Sozialer Frieden ist Pflicht

Inhalt

  1. Seite 1 - Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern ist Kernpunkt der Sozialpartnerschaft
  2. Seite 2 - Signifikantes politisches Gewicht
  3. Seite 3 - Der AK-Rechtsschutz
  4. Auf einer Seite lesen >
Was die Pflichtmitgliedschaft in der AK mit Sozialpolitik zu tun hat und warum sie einen zentralen Anteil am sozialen und wirtschaftlichen Erfolg Österreichs hat.

Der AK-Rechtsschutz

Eine eindrucksvolle Erfolgsgeschichte

Wir sind da, wenn wir gebraucht werden“: Mit diesen Worten kommentierte AK-Präsident Rudi Kaske die eindrucksvolle Rechtsschutzbilanz der AK Wien: „Knapp 100.000 Arbeitsrechtsvertretungen in den letzten 25 Jahren alleine in Wien – das zeigt, dass die Arbeiterkammer ein verlässlicher Partner für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, die Sorgen und Probleme in ihrem Arbeitsleben haben.“ Dabei ist das nur die berühmte Spitze des Eisbergs. In noch viel mehr Fällen wurden Probleme aus dem Weg geräumt, ohne dass ein Gang vors Gericht notwendig wurde: durch Hilfe zur Selbsthilfe oder durch direkte Interventionen bei den Arbeitgebern. „Die Mitglieder brauchen uns, das beweisen mehr als zwei Millionen Beratungen im Jahr. Besonders jene, die es schwer im Arbeitsleben haben, brauchen die Unterstützung der Arbeiterkammer“, verweist Kaske auf die 800.000 AK-Mitglieder, die keinen AK-Beitrag zahlen müssen, weil sie nichts oder wenig verdienen.

Allein im Jahr 2016 haben die ExpertInnen der AK Wien 86 Millionen Euro für die Mitglieder herausgeholt, durch Rechtsschutz, durch Vertretung bei Insolvenzen und im Sozialrecht. Kaske: „Gibt es Probleme in der Arbeit, dann wissen unsere Mitglieder, wohin sie sich wenden können. Unsere Expertinnen und Experten stehen mit Rat und Tat zur Seite.“ Kaske versichert, dass „alle Beratungsleistungen in der von den Mitgliedern geforderten Qualität gewährleistet sind“. Die ersten Monate im laufenden Jahr zeigen auch, dass die Nachfrage nach Unterstützung und Hilfe der AK nicht abnimmt.

Die Inkraftsetzung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes vor 30 Jahren bezeichnet Kaske als Meilenstein der Zivilgerichtsbarkeit. Die bis dahin bestehende Kompetenzzersplitterung konnte damit weitgehend beseitigt werden, fachlich spezialisierte RichterInnen und die Einbindung von fachkundigen LaienrichterInnen sind die stabilen Garanten für Rechtsdurchsetzung und Streitbeilegung.

Der Rechtsschutz der Arbeiterkammern ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte. Vor 25 Jahren waren in Wien gerade einmal etwas mehr als drei Dutzend MitarbeiterInnen in einem eher provisorisch eingerichteten Beratungsbereich die Pioniere der Rechtsschutzgeschichte. Heute sind fast ein Viertel aller AK-MitarbeiterInnen in diesem Bereich beschäftigt. Vor neun Jahren wurde im Haupthaus in der Prinz-Eugen-Straße ein neues Beratungszentrum geschaffen und alle vier Außenstellen sind der arbeitsrechtlichen Beratung und Rechtsdurchsetzung gewidmet. Kaske: „Wenn es notwendig ist, ist eine AK immer in der Nähe. Das ist auch ein erklärtes Ziel von uns: nahe bei den Mitgliedern zu sein.“

Die Arbeiterkammer ist nicht nur in der Beratung der Mitglieder führend, in der Rechtsdurchsetzung vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die AK Wien „einen Marktanteil von fast zwei Dritteln und im Insolvenzbereich hat der von uns mit dem ÖGB gemeinsam betriebene Gläubigerschutzverband ISA eine nahezu vollständige Marktabdeckung inne“.

Die Expertise der ExpertInnen wird gefragt bleiben, immerhin sind ArbeitnehmerInnen weiterhin mit schwierigen Entwicklungen konfrontiert. So stehen etwa Forderungen nach noch mehr Flexibilität im Widerspruch zu den Erfordernissen eines erholsamen Familienlebens, so Kaske. Neue Formen der Arbeit wie Crowdworking gefährden das Gefüge des ausgleichenden Arbeits- und Sozialrechts, und die ständigen Angriffe auf die Pflichtmitgliedschaft oder die AK-Umlage bedrohen die Schwächsten in der Gesellschaft, so der AK-Präsident.

Inhalt

  1. Seite 1 - Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern ist Kernpunkt der Sozialpartnerschaft
  2. Seite 2 - Signifikantes politisches Gewicht
  3. Seite 3 - Der AK-Rechtsschutz
  4. Auf einer Seite lesen >

Über den/die Autor:in

Sonja Fercher

Sonja Fercher ist freie Journalistin und Moderatorin. Für ihre Coverstory im A&W Printmagazin zum Thema Start-ups erhielt sie im Juni 2018 den Journalistenpreis von Techno-Z. Sie hat in zahlreichen Medien publiziert, unter anderem in Die Zeit, Die Presse und Der Standard. Von 2002 bis 2008 war sie Politik-Redakteurin bei derStandard.at. Für ihren Blog über die französische Präsidentschaftswahl wurde sie im Jahr 2008 mit dem CNN Journalist Award - Europe ausgezeichnet.

Sie brauchen einen Perspektivenwechsel?

Dann melden Sie sich hier an und erhalten einmal wöchentlich aktuelle Beiträge zu Politik und Wirtschaft aus Sicht der Arbeitnehmer:innen.

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.