Reiseplattformen: Milliarden auf Reisen

Illustration (C) Miriam Mone
Plattformen wie Booking und Airbnb machen enorme Gewinne, obwohl sich ihre erbrachte Dienstleistung auf ein Minimum beschränkt. Den Schaden haben Länder und Hotels. Denn der Gesetzgeber hinkt der Digitalisierung noch hinterher.
Das kühle Meer an den Füßen, die frische Bergluft im Gesicht, der selbstgemachte Kuchen aus dem besten Restaurant der Stadt auf der Zunge. Das muss man erleben. Das lässt sich nicht digitalisieren. Könnte man meinen. Doch diverse Buchungsplattformen haben genau das auf sehr einträgliche Weise getan. Für Kund:innen ist ihr Service sogar (auf den ersten Blick) kostenlos. Doch irgendwo müssen die Einnahmen herkommen.

Airbnb und Booking sind zwei der prominentesten Buchungsportale der Welt. Über Airbnb können Immobilienbesitzer:innen ihre Wohnungen und Häuser an Urlauber:innen und Geschäftsreisende vermieten. Die Plattform ging Ende des Jahres 2020 – mitten in der Pandemie – an die Börse und ist derzeit rund 56 Milliarden Dollar wert. Bereits am ersten Tag verdoppelte sich der Kurs auf 146 Dollar.

Booking ist die zentrale und wertvollste Tochter der Booking Holding (ehemals Priceline Group), die derzeit an der Börse mit ungefähr 79 Milliarden Dollar bewertet wird. Zum Vergleich: Die TUI AG, immerhin der größte Reiseanbieter der Welt, wird auf 3,4 Milliarden Dollar geschätzt. Delta, die wertvollste Fluglinie der Welt, auf 5,1 Milliarden Dollar. Bei diesen Zahlen sollte im Hinterkopf mitschwingen, dass weder Airbnb noch Booking nennenswerte Immobilien besitzen. Oder einen Fuhrpark unterhalten. Sie stellen auch keine Produkte her, und selbst die erbrachte Dienstleistung basiert auf der Arbeit der Anbieter:innen, die alle Daten einpflegen. Airbnb und Booking verknüpfen in erster Linie Angebot und Nachfrage.

Das allerdings, trotz Corona, sehr erfolgreich. Das dritte Quartal 2021 war für Airbnb das lukrativste der noch jungen Firmengeschichte. Aus 2,2 Milliarden Dollar Umsatz konnte die Firma 834 Millionen Dollar Nettogewinn kitzeln. In nur einem Quartal während einer globalen Pandemie. Die Booking Holding (zu der mehr Portale gehören als nur booking.com) erwirtschaftete im gleichen Zeitraum einen Gewinn von 769 Millionen Dollar.

Die Vorteile dieser Portale für Kund:innen sind klar. Sie bieten Vergleichsmöglichkeiten, sind leicht zu bedienen und kostenlos. Doch irgendwoher müssen die Fabelgewinne kommen. Bei Booking stammen sie von den Hotels, die für eine Vermittlung im Durchschnitt zwischen 12 und 15 Prozent Kommission bezahlen. Dafür werden die Hotels auf der Plattform auch prominent vorgestellt. Anders ist es für sie schwer, digitale Aufmerksamkeit zu bekommen. Und auch das liegt an der Booking Holding. Der Konzern konnte es sich leisten, im Jahr 2019 satte 4,4 Milliarden Dollar allein für Performance-Marketing auszugeben. Möchte ein Hotel bei Google höher geranked werden, würde das teuer werden.

„Die Plattformen sind aus Konsument:innensicht eine Verbesserung. Sie schaffen neue Optionen und die Möglichkeit, Angebote zu vergleichen. Aber wohnungs- und steuerpolitisch ergeben sich natürlich Fragen, die problematisch sind“, gibt sich Dominik Bernhofer diplomatisch. Er ist Ökonom und Leiter der Abteilung Steuerrecht in der Arbeiterkammer Wien.

