Was das Rückschrauben auf Mindeststandards bedeutet

Inhalt

  1. Seite 1 - Arbeits- und Sozialrecht
  2. Seite 2 - VerbraucherInnenschutz
  3. Seite 3 - Umweltschutz
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Eine Dystopie, die Wirklichkeit werden könnte, wenn es nach der Wirtschaftslobby geht. Denn im Zuge der Gold-Plating-Debatte sollen österreichische Standards angegriffen werden, die über den EU-Mindeststandards liegen. Wir zeigen, was das bedeuten würde.

VerbraucherInnenschutz

Über 70 der zusammengetragenen Änderungswünsche betreffen VerbraucherInnenschutzbestimmungen, die auf dem Spiel stehen könnten.

Verbraucherverträge

Was soll künftig mit missbräuchlichen Klauseln passieren?
Mit Punkt 15 der Gold-Plating-Liste wird die europäische Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen thematisiert. Diese sieht nämlich vor, dass solche missbräuchlichen Klauseln für den/die VerbraucherIn unverbindlich sind und enthält lediglich die Vorgabe, sie klar und verständlich zu formulieren. Diesbezüglich sieht das österreichische Konsumentenschutzgesetz in § 6 Abs. 3 KSchG jedoch eine für die Konsumentin bzw. den Konsumenten günstigere Regelung vor: Die unklar oder unverständlich abgefasste Vertragsbestimmung ist hierzulande nichtig, also komplett unwirksam. „Für KonsumentInnen würde eine derartige Regelung vor allem eines bringen, nämlich Unsicherheit über den Inhalt des Vertrags“, so Ey.

Zusätzliche Gebühren für KonsumentInnen

Für Bargeldabhebungen oder Papierrechnungen bezahlen?
Mehr Umsatz lässt sich für Banken und Firmen zudem auch mit Gebühren machen, die sie KonsumentInnen aufbrummen möchten. Mehrere Punkte betreffen daher die Möglichkeit, (zusätzliche) Gebühren einzuheben – so zum Beispiel für Bargeldabhebungen (Punkt 460) oder für Papierrechnungen (Punkt 57).

Fahrgastrechte

Einige der Punkte beziehen sich zudem auf die Rechte von Fahrgästen. Laut Frank Ey kritisiert die Wirtschaftskammer, „dass nationale Gesetze strengere Bestimmungen enthalten, als im EU-Recht vorgesehen. Damit dürften Entschädigungen bei Verspätungen für Fahrgäste gemeint sein, die im Besitz von Zeitkarten (Jahreskarte o. Ä.) sind. Ohne die nationale Zusatzregelung gäbe es für diese Gruppe (bis zu 80 Prozent der Fahrgäste, z. B. PendlerInnen) keine Entschädigungen.“

Fakt ist: Die Regelungen des Verbraucherschutzes betreffen uns alle. Auch wenn hier exemplarisch nur drei der rund 70 Punkte herausgehoben wurden, wird deutlich, in welche Richtung die Wirtschaftslobby gehen möchte. Überall werden Schlupflöcher gesucht, um Unternehmenskosten auf die KonsumentInnen umzuwälzen. Und wieder dieselbe Motivation: Gewinne maximieren.

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Über den/die Autor:in

Beatrix Mittermann

Beatrix Mittermann hat internationale Betriebswirtschaft an der WU Wien, in Thailand, Montenegro und Frankreich studiert. Sie ist Autorin, Schreibcoach sowie freie Redakteurin für diverse Magazine und Blogs.

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