krankheitsfall oder bei Auftragsflauten keinen Lohn und müssen sich selbst versichern. Laut italienischer Staatsanwaltschaft lebten die meisten Foodinho-Fahrer:innen unterhalb der Armutsgrenze. Der gerichtlich bestellte Verwalter soll nun dafür sorgen, dass die insgesamt 40.000 Bot:innen legalbeschäftigt werden.
Mit den Vorwürfen konfrontiert antwortet Delivery Hero auf A&W-Nachfrage: „Wir sind fest dazu entschlossen, alle relevanten Fakten und Daten zur Untersuchung vorzulegen, die eindeutig belegen werden, dass Fahrer:innen fair und in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen vergütet werden“.
Gerichtskosten fest einkalkuliert
Ohnehin scheint man derlei „Komplikationen“ bereits eingepreist zu haben. 492,2 Millionen Euro legte der Konzern laut Geschäftsbericht 2024 angesichts einer „Rechtsunsicherheit“ beiseite: „In einigen europäischen und lateinamerikanischen Ländern“ werde „der Status der Fahrer:innen durch die Fahrer:innen selbst oder durch die örtlichen Behörden angefochten, um Arbeitgeberleistungen wie etwa Sozialversicherungsbeiträge zu erwirken“. Wie Delivery Hero auf Nachfrage erklärt, beziehen sich diese Rückstellungen „hauptsächlich auf Spanien und Italien“.
Dazu passt, dass seit Bekanntwerden der Zwangsverwaltung Foodinhos auch die Aktienkurse des Konzerns absackten, der Finanzdienstleister Citigroup sprach angesichts des Risikos höherer Lohnkosten gar eine Verkaufsempfehlung aus.
„Sehr gutes Modell für die Branche“
Vorwürfen wie jenen gegen Foodinho sahen sich in der Vergangenheit auch österreichische Lieferdienste ausgesetzt, allen voran Foodora. Mehrere Medien berichteten in der Vergangenheit über miserable Arbeitsbedingungen, Dumpinglöhne, Subunternehmenskonstruktionen und Scheinselbständigkeit beim pinken Lieferdienst. Bis heute sind Medienberichten zufolge nur wenige Prozent der mehreren Tausend Foodora-Fahrer:innen tatsächlich angestellt. Die meisten sind als Freie Dienstnehmer:innen oder im Auftrag von Subunternehmen unterwegs. Im Gegensatz zu „echten Dienstnehmer:innen“ haben sie weniger Anspruch auf Sozialleistungen und sind arbeitsrechtlich schlechter gestellt.
Wie viele ihrer Fahrer:innen tatsächlich angestellt sind, wollte Foodora auf A&W-Nachfrage nicht beantworten. Alexander Gaied, Managing Director bei Foodora Austria, legt in einem schriftlichen Statement jedoch Wert darauf, dass das Modell der Freien Dienstnehmer:innen ein „sehr gutes Modell für die Branche an sich darstellt“, da es „volle Flexibilität bei sozialer Absicherung“ biete.
Verbesserungen durch EU wahrscheinlich
Johannes Warter, Wissenschaftler am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg, ist da skeptisch: „Die arbeitsrechtlichen Probleme in Italien sind in Österreich die gleichen“, erklärt Warter. Dass sich das Vorgehen der Mailänder Staatsanwaltschaft auf Österreich umlegen lässt, bezweifelt er jedoch. In Österreich seien die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben.
Das Gesetz, auf das die Mailänder Staatsanwaltschaft zurückgreift, stammt aus dem Jahr 2016 und wurde ursprünglich verabschiedet, um die Ausbeutung von Migrant:innen in der Landwirtschaft durch die Mafia und andere kriminelle Organisationen zu bekämpfen. Aufgrund zunehmender arbeitsrechtlicher Verstöße wurde sein Wirkungsbereich nun auf die Essenszustellung ausgeweitet. Das österreichische Recht kennt keinen vergleichbaren Paragrafen. Und dass ein Unternehmen von einem Gericht unter Sachverwaltung gestellt wird, sei hierzulande schwer vorstellbar, so Warter.
Ende Juli 2025 war es so weit: Lieferando entließ alle festangestellten Fahrer:innen und setzt nur noch freie Dienstnehmer:innen ein. Damit verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen der Rider:innen weiter.
Der Tiroler Betriebsrat Fabian Warzilek wollte das nicht einfach hinnehmen. 👇
— Arbeit&Wirtschaft Magazin (@aundwmagazin.bsky.social) 8. August 2025 um 13:00
Mehr Hoffnung als das Vorgehen der Mailänder Staatsanwaltschaft macht Warter die Europäische Plattformdirektive, eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie, die insbesondere Scheinselbständigkeit bekämpfen soll. Diese wurde im April 2024 vom EU-Parlament verabschiedet und muss noch dieses Jahr in österreichisches Recht übersetzt werden. Den EU-Mitgliedsstaaten ist bei der konkreten Ausgestaltung ein gewisser Spielraum gegeben. Warter ist allerdings zuversichtlich, dass es für Essenszusteller:innen deutliche Verbesserungen geben könnte.