„Problematisch“ ist beispielsweise, dass Booking zwar mit österreichischen Hotels und Tourist:innen Geschäfte macht, den Firmensitz aber in den Niederlanden hat. Entsprechend seien im Jahr 2020 genau null Euro Umsatzsteuer geflossen, wie das Momentum Institut recherchiert hat. Booking selbst antwortet zwar nicht auf einzelne Fragen von Arbeit&Wirtschaft, erklärt in einem Statement aber immerhin: „In Bezug auf Steuern ist Booking.com stets um die Einhaltung aller lokalen Gesetze, einschließlich der Steuergesetze, bedacht. Als niederländisches Unternehmen zahlt Booking.com alle anwendbaren Steuern in den Niederlanden, aber auch anwendbare Steuern, wo auch immer Booking.com tätig ist.“

Ein Problem ist, dass der Trend zur Digitalisierung des Urlaubs noch vergleichsweise neu ist, wenn man es in Legislaturperioden und Gesetzgebungsprozessen betrachtet. „Die Verwaltung muss Schritt halten mit der Digitalisierung. Diese Phänomene wollen und können wir nicht verhindern“, erklärt Iulia Leopold, stellvertretende Leiterin des Dezernats Grundlagen in der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik der Stadt Wien. Und weiter: „Wir sind aber dafür, dass Online- und Offline-Geschäfte nach den gleichen Regeln stattfinden.“

Doch das ist nicht immer so leicht, wie das Beispiel Airbnb beweist. Bucht ein Gast über Airbnb ein Zimmer, muss der Gast eine Ortstaxe bezahlen, die dann von der Stadt Wien beim Vermieter bzw. der Vermieterin eingesammelt wird. Das geht allerdings nur, wenn die Verwaltung auch davon weiß. Dazu musste zunächst die entsprechende Verordnung novelliert werden.

Airbnb weigerte sich jedoch, mit der Stadt zusammenzuarbeiten. „Es gab etliche Verhandlungen mit Airbnb – 2018 wurden die dann beendet, weil wir zu keinem Ergebnis gekommen sind.“ Zwar bekam das Unternehmen eine Frist gesetzt, um entsprechende Daten zu liefern, diese ließ das Unternehmen jedoch verstreichen. Aktuell läuft deswegen ein Verwaltungsstrafverfahren.

Doch einen Erfolg gibt es schon, wie auch Bernhofer erklärt: „Es hat sich viel getan in dem Bereich, und Österreich war ein Vorreiter. 2018 gab es ein E-Commerce-Paket, das eigentlich für Versandhändler gedacht war, aber auch Plattformen wie Airbnb erfasst. Seither müssen die Plattformen Aufzeichnungen über die Umsätze ihrer Nutzer:innen machen und auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Plattformen mit mehr als einer Million Euro Umsatz müssen sie sogar automatisch melden.“ Aktuell arbeite die Verwaltung Wien an einem Programm, um die Daten auslesen zu können, so Leopold. In Salzburg seien die Erfahrungen allerdings nicht besonders gut gewesen. Die Datensätze seien schlicht ungenau. Ein Problem, das auch Bernhofer kennt: „Der Informationsaustausch allein bekämpft noch keine Steuerhinterziehung, es geht vor allem um die Auswertung und Verwertung der Informationen.“

Airbnb beschäftigt die Verwaltung und Gerichte in Österreich auf vielen Ebenen. Parallel lief nämlich noch ein anderer Prozess, der bereits entschieden ist. Zugunsten Wiens. Airbnb ist es untersagt, auf der Plattform Gemeindewohnungen anzubieten. Die Plattform hat von der Stadt die Adressen von 220.000 Immobilien bekommen, die automatisch gesperrt sind. Zwar steht der Einspruch seitens Airbnb noch aus, doch es ist ein Etappensieg.

„Wir wollen nur, dass die Online-Wirtschaft in geregelten Bahnen abläuft und dass wir eine Ansprechperson haben“, meint Iulia Leopold vom Dezernat Grundlagen in der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik der Stadt Wien. (C) Markus Zahradnik

Und Wien ist längst nicht die einzige Stadt, die mit Airbnb um Regulierungen, Steuern, Recht und Gesetz ringt. Eine Allianz aus 25 Städten erhebt auf europäischer Ebene die Stimme für die regionalen Anliegen. Besonders schlimm war lange Zeit Amsterdam betroffen. Im Frühjahr 2021 gab es 16.200 Angebote in Hollands Hauptstadt. Ein Großteil in der Innenstadt, wo die ohnehin massive Wohnungsnot dadurch noch weiter verschärft wurde. Zum Vergleich: Wien hat mehr als doppelt so viele Einwohner:innen wie Amsterdam, aber aktuell nur rund 6.000 Wohnungen auf Airbnb. Um die Lage unter Kontrolle zu bringen, führte die niederländische Regierung eine Registrierungspflicht ein. Wer auf Airbnb seine Wohnung feilbieten will, muss in der Anzeige seine Registrierungsnummer mit angeben. Das Angebot brach daraufhin auf 2.900 Wohnungen ein.

