Zeit für die gerechte Steuerreform

Foto (C) Sergey Nivens / Adobe Stock
Bei den türkis-blauen Plänen zeigte sich einmal mehr eine klare Schlagseite in Richtung Unternehmen. Wie eine gerechte Steuerreform aussehen könnte.
Noch am 30. April 2019 hat die nun geplatzte Regierung ihre Pläne zur Steuerreform vorgestellt. Nicht einmal drei Wochen später war klar, dass diese nun – zumindest vorerst – Makulatur sind. Denn am 17.  Mai 2019 um 18.00 Uhr veröffentlichten die „Süddeutsche Zeitung“ und „Spiegel Online“ die mittlerweile unter dem Namen „#ibizagate“ hinlänglich bekannten Aufnahmen des mittlerweile ehemaligen österreichischen Vizekanzlers – der Rest ist bekannt und die türkis-blaue Koalition mittlerweile Geschichte. Inwieweit die angekündigte Steuerreform jetzt tatsächlich noch umgesetzt wird, ist derzeit völlig offen, scheint aber wenig wahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, die vorliegenden Pläne zu analysieren und zu bewerten – und aufzuzeigen, wie eine Steuerreform aus ArbeitnehmerInnensicht aussehen sollte.

ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen bezahlen

80 %

des Gesamtsteueraufkommens

Geplante Entlastung durch die gescheiterte türkis-blaue Bundesregierung

65 %

Entlastung für ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen

35 %

Entlastung für Unternehmen

Für Beschäftigte ist mehr drinnen

Was wollte die türkis-blaue Regierung? Grundsätzlich hatte sie das Entlastungsvolumen auf 8,3 Milliarden Euro angesetzt, wobei darin der Familienbonus in Höhe von rund 6 Milliarden Euro jährlich enthalten ist. Die gescheiterte Bundesregierung hatte zudem angekündigt, die Steuerreform in drei Etappen umsetzen zu wollen – was für eine Steuerreform eigentlich unüblich ist. Noch ungewöhnlicher: Die Regierung hatte auch schon umgesetzte Maßnahmen (Familienbonus, Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Senkung der Umsatzsteuer für Tourismusbetriebe) zur Steuerreform dazugerechnet. Der Stufenplan erschwert einen Überblick über alle geplanten Maßnahmen samt deren Inkrafttreten. Für die AK ist klar: Die neue Situation eröffnet die Chance für eine gerechtere Reform. Denn für die ArbeitnehmerInnen ist mehr drin.

Für die ArbeitnehmerInnen relevant: Die Lohn- und Einkommensteuer hätte durch ein Absenken der ersten drei Tarifstufen reduziert werden sollen. Dies sollte insgesamt eine Entlastung von 3,9 Milliarden Euro bringen. Spürbar wäre die volle Entlastung allerdings erst im Jahr 2022 gewesen.

Bei den nun vorerst auf Eis liegenden türkis-blauen Plänen zeigte sich einmal mehr die klare Schlagseite in Richtung Unternehmen. Denn obwohl ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen rund 80 Prozent der Steuerleistung erbringen, hätten sie im Zuge der Reform nur 65 Prozent der Entlastung erhalten – die Unternehmen aber 35 Prozent. Für die ArbeitnehmerInnen relevant: Die Lohn- und Einkommensteuer hätte durch ein Absenken der ersten drei Tarifstufen reduziert werden sollen. Dies sollte insgesamt eine Entlastung von 3,9 Milliarden Euro bringen. Spürbar wäre die volle Entlastung allerdings erst im Jahr 2022 gewesen.

Auch die vermeintlichen Entlastungen für die ArbeitnehmerInnen wie die steuerfreien Gewinnbeteiligungen entpuppen sich bei genauer Betrachtung als problematisch. Viele Beschäftigte hätten gar nicht davon profitieren können, weil sie in Branchen arbeiten, in denen keine Gewinne anfallen (öffentlicher Dienst, Non-Profit-Organisationen im Gesundheits- und Sozialbereich etc.). Und die nicht planbaren Gewinnbeteiligungen hätten vielfach wohl die normalen Gehaltserhöhungen verdrängt. Für GeringverdienerInnen war eine Entlastung durch verringerte Krankenversicherungsbeiträge (der sogenannte SV-Bonus) geplant. Nun ist es zwar goldrichtig, GeringverdienerInnen zu entlasten. Eine Kürzung der Krankenversicherungsbeiträge wäre allerdings der falsche Weg.

Ausfälle bei den Krankenversicherungsträgern von bis zu 900 Millionen Euro deuten – auch wenn der Ausgleich aus Budgetmitteln in den Raum gestellt wird – zumindest mittelfristig auf Leistungskürzungen oder Selbstbehalte hin.

Ausfälle bei den Krankenversicherungsträgern von bis zu 900 Millionen Euro deuten – auch wenn der Ausgleich aus Budgetmitteln in den Raum gestellt wird – zumindest mittelfristig auf Leistungskürzungen oder Selbstbehalte hin. Wenn man zudem bedenkt, dass sieben von zehn Steuer-Euros in die Bereiche Gesundheit, Bildung und Pensionen fließen, sieht man auch hier die drohende Gefahr von Leistungskürzungen. Insofern muss man froh sein, dass die Ankündigungen so wohl nicht beschlossen werden.

Mehrere Maßnahmen hätten die Unternehmen betroffen. Die Körperschaftsteuer hätte schrittweise von 25 auf 21 Prozent gesenkt werden sollen. Dies hätte Einnahmenausfälle von 1,6 Milliarden Euro verursacht. Die Senkung der Körperschaftsteuer ist überhaupt abzulehnen, weil sie sehr viel kostet und sehr wenig bringt. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass eine reine Senkung des Körperschaftsteuersatzes in erster Linie Mitnahmeeffekte bringt.

