Wie beeinflussen die neuen Regeln den Ruhestand von Arbeitnehmer:innen? Wir haben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen bei der Pension für 2026.
Pensionserhöhung 2026
Die Pensionserhöhung 2026 ist sozial gestaffelt. Pensionist:innen mit einer Pension bis zu 2.500 Euro brutto bekommen die volle Inflationsabgeltung in Höhe von 2,7 Prozent. Personen mit einer Bruttopension ab 2.500 Euro erhalten einen Fixbetrag von 67,50 Euro pro Monat.
Was bedeutet Teilpension?
Neu ab 2026 ist die Teilpension, gedacht als Zwischenschritt zwischen Arbeit und Pension. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf eine (vorzeitige) Pension wie etwa Korridor-, Langzeitversicherten-, Schwerarbeits- oder reguläre Alterspension besteht, kann diese als Teilpension in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist eine Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 bis maximal 75 Prozent. Neben dem Erwerbseinkommen kann somit auch ein Teil der Pension bezogen werden, und zwar je nach gewählter Arbeitszeitreduktion in Höhe von 25, 50 oder 75 Prozent.
Wie funktioniert die Altersteilzeit neu?
Damit können Arbeitsnehmer:innen die Arbeitszeit reduzieren, wobei die Beitragsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge vor der Herabsetzung der Arbeitszeit erhalten bleibt. Gedacht ist sie als gleitender Übergang in die Pension – ohne negative Auswirkungen der Arbeitszeitreduktion in Bezug auf Pensionshöhe, Krankengeld, Abfertigung oder Arbeitslosengeld. Bisher konnten Arbeitnehmer:innen Altersteilzeit mit gefördertem Lohnausgleich bis zu fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter in Anspruch nehmen. Das ändert sich: Die Bezugsdauer des Altersteilzeitgeldes wird ab 2026 bis 2029 schrittweise auf drei Jahre vor Anspruch auf Korridor- oder Alterspension verkürzt.
Zusätzlich ändert der Gesetzgeber die Voraussetzung des Vorliegens arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung. Statt bisher notwendiger 780 Wochen (15 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten 25 Jahren vor Geltendmachung des Anspruchs werden die notwendigen Zeiten ab 1. Jänner 2026 schrittweise angehoben, bis diese ab 2029 bei 884 Wochen (17 Jahre) liegen. Änderungen gibt es auch bei der Berechnung des Altersteilzeitgeldes: Ab 1. Jänner 2026 werden Überstunden und Überstundenpauschalen nicht mehr berücksichtigt.
Was ändert sich bei der Korridorpension?
Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit, vorzeitig in Pension zu gehen, sofern genug Versicherungsjahre vorhanden sind. Bisher konnte man ab dem 62. Lebensjahr in Korridorpension gehen, wenn man mindestens 40 Versicherungsjahre vorweisen konnte. Ab 2026 erhöht die Regierung das Antrittsalter schrittweise. Eine vorzeitige Pensionierung in dieser Form ist ab 2029 dann erst ab dem 63. Lebensjahr möglich. Die notwendigen Versicherungsjahre steigen auf 42 Jahre.
Weitere Informationen unter www.oegb.at/pensionen oder beim AK-Pensionsrechner.