Recht geht vom Volke aus, aber wohin?

(C) Markus Zahradnik
Nach 100 Jahren ist unsere Demokratie in passabler Verfassung. Gegen autoritäre Versuchungen, wie Stimmungen zu schüren, um Mehrheitsmeinungen zu schaffen, hilft nur mehr Demokratie.

Demokratie. Ja, das ist eine Regierungsform. Wir sprechen das Wort einfach so aus: Demokratie. Aber es ist auch mehr als ein Wort. Es bringt etwas zum Klingen in uns. Demokratie, das ist, wenn alle gleich viel wert sind. Man spürt dieses Pathos etwa, wenn die Sängerin der Band Gustav in der modernen Version der „Proletenpassion“ den Song mit der Zeile anstimmt: „Wir wollen mehr, wir wollen mehr, wir wollen mehr – Demokratie.“ Da hält es kaum jemanden auf dem Sessel und alle brüllen mit.

Und man spürt es auch am Wahltag, wenn die Leute still, fast getragen zum Wahllokal gehen. „Sakrament der Gleichheit“ und „Sakrament der Freiheit“ hat der französische Philosoph Pierre Rosanvallon einmal den Wahlakt genannt. Wenigstens an diesem Tag ist jede und jeder gleich viel wert. Der Vorstandsdirektor und die kleine Arbeiterin, ihre Stimmen zählen gleich viel. Das Schicksal der Mächtigsten ist an diesem Tag in die Hände der einfachen Leute gelegt.

100 Jahre ist sie jetzt alt, unsere Demokratie. Vor 102 Jahren wurde die demokratische Republik proklamiert, vor exakt 100 Jahren, am 1. Oktober 1920, wurde der Kern der auch heute noch gültigen Verfassung verabschiedet. Ausgearbeitet wurde sie unter der Federführung des legendären Verfassungsjuristen Hans Kelsen, der vom sozialistischen Staatskanzler Karl Renner mit dem Entwurf beauftragt wurde. Österreichs Demokratie: Sie wurde von den Sozialisten begründet, und lange Zeit waren sie ihre einzigen wirklichen Verteidiger. Manche sagen, so wirklich hat sich bis heute daran nichts geändert.

Demokratie, die die Freiheits- und Menschenrechte mit Füßen tritt, ist keine.

Dabei ist das ja gar nicht so einfach zu sagen, was Demokratie ist? Gut, Volksherrschaft. Eine Form – die bis heute weitgehend gängige Form – ist die der freien Wahlen zu einem Parlament, das die Bürgerinnen und Bürger repräsentiert. Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip getroffen. Aber das ist noch lange nicht das Ende vom Lied. Wenn von 100 Leuten 51 dafür stimmen, dass die anderen 49 Prozent eingesperrt werden, ist das dann auch Demokratie? Die wenigsten von uns würden diese Frage mit Ja beantworten. Demokratie, die die Freiheits- und Menschenrechte mit Füßen tritt, ist keine.

Die Herrschenden zu binden

Von der „Eleganz und Schönheit“ unserer Verfassung schwärmte Bundespräsident Alexander Van der Bellen, als er nach dem „Ibiza“-Chaos in bisher unbekanntem Gelände einen Pfad finden musste. Tatsächlich ist unsere Verfassungsordnung ein Corpus unterschiedlicher Texte. Das Fundament, wenn man das so nennen will, ist das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger*innen, das bereits seit 1867 gilt. „Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich“, proklamiert es. Es regelt die Freizügigkeit, die Unverletzlichkeit des eigenen Wohnraumes, das Briefgeheimnis, die Meinungs- und Pressefreiheit, die Glaubens- und Wissenschaftsfreiheit. Es definiert die Freiheitsrechte der Bürger*innen gegenüber dem Staat, es bindet die Herrschenden. Die Bundesverfassung von 1920 regelt, dass die Bevölkerung die Herrschaft demokratisch selbst ausübt und auf welchem Wege das geschieht – in allen Details.

„Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich“, proklamiert das Staatsgrundgesetz.

„Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volke aus.“ Mit einer Verfassungsreform von 1929 wurde diese Spielregel ein wenig ins Autoritäre gedreht: Ein starker Bundespräsident bestellt die Regierung. Tatsächlich braucht die aber eine Mehrheit im Parlament, insofern jedenfalls, als eine Mehrheit sie jederzeit stürzen kann. Das Parlament generell hat eine starke Stellung. Es beschließt nicht nur die Gesetze, die die Regierung zu vollziehen hat, es kann die Regierung auch im Alltag binden, ­kontrollieren, vor seine Tribüne zitieren. Es sind so nüchterne ­Sätze, die aber ein verstecktes Pathos haben, wie etwa dieser Schlüsselartikel 18: „Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“ Klingt für uns wie eine No-na-Formel, aber welch eine Wucht hat sie: Verordnungen und Entscheidungen von Minister*innen oder auch nur kleinen Verwaltungsbeamt*innen, die nicht durch Gesetze gedeckt sind, sind illegal, und gegen sie kann geklagt werden. Notfalls bis zum Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof.