Wackelige Finanzierung

Das größte Problem und die größte Unsicherheit der türkis-blauen Steuerpläne: Die Finanzierung stand auf sehr wackeligen Beinen. Es war überhaupt nicht klar, wen die Gegenfinanzierung wirklich getroffen hätte. 4,5 Milliarden Euro sind davon budgetfinanziert und unterliegen großen makroökonomischen Risiken. Mit „Sparen im System“, nicht näher spezifizierten zusätzlichen Maßnahmen und steuerlichen Maßnahmen sollten zusätzlich 2 Milliarden Euro gegenfinanziert werden. All das kann man in wenigen Worten aus ArbeitnehmerInnensicht zusammenfassen mit: „Wenig Licht, viel Schatten.“

Steuerreform für ArbeitnehmerInnen

Die Steuerreformpläne sind ein weiterer Punkt, warum man der türkis-blauen Koalition nicht nachtrauern muss. Ganz im Gegenteil, dadurch bleibt zumindest die Möglichkeit für eine gerechte, nachhaltige Steuerreform. ÖGB und AK haben schon bei der Steuerreform 2015/16 gezeigt, wie wichtig starke Interessenvertretungen sind. Denn diese Reform ist zu 90 Prozent den ArbeitnehmerInnen zugutegekommen, und die Gegenfinanzierung hat die ArbeitnehmerInnen nur zu 10 Prozent betroffen.

Aus ArbeitnehmerInnensicht kann man dann von einer erfolgreichen Steuerreform sprechen, wenn folgende Kriterien erfüllt werden: Das Entlastungsvolumen sollte jedenfalls so groß sein wie bei der letzten Steuerreform 2015/16.

Aus ArbeitnehmerInnensicht kann man dann von einer erfolgreichen Steuerreform sprechen, wenn folgende Kriterien erfüllt werden: Das Entlastungsvolumen sollte jedenfalls so groß sein wie bei der letzten Steuerreform 2015/16. Das heißt, die ArbeitnehmerInnen sollten jedenfalls eine Entlastung im Ausmaß von fünf Milliarden Euro erhalten. Man muss sich immer vor Augen halten, dass die ArbeitnehmerInnen 80 Prozent der Steuern und Abgaben leisten und deshalb auch 80 Prozent der Entlastungen erhalten müssen. Für DurchschnittsverdienerInnen sollte die jährliche Entlastung 1.000 Euro betragen. Aber auch Klein- und MittelverdienerInnen müssen spürbar entlastet werden. Eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge ist allerdings hier der falsche Weg. Sinnvoller ist ein steuerfinanzierter Ausbau der Negativsteuer („SV-Rückerstattung“). Die führt zu keiner Aushöhlung der Krankenversicherungsträger. Und neben einer Tarifreform muss es endlich auch zu einer maßvollen Anhebung von Freibeträgen, Freigrenzen und Absetzbeträgen im ArbeitnehmerInnenbereich kommen.

Viel wichtiger als eine allgemeine Senkung der Körperschaftsteuer wäre es, Zukunftsinvestitionen wie Aus- und Weiterbildung, die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit oder die soziale Sicherheit zu fördern.

Eine allgemeine Senkung des Körperschaftsteuersatzes ist abzulehnen, weil diese Maßnahme im Vergleich zu anderen steuerlichen Förderungen (degressive Abschreibungen, vorzeitige Abschreibungen, Investitionsfreibeträge) mit Abstand am ineffizientesten hinsichtlich Wachstum, Beschäftigung und Investitionen wirkt. Viel wichtiger als eine allgemeine Senkung der Körperschaftsteuer wäre es, Zukunftsinvestitionen wie Aus- und Weiterbildung, die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit oder die soziale Sicherheit zu fördern. Und es muss sichergestellt werden, dass die ArbeitnehmerInnen sich die Steuerreform nicht selber finanzieren müssen. Steuerschlupflöcher müssen geschlossen werden, und für einen Ausbau der vermögensabhängigen Abgaben („Millionärssteuer“) ist in Österreich noch ausreichend Spielraum.

Kaum Steuern trotz Rekordgewinnen

Aber Österreich steht nicht allein da, und gerade im Steuerbereich muss auch auf internationaler Ebene noch viel passieren. Die Ergebnisse der Europawahlen am 26. Mai 2019 sorgen zwar für eine gewisse Ernüchterung, aber sie zeigen auch ganz deutlich, dass die BürgerInnen mit vielen Entwicklungen in der EU nicht zufrieden sind. Es ist nicht nachvollziehbar – und das sorgt auch unter den WählerInnen für Unmut –, warum große Konzerne trotz Rekordgewinnen kaum Ertragsteuern zahlen müssen und warum Vermögende anscheinend problemlos in Steueroasen ausweichen können. Die Maßnahmen wie die Einführung einer einheitlichen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage oder das öffentliche „Country-by-Country Reporting“ liegen in der EU schon lange auf dem Tisch. Österreich muss sich verstärkt dafür einsetzen, dass diese Maßnahmen samt der Einführung eines Mindeststeuersatzes bei der Körperschaftsteuer endlich umgesetzt werden und dass auch endlich europaweite Mindeststandards zur Besteuerung großer Vermögen umgesetzt werden.

Von
Martin Saringer
Abteilung Steuerpolitik AK-Wien

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 5/19.

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