Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) hat im Vorjahr eine umfangreiche Studie über nicht-angemeldete Erwerbstätigkeit im europäischen Kurier-, Express- und Paketzustellsektor (KEP-Sektor) veröffentlicht. Mitautorin der Studie aus Österreich, Bettina Haidinger von der Hochschule Burgenland, erklärt das Vorgehen: „Zusteller:innen werden als geringfügig Beschäftigte angemeldet, obwohl sie Vollzeit arbeiten. Arbeitsstunden werden systematisch zu niedrig erfasst, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.“
Immer wieder würden Subunternehmen, die die Paketbot:innen anstellen, Insolvenz anmelden, nur um unter neuem Namen weiterzumachen. Die Branche wurde in den vergangenen Jahren in einigen EU-Ländern zum Sorgenkind der Arbeitsinspektorate und anderer Behörden.
Ausgelagerte Verantwortung
Auch in Österreich steht die Branche seit Jahren in der Kritik, wie ein Fall aus der Steiermark zeigt. 2023 deckte der „Standard“ auf, dass ein Fahrer für einen Subunternehmer des Versandriesen DPD in der Nähe von Graz bis zu 17 Stunden am Tag unterwegs war. Er fuhr ohne Pause, und das für einen Nettostundenlohn von rund 5,20 Euro. Verspätete Zustellungen kosteten ihn wiederum bis zu 50 Euro Strafe. „Die katastrophalen Zustände sind seit drei bis vier Jahren bekannt“, bestätigte damals Gewerkschafter Hans-Peter Weikl von vida.
Hinter den Paketfirmen steckt ein ausgeklügeltes System. Hermes, DPD, GLS und Amazon Logistics lassen ihre Pakete ausschließlich über Subunternehmen zustellen – die wiederum Zustellungen an weitere Subunternehmen weitergeben. DPD selbst wirbt auf der eigenen Website um ‚Transportpartner’ – rechtlich selbstständige Unternehmen, die die Zustellung für den Konzern übernehmen. Sie geben die Verantwortung dafür, wie niedrige Transportkosten zustandekommen, an die Subunternehmen ab. Wenn Subfirmen dann nur mit schlechten Arbeitsbedingungen bestehen können, müssen die Großen keine Konsequenzen fürchten. Für die großen Auftraggeber hat das einen klaren Vorteil: Sie sparen sich nicht nur Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch jede rechtliche Verantwortung für die Arbeitsbedingungen. Oft wird auch an Subunternehmen im Ausland ausgelagert, um so österreichisches Arbeitsrecht oder Steuern zu umgehen. Gängige Praxis seien auch Scheinselbstständigkeit und fehlende Arbeitszeiterfassung.
Milde Strafen seit Reform
Doch wie lässt sich dieses Problem beheben? Ob Strafen gegen Lohnbetrug tatsächlich abschrecken, hängt von mehreren Faktoren ab: der Kontrolldichte – also dem Risiko, erwischt zu werden –,, der tatsächlichen Durchsetzbarkeit von Strafen und der Höhe des Strafmaßes. Die Abschreckungswirkung in Österreich ist seit der Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) von 2021 gesunken. Eine Analyse der L&R Sozialforschung im Auftrag der AK zeigte, dass viele Unternehmen nach der Reform deutlich mildere Strafenerhielten. Petra Wetzel, Senior Researcher bei L&R Sozialforschung, kritisierte vor allem Folgendes: „Es gibt eine geringe Kontrollwahrscheinlichkeit und Probleme bei der Einbringlichkeit verhängter Strafen in Auslandsfällen.“