Diese Nüchternheit ist der Geist von Kelsen. Es gibt Rechtsphilosophien, wie etwa die Schule des „Naturrechts“, die von menschlichen Eigenschaften ausgehen, die grundlegend seien und vom Buchstabenrecht nicht berührt werden können. Das deutsche Grundgesetz ist etwa durch diese Vorstellung geprägt. Bereits Artikel 1 ist eine wuchtige Wertaussage: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Die autoritäre Versuchung ist in der Demokratie immer eine Gefahr, die um die nächste Ecke lauert. 

Kelsens Verfassung kommt ohne alldem aus. Kelsen war ein leidenschaftlicher Demokrat und Theoretiker der Demokratie, aber schon sein Bekenntnis zur Demokratie ist, das war ihm klar, ein „Werturteil“. Freiheit und zwar gleiche Freiheit aller (!) ist für Kelsen das „Grundprinzip der Demokratie“. Dabei gibt es immer eine unauflösbare Spannung zwischen individueller Freiheit und gesellschaftlicher Ordnung. Das demokratische Parlament beschließt Gesetze, die Regierung Verordnungen, die Individuen binden, also in ihre Freiheit eingreifen, der gedeihlichen Ordnung wegen. Aber gerade deshalb hat sich staatliches Handeln immer zu rechtfertigen, nicht die einzelnen Bürger*innen.

Repräsentiert – oder nicht?

Tolle Sache, so eine Demokratie. Und doch hat man gelegentlich das Gefühl: Es ist die Luft raus. Denn Demokratie braucht auch vibrierende Energien, das heißt, die Bürger*innen müssen sich tatsächlich repräsentiert fühlen. Mitmach-Demokratie statt Zuschau-Demokratie. Die Idee war: Die demokratische Ordnung produziert durch ihre demokratischen Verfahren allein schon Legitimität. Soll heißen: Weil Beschlüsse in durchschaubaren demokratischen Verfahren ablaufen, akzeptieren wir sie und stimmen ihnen zu. Wird abgestimmt, respektieren wir das Ergebnis, auch wenn wir in der Minderheit blieben. Das stimmt ja auch. Wir kennen diese „Legitimität durch Verfahren“ auch aus dem Alltag.

Die Bundesverfassung von 1920 regelt, dass die Bevölkerung die Herrschaft ­demokratisch selbst ausübt, und auf welchem Wege.

Aber diese Verfahrenslegitimität wird schwankend, wenn viele Leute das Gefühl haben, dass sie im demokratischen Spiel gar nicht mehr vorkommen. Wenn sie das Gefühl haben, eine politische Elite koppelt sich ab, graugesichtige Apparatschiks im Parlament stimmen alles nieder und denken nur an ihren eigenen Vorteil. Oder wenn der Verdacht um sich greift, reiche Eliten und mächtige Netzwerke können es sich sowieso immer richten. Dann kommen Hasardeure und Abenteurer daher, die den Leuten sagen: „Ich bin eure Stimme.“

Die Stärke der österreichischen Demokratie war immer auch die Quelle ihrer Schwächen. Stabile demokratische Parteien hatten überzeugte Anhänger*innen, die sich lange mit den Repräsentant*innen ihrer Partei verbunden fühlten. Das machte die Parteien stark. Weil unsere Verfassung besonders demokratisch ist, also etwa die Regierung ausgesprochen stark vom Parlament gebunden werden kann, muss sich jede Regierung bei uns auf eine stabile Parlamentsmehrheit verlassen können – Mandatar*innen werden dann leicht Stimmvieh. Das aber verhindert freie Debatten im Parlament, hält die Zivilgesellschaft auf Abstand und führt zum Verdruss. Regierungen wollen verständlicherweise sowieso lieber bestimmen und befehlen, als sich mühsamen Diskussionen und Prozeduren zu stellen. Die autoritäre Versuchung ist in der Demokratie immer eine Gefahr, die um die nächste Ecke lauert.