In Wien ist die Lage weit weniger dramatisch. „Am Wohnungsmarkt gibt es viele Probleme, Airbnb ist da sicherlich nicht das einzige. Die Plattform ist ein gewisser Faktor, vor allem in den Ballungsräumen, aber auch nicht der größte“, setzt Bernhofer die Situation ins Verhältnis. Und Leopold ergänzt: „Das tut Wien nicht so weh wie Amsterdam, wo die gesamte Innenstadt vermietet wird. Der Wohnungsmarkt ist aber auch bei uns ein Thema. Die Plattform hat Einfluss darauf, es ist aus unserer Sicht aber noch nicht so kritisch wie in anderen europäischen Metropolen.“

In Wien komme hinzu, dass sich die Wohnungen anders verteilen würden. „Wir haben festgestellt, dass der Airbnb-Slogan ‚Live like a local‘ unzutreffend ist, weil die meisten Wohnungen in der Innenstadt, an den Sehenswürdigkeiten oder in den Ausgehvierteln sind“, so Leopold. Die klassischen Wohngebiete seien weit weniger betroffen.

Auch Booking findet sich regelmäßig vor Gericht wieder. In Österreich ist der Plattform beispielsweise seit dem Jahr 2017 die sogenannte Bestpreisklausel untersagt. Deutschland zog erst vier Jahre später nach. Bis dahin durfte das Portal seinen Partnerhotels verbieten, das Zimmer auf der eigenen Seite günstiger anzubieten. Hotels hatten also die Wahl, die Kommission, die sie an Booking zahlen, auch auf alle anderen Zimmer draufzuschlagen oder aber mit den Reservierungen, die über Booking kommen, ein weitaus schlechteres Geschäft zu machen.

Das ist doppelt ärgerlich. Denn Hoteliers entsteht durch Booking ein enormer Mehraufwand. Die Hotelbeschreibungen und Bilder müssen aktuell gehalten werden. Gerade das Einpflegen der Preise ist enorm komplex. Kommt dann eine Buchung, hat das Hotel die gesamte Arbeit. Es gibt kaum eine Leistung, die Booking dem Hotel abnehmen würde. Im Gegenteil. Eine ganze Weile versuchte das Portal sogar, den Hotels eine eigene Software anzubieten, mit der sie Buchungen und Kalkulationen hätten durchführen sollen. BookingSuites hieß das Angebot, das im Jahr 2020 beendet wurde.

Außerdem sind es die Hotelbetreiber:innen, die auf der Plattform eine gewisse Nähe vermitteln. Beim Klicken durch die Seite fällt nicht auf, dass es sich um den Baustein eines amerikanischen Milliardenkonzerns handelt, der in den Niederlanden sitzt. Weil es Hotelmitarbeiter:innen vor Ort sind, die alle Angaben einpflegen, entsteht ein Gefühl von Nähe und Ortskenntnis. Booking steuert dann stresssteigernde Banner bei, wie „nur noch ein Zimmer übrig“ oder „56 andere Nutzer haben sich dieses Hotel heute angeschaut“.

Dominik Bernhofer, Leiter der Abteilung Steuerrecht in der Arbeiterkammer Wien, zu Urlaubsplattformen: „Der Informationsaustausch allein bekämpft noch keine Steuerhinterziehung.“ Er ortet auch weiterhin Schlupflöcher. (C) Markus Zahradnik

Die Frage ist natürlich, was sich ändern muss, damit Gesetzgeber und Verwaltung auf der einen und Plattformen auf der anderen Seite zukünftig auf Augenhöhe miteinander diskutieren können. Es kann nicht sein, dass es nur darum geht, regulatorische Schlupflöcher zu finden und auszunützen, bis sie gestopft sind. Das ewige Hin und Her müssen nämlich am Ende die Kund:innen bezahlen. Die Forderungen Leopolds sind deswegen eindeutig: „Wir sind nicht gegen die Online-Wirtschaft. Wir wollen nur, dass sie in geregelten Bahnen abläuft und dass wir eine Ansprechperson haben.“ Was sie damit meint, macht sie an einem Beispiel fest: „Wenn wir Steuerbescheide nach Irland schicken, werden die zwar zugestellt, Airbnb zahlt sie aber nicht. Wir können in Irland keine österreichischen Gesetze durchsetzen.“

Schon Anfang 2022 könnte sich in dieser Richtung etwas tun, meint sie: „Wir hoffen, dass sich durch Entwicklungen auf europäischer Ebene noch etwas bewegen wird bei den Plattformen. Die EU-Kommission will im ersten Quartal 2022 eine Regelung zur Kurzfristvermietung herausgeben.“

Ein Dauerbrenner am globalen Verhandlungstisch ist auch die Digitalsteuer. Auf EU-Ebene liegt sie aktuell auf Eis, weil sich die G20-Finanzminister auf eine globale Mindeststeuer einigten. Die USA – Heimat großer Tech-Konzerne – forderten daraufhin, die Digitalabgabe zu stoppen, um Firmen wie Amazon oder Google nicht doppelt zu besteuern. Ausgerechnet China treibt allerdings eine globale Abgabe dieser Art voran. Obwohl die Volksrepublik als eine der digitalsten Nationen der Welt gilt. Österreich hatte zwar eine Digitalsteuer, setzte sie aber aufgrund der Mindeststeuer aus.

Im nächsten Schritt plant die EU-Kommission jetzt eine Digitalabgabe, die so ausgestaltet ist, dass sie den Vorgaben der Welthandelsorganisation nicht widerspricht. Auch um den USA keine erneute Angriffsfläche zu bieten. Bernhofer freut sich zwar über die Pläne, bleibt jedoch skeptisch: „Es ist gerade viel in der Umsetzung. Die Frage ist dabei, ob das alles wie geplant funktioniert oder ob noch Schlupflöcher bleiben.“

Die Wünsche der Verwaltung sind tatsächlich sehr bescheiden. Leopold: „Wir wollen Daten. Wer an wen vermietet und wie lange. Damit wir unter anderem die Ortstaxe korrekt einheben können. Das ist unsere Forderung auf EU-Ebene.“ Erstaunlich, dass ausgerechnet mit hoch lukrativen und modernen Unternehmen über solche Grundlagen überhaupt noch gesprochen werden muss.

Fünf Fakten zum Thema

1 / Geert-Jan Bruinsma gründete Booking.com bereits im Jahr 1996. Entscheidend war aber die Übernahme durch den Reiseanbieter Priceline Group (heute Booking Holdings) im Jahr 2005. Machte der Konzern im Jahr 2002 noch 19 Millionen Dollar Verlust, waren es im Jahr 2011 bereits 1,1 Milliarden Dollar Gewinn. Ein Großteil davon war dem Portal Booking.com zu verdanken. Im Rekordjahr 2019 waren es bereits 4,9 Milliarden.

2 / Das Angebot ist gigantisch. 28 Millionen Unterkünfte verteilen sich auf 138.000 Orte in 229 Ländern. Im Jahr 2017 liefen 65,6 Prozent aller Hotelbuchungen in Europa über die Seite. Die Marktmacht verdankt der Konzern auch exorbitanten Marketingausgaben. Für Google-Ads gab die Booking Holding im Jahr 2016 3,5 Milliarden Dollar aus. 4,4 Milliarden im Jahr 2019. Cashcow sind die Hotelbuchungen. Hier sind die Gebühren am höchsten. Airlines zahlen für Flugvermittlungen fast gar keine. Diesen Service unterhält Booking ausschließlich zur Kund:innenbindung.

3 / Airbnb ist deutlich jünger. Brian Chesky, Joe Gebbia und Nathan Blecharczyk gründeten das Portal im Jahr 2008. Aktuell gibt es 5,6 Millionen Airbnb-Wohnungen in 100.000 Städten in 220 Ländern. Airbnb stellt den Kontakt zwischen Mieter:in (zahlt eine Gebühr zwischen sechs und zwölf Prozent) und Vermieter:in (zahlt drei Prozent Gebühr) her. Gezahlt wird über die Plattform.

4 / Im Jahr 2013 konnte die Firma so 150 Millionen Dollar umsetzen – dank rund 10 Millionen Übernachtungen. Doch der Umsatz explodierte. Im zweiten Quartal 2019 machte die Firma mehr als eine Milliarde Dollar Umsatz – innerhalb von drei Monaten.

5 / Die umsatzstärkste Stadt ist New York. Dort ist es allerdings verboten, Wohnungen für weniger als dreißig Tage zu vermieten. Auch müssen Portale den Behörden sämtliche Daten übermitteln. Bei Verstößen drohen drakonische Geldstrafen.

Über den/die Autor:in

Christian Domke Seidel

Christian Domke Seidel hat als Tageszeitungsjournalist in Bayern und Hessen begonnen, besuchte dann die bayerische Presseakademie und wurde Redakteur. In dieser Position arbeitete er in Österreich lange Zeit für die Autorevue, bevor er als freier Journalist und Chef vom Dienst für eine ganze Reihe von Publikationen in Österreich und Deutschland tätig wurde.

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