Stimme der Jugend muss bleiben

Foto (C) ÖGB-Verlag/Michael Mazohl

Inhalt

  1. Seite 1 - Interessen, Wünsche, Forderungen von Jugendlichen artikulieren
  2. Seite 2 - Konzept ‚Jugendliche vertreten Jugendliche‘ bewährt
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Mit der Abschaffung des Jugendvertrauensrats würden Lehrlinge ihre eigenständige Vertretung im Betrieb verlieren - und die Unternehmen ein wichtiges Bindeglied.
Als vor über 40 Jahren durch den Einsatz der Österreichischen Gewerkschaftsjugend im Jahr 1973 das Jugendvertrauensrätegesetz in Kraft trat, war das ein Meilenstein für die Mitbestimmung junger Menschen im Betrieb. Daran erinnert sich auch noch Rudi Kaske, Präsident der Arbeiterkammer und einer der ersten Jugendvertrauensräte in Österreich: „Die Aktion ‚M‘ stand für Mitbestimmung und wir sammelten dabei im Betrieb, unter Freunden, in der Berufsschule, aber auch auf der Straße Unterschriften für das Gesetz zur Schaffung eines Jugendvertrauensrats. Innerhalb von drei Monaten kamen so mehr als 51.000 Unterschriften zusammen. Unser Einsatz, das Mund-Aufmachen und sich zu engagieren hatten sich ausgezahlt!“

Die JugendvertrauensrätInnen vertreten die Interessen der Lehrlinge und junger Beschäftigter im Betrieb. Sie kümmern sich darum, dass gesetzliche Bestimmungen zur Lehrlingsausbildung eingehalten werden, sind Ansprechperson bei schulischen und privaten Problemen, und sie dienen als Bindeglied zwischen Vorgesetzten und Lehrlingen.

Hineinversetzen

„Man kann sich als Jugendvertrauensrat viel besser in die Rolle der Lehrlinge versetzen, weil man selbst Lehrling war oder ist und sich auch im gleichen Alter befindet. Da weiß man einfach, mit welchen Problemen die Kollegen und Kolleginnen inner- und außerhalb des Betriebs zu kämpfen haben“, erzählt Amer Kaniza, Jugendvertrauensrat bei Anker Snack & Coffee in Wien.

Ähnlich dem Betriebsrat ist in jedem Betrieb mit mehr als fünf Lehrlingen und/oder Jugendlichen ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren bzw. Lehrlinge unter 21 Jahren. Als Jugendvertrauensrat kandidieren können alle, die das 23. Lebensjahr am Tag der Wahlausschreibung noch nicht vollendet haben. Gewählt wird alle zwei Jahre.

Im Regierungsprogramm heißt es nun: „Das aktive Wahlalter bei Betriebsratswahlen wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt (Harmonisierung mit ‚Wählen ab 16‘) und ersetzt den Jugendvertrauensrat.“ Dass das aktive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen auf 16 gesenkt werden soll, ist grundsätzlich positiv. „Wir würden sogar weiter gehen und die Wahlalterbegrenzung für Betriebsratswahlen gänzlich streichen“, so Sascha Ernszt, Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend. Gegen das Vorhaben, den Jugendvertrauensrat ganz abzuschaffen, bildet sich aber eine breite Front. „Wenn das Wahlalter für Betriebsratswahlen auf 16 Jahre gelegt wird und damit Jugendvertrauensräte angeblich abgelöst werden, verlieren alle 15-jährigen Lehrlinge ihr Mitspracherecht im Betrieb. Das ist circa ein Drittel aller Lehrlinge, die damit ihrer Stimme beraubt werden“, ärgert sich Theresa Öfner. Die 19-Jährige war bis vor Kurzem Jugendvertrauensrätin bei Sandoz in Tirol und hat sich dort für die jungen Beschäftigten starkgemacht. „Viele könnten dann auch den Betriebsrat nicht wählen, weil eine Lehrzeit zwischen drei und vier Jahre dauert, der Betriebsrat aber nur alle fünf Jahre gewählt wird“, ergänzt sie.

Auch René Pfister, Mitglied des Angestelltenbetriebsrates der Austrian Airlines, sieht in der Mitbestimmung von Jugendlichen nur Vorteile: „Die Interessen, Wünsche sowie Forderungen von Jugendlichen werden durch Jugendliche am besten artikuliert. Wie sollen die Jungen lernen, sich für Interessen einzusetzen, wenn sie selbst keine Möglichkeit dafür bekommen? Wenn es zum Beispiel ein Problem in der Lehrlingsausbildung gibt, ist es besser, wenn der Jugendvertrauensrat oder die Jugendvertrauensrätin direkt mit den Ausbildnern spricht, ohne mehrere Personen zwischenschalten zu müssen. Der direkte Weg ist der effektivste.“

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