Nur gut gemeint?

Foto (C) fotolia.com / Laura

Inhalt

  1. Seite 1 - Wiedereingliederungszeit
  2. Seite 2
  3. Auf einer Seite lesen >
Es gibt sinnvolle Alternativen zur 2014 abgeschafften befristeten Invaliditätspension. Doch Geldmangel verhindert, dass Betroffene effizient unterstützt werden.
Rehabilitation vor Pension“ lautet seit einigen Jahren das Motto im Umgang mit ArbeitnehmerInnen und Arbeitsuchenden, die nicht (mehr) in der Lage sind, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Egal ob Burn-out, Krebs, chronische Wirbelsäulenbeschwerden oder Unfallfolgen: Individuelle Pläne für die medizinische und berufliche Rehabilitation sollen passgenaue Maßnahmen ermöglichen und Betroffenen neue Perspektiven bieten.

Für ab 1964 Geborene brachte eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012 entscheidende Neuerungen: Mit Jänner 2014 wurde die befristete Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension bei Angestellten bzw. Erwerbsunfähigkeitspension bei Selbstständigen) abgeschafft. Wer mindestens sechs Monate hindurch im Krankenstand bleiben muss, erhält Rehabilitationsgeld in der Höhe des Krankengeldes von der Gebietskrankenkasse und medizinische Rehabilitation durch die Pensionsversicherung. Case-ManagerInnen der Krankenkassen unterstützen und begleiten den Genesungsprozess und die Rehabilitation. Dafür wird ein individueller Versorgungsplan erstellt.

Fast zwei Drittel abgelehnt

Eine Invaliditätspension wird nur mehr bei dauernder Invalidität zuerkannt, sprich wenn eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten ist. Das heißt, diese Pension erhalten nur Menschen, die vollständig erwerbsunfähig sind oder denen eine berufliche bzw. medizinische Rehabilitation nicht zumutbar ist. Im Jahr 2016 wurden laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger 57.040 Anträge auf Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension eingereicht. Ca. 60 Prozent wurden abgelehnt. Rund ein Drittel der Abgewiesenen reagiert mit einer Klage beim Sozialgericht, etwa 20 Prozent dieser Fälle sind in der Regel auch erfolgreich. Wer den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, kann eine neue Ausbildung absolvieren. Der Anspruch auf das entsprechende Umschulungsgeld besteht nur dann, wenn die Betroffenen bei der Auswahl, Planung und Durchführung der Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation aktiv mitwirken.

Soweit die juristischen Basics, doch wie schon erwähnt gibt es in der Praxis einige gravierende Mankos. So setzen die Maßnahmen meist viel zu spät an. „Typisch ist leider nach wie vor, dass die BezieherInnen von Rehabilitationsgeld schon längere Zeit arbeitslos sind“, berichtet AK-Pensionsexperte Wolfgang Panhölzl. „Und bei der beruflichen Rehabilitation hat sich gezeigt, dass einmal invalide Personen kaum mehr über die physischen und psychischen Ressourcen verfügen, die erforderlich sind, um – im fortgeschrittenen Alter – einen neuen Beruf zu erlernen.“

Um hier gegenzusteuern, wurde mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017 unter anderem der Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation schon bei drohender Invalidität eingeführt. Damit besteht erstmals die Möglichkeit, bereits bis zu fünf Jahre vor der Invalidität aus einer belastenden Tätigkeit auszusteigen und einen neuen Beruf zu erlernen.

Buchtipp: W. Pinggera, W. Pöltner, E. Sladecek: Pension & Invalidität

Wiedereingliederungsteilzeit

Nach einem langen Krankenstand, etwa durch eine Krebserkrankung, möchten viele Betroffene gerne wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, befürchten aber, täglich acht Stunden nicht durchhalten zu können. Seit Juli 2017 gibt es die Möglichkeit, nach langen Krankenständen schrittweise wieder in den Beruf zurückzukehren. Diese freiwillige Wiedereingliederungsteilzeit wurde auf Vorschlag der Sozialpartner umgesetzt und kann schon jetzt als Erfolgsmodell bezeichnet werden. Man erwartete jährlich rund 200 Anträge, tatsächlich sind es mehr als 1.000.

Gute Ideen allein wären allerdings zu wenig, so Wolfgang Panhölzl, denn derzeit gäbe es keinen Ansatz, wie man die bereits vorhandenen Regeln mit Leben füllen könnte. Es gäbe verwirrende Zuständigkeiten, und ein Gesamtbudget für Prävention und Rehabilitation wäre nötig. Im aktuellen Regierungsprogramm werde ständig nur von Einsparungen geredet. Der Experte nennt ein Beispiel: „72 Prozent der Rehab-Geld-BezieherInnen haben als Hauptdiagnose eine psychische Erkrankung. Aber es gibt keine Psychotherapie auf Krankenschein und es kommt immer wieder zu sehr langen Wartezeiten.“ Der Weg in die Pension führt meist über lang andauernde Arbeitslosigkeit und je länger diese dauert, desto geringer sind die Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Und bekanntlich wirkt sich längere Arbeitslosigkeit alles andere als positiv auf die Gesundheit aus.

Inhalt

  1. Seite 1 - Wiedereingliederungszeit
  2. Seite 2
  3. Auf einer Seite lesen >

Sie brauchen einen Perspektivenwechsel?

Dann melden Sie sich hier an und erhalten einmal wöchentlich aktuelle Beiträge zu Politik und Wirtschaft aus Sicht der Arbeitnehmer:innen.

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.