Autoritäre Versuchungen

Wir sehen das heute etwa mit einem populistischen Kanzler, der Stimmungen schürt, um Mehrheitsmeinungen zu schaffen, auf denen er dann surfen kann. „Das Parlament hat heute entschieden, aber am Ende entscheidet das Volk“, sagte Sebastian Kurz etwa nach dem Misstrauensvotum vor eineinhalb Jahren. Kelsen würde bei diesem Satz im Grab rotieren.

Das Parlament hat heute entschieden, aber am Ende entscheidet das Volk.

Sebastian Kurz, Bundeskanzler

Wir erlebten die autoritären Versuchungen auch in den vergangenen Monaten der „Krisendemokratie“, wie das die Wiener Politikwissenschafterin Tamara Ehs in einem gerade erschienenen Buch nennt. Im Ausnahmezustand der COVID-19-Krise kamen Schwächen unserer Demokratie zutage, die schon im Normalzustand erkennbar waren. Das Parlament wurde als Abstimmungsmaschine für Notgesetze verwendet. Auf Basis dieser Notgesetze wurden Verordnungen erlassen, die durch Gesetze gar nicht gedeckt waren oder der Verfassung widersprachen. Durch Regierungskommunikation wurde der Eindruck erweckt, es sei verboten, das Haus zu verlassen, sich mit Verwandten zu treffen oder Besuch zu empfangen. Dass der Verfassungsgerichtshof die – letztlich illegalen – Regelungen aufheben wird, wurde lässig in Kauf genommen. Regierende sind zwar an Gesetze gebunden, aber wenn sie sich nicht an Gesetze halten, dann dauert es ewig, bis man als Bürger Recht bekommt. Die Demokratie selbst war „in Quarantäne“ (Tamara Ehs). Unabhängige und dissidente Stimmen wurden nicht gehört.

Gegen Verordnungen und Entscheidungen von Minister*innen oder auch nur kleinen Verwaltungsbeamt*innen kann geklagt werden – notfalls bis zum Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof.

Dabei ist doch das auch der Geist der Demokratie, nämlich die Überzeugung, dass Entscheidungen besser werden, wenn es Transparenz gibt und wenn alle möglichen Gesichtspunkte – und damit auch abweichende Meinungen – repräsentiert sind. Auch wenn man die Pandemie-Maßnahmen fast durchgehend für richtig hält, die Art und Weise, wie wir zu ihnen kamen, und die Rhetorik des Paternalismus, der Bürger*innen wie infantile Kleinkinder behandelte, hat viel Schaden angerichtet. Ehs: „Zu groß ist nämlich die Gefahr der Gewöhnung an den autoritären Maßnahmenstaat.“

Zu groß ist die Gefahr der Gewöhnung an den autoritären Maßnahmenstaat. 

Tamara Ehs, Politikwissenschafterin

Autoritäre Versuchungen bekämpft man am besten mit mehr Demokratie. Die Auffassung, dass sich das „System Politik“ von den Menschen entkoppelt hat, untergräbt die Legitimität der Demokratie selbst. In vielen Ländern experimentiert man deshalb mit verschiedenen Versuchen, die Parlamente zu ergänzen. Weltweit gibt es etwa in großen Städten von Irland bis Danzig Experimente mit Bürger*innenräten. Zwischen 30 und 100 Bürgerinnen und Bürger werden per Los, aber repräsentativ bestellt, sodass alle gesellschaftlichen Schichten repräsentiert sind. Sie stehen den gewählten Stadtparlamenten beratend zur Seite und haben auch teilweise Entscheidungsmacht. Stellen wir uns das nur in Wien vor: Da sitzen dann die serbischstämmige Verkäuferin, der türkischstämmige Installateur, der FPÖ-Wähler aus Donaustadt und der Hipster aus der Leopoldstadt, die einander ansonsten nie begegnen würden, und müssen in Gesprächen einen Konsens zu Fragen des Wohnungsbaus, der städtischen Investitionen oder der Spielplatzgestaltung finden. Erfahrungen zeigen: Das funktioniert erstaunlich gut.

Wir werden auch unsere Demokratie verändern müssen. Denn heute gilt ein wenig: Wir gehen mit unserer Demokratie um, als hätten wir eine zweite im Kofferraum.

Über den/die Autor:in

Robert Misik

Robert Misik ist Journalist, Ausstellungsmacher und Buchautor. Jüngste Buchveröffentlichung: "Die falschen Freunde der einfachen Leute" (Suhrkamp-Verlag, 2020). Er kuratierte die Ausstellung "Arbeit ist unsichtbar" am Museum Arbeitswelt in Steyr. Für seine publizistische Tätigkeit ist er mit dem Staatspreis für Kulturpublizistik ausgezeichnet, 2019 erhielt er den Preis für Wirtschaftspublizistik der John Maynard Keynes Gesellschaft.

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