Sind alle Kinder gleich viel wert?

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  1. Seite 1 - Wer bekommt den Familienbonus Plus?
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Der Familienbonus Plus: ein Steuerzuckerl, allerdings nur für manche ArbeitnehmerInnen.
Die Regierung nennt ihn ein „Leuchtturmprojekt“ und er soll das zentrale Steuerzuckerl der Legislaturperiode für die lohnsteuerzahlenden Menschen sein: der Familienbonus Plus. Budgetär sind dafür immerhin 1,5 Milliarden Euro (bzw. circa 1,2 Milliarden Euro netto abzüglich gestrichener Freibeträge) vorgesehen. Eigenen Berechnungen zufolge werden die Kosten noch höher ausfallen.

Umso problematischer ist, dass ein großer Teil der ArbeitnehmerInnen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht in den Genuss des Bonus kommen wird. Damit stellt der Familienbonus einen Bruch mit jener österreichischen Praxis der Kinderförderung dar, die seit den 1970er-Jahren unter Bruno Kreisky (bis auf budgetär unwesentliche Ausnahmen) dem Grundsatz folgt, dass jedes Kind gleich viel wert ist und somit gleich viel öffentliche Unterstützung erhalten soll.

Wenig Geld, kein Bonus

Ausgestaltet als Absetzbetrag bewirkt der Bonus ab dem Jahr 2019 eine Reduktion der jährlichen Lohnsteuerschuld um bis zu 1.500 Euro pro Kind bzw. 500 Euro für volljährige Kinder bei laufendem Bezug der Familienbeihilfe. Voraussetzung ist jedoch, dass bislang genügend Lohnsteuer entrichtet wurde, denn der Bonus ist nicht negativsteuerfähig. Das bedeutet, dass es bei zu kleinem Einkommen keine Steuergutschrift gibt.

Laut Rechnung der Regierung kann ein/e AlleinverdienerIn den Bonus für ein Kind ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.750 Euro zur Gänze in Abzug bringen, bei zwei Kindern ab 2.300 Euro und bei drei Kindern ab 2.650 Euro. Wer weniger verdient, erhält auch weniger. Wer so wenig verdient, dass gar keine Lohnsteuer zu entrichten ist – also weniger als 11.000 Euro Bemessungsgrundlage bzw. circa 1.100 Euro brutto im Monat –, erhält gar nichts. In diese Gruppe fallen aber sehr viele Familien.

Laut EU-SILC, einer Erhebung über die Lebensbedingungen der Privathaushalte in der Europäischen Union, leben circa 13 Prozent aller Kinder bei nicht lohnsteuerpflichtigen Eltern. In konkreten Zahlen sind dies rund 230.000 Kinder. Bei Alleinerziehenden beträgt dieser Anteil sogar knapp 45 Prozent. Sie profitieren vom Familienbonus also nicht, obwohl sie eine finanzielle Unterstützung gut brauchen könnten.

Trügerische Zahlen

Hinzu kommt: Die Regierungszahlen sind trügerisch. Erstens werden zur Gegenfinanzierung des Bonus zwei bestehende Freibeträge abgeschafft, die auch bislang steuermindernd gewirkt haben: der Kinderfreibetrag und die absetzbaren Kinderbetreuungskosten. Zieht man die bisherige Entlastung, die durch die Abschaffung der beiden Freibeträge wegfällt, von der Entlastung des Familienbonus ab, so zeigt sich: Selbst wenn man so viel verdient, dass man die 1.500 Euro, die von der Regierung als maximaler Familienbonus kolportiert werden, von der Steuer absetzen kann, liegt die tatsächliche Netto-Entlastung (weit) darunter.

Für sehr wenig verdienende AlleinerzieherInnen bzw. AlleinverdienerInnen wurde aufgrund des anfänglichen öffentlichen Protests eine Art Mindestbonus in der Höhe von 250 Euro pro Kind und Jahr in Form eines „negativsteuerfähigen“ Kindermehrbetrags eingearbeitet. Dieser fällt im Vergleich zum regulären Bonus jedoch sehr mager aus. Zudem sind Menschen mit ganzjährigem Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung bzw. Grundversorgung davon ausgeschlossen. Das führt mitunter auch dazu, dass AlleinerzieherInnen, die so wenig verdienen, dass ihr Einkommen durch die Mindestsicherung aufgestockt werden muss, ausgeschlossen werden. Auch Familien, die keinen Alleinverdienerabsetzbetrag in Anspruch nehmen können, weil beide Elternteile arbeiten, erhalten keinen Mindestbonus – egal wie wenig sie verdienen.

Gänzlich vom Bonus ausgenommen sind (wie bei der Familienbeihilfe) Kinder, die sich in Drittstaaten aufhalten. Für jene rund 150.000 Kinder, die im EU- bzw. EWR-Ausland oder der Schweiz leben, wird der (Mindest-)Bonus an das jeweilige Preisniveau im Wohnsitzland angepasst. Gegen dieses Vorhaben wurden übrigens bereits EU-rechtliche Bedenken angemeldet.

Manche Familien und deren Kinder werden also gezielt gegenüber anderen benachteiligt. Eigentlich sollten familienpolitische Leistungen die Startchancen der Kinder verbessern bzw. den Mehraufwand der Eltern kompensieren. Der Familienbonus setzt jedoch weder am Bedarf noch an der Bedürftigkeit an: Kinder aus ärmeren Familien, die den Bonus am nötigsten hätten, bekommen am wenigsten (oder gar nichts), obwohl deren Bedarf im Verhältnis zu ihrem Einkommen besonders stark ins Gewicht fällt. Im Extremfall kann die Förderungsdifferenz zwischen zwei Kindern (bis zum 18. Lebensjahr) bis zu 27.000 Euro betragen